Schleswig-Holsteinischer Landtag Drucksache Nr. 600 4. Wahlperiode 1958 Kleine· Anfrage des Abg. Strack (SPD). betr. Verhalten des· Landrats bzw. der Kreisverwaltung des Kreises Segeberg in Angelegenheiten, die den Bürgermeister der Gemeinde Trappenkamp betreffen Ich frage die Landesregierung: 1.. Bill~gt die Landesregierung das Verhalten des Landrats des Kreises Segeberg anläßlich der Gemeinderatssitznng am 17. November 1961, auf der er eine Beeinflussung der Gemeindevertreter dahingehend ver- suc~lte, daß er Red1tsauffassungen vertrat, die im Gegensatz zu den jetzt ergangenen Urteilen der Verwaltungsgeridlte stehen'? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Landrats, daß ein Bürger- meister den Vorsitz in der Vertretung behalten darf, we1m auf der Ge- meinderatssitzllilg vier von zehn Tagesordnungspunkten ihn persönlich betreffen? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Landrats, daß ein gut- achtlich tätig gewordener Beamter in gleicher Sad1e genehmigend wir- ken kann (gesd1ehen im Fall Beckert, Trappenkamp)? 4. Ist die Landesregierung bereit, das Gesamtverhalten der Kreisverwal- tung Segeberg in der Bauangelegenheit des Bürgermeisters Beckert, Trappenkamp, zu überprüfen und bei Feststellung unkorrekte.n Ver- haltens disziplinarische Maßnahmen einzuleiten? Kiel, den 26. Februar 1962 Strack