Drucksache 17/1107 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Antwort: Die Problematik der Besetzung ärztlicher Stellen im Öffentlichen Gesundheits- dienst besteht bundesweit. Die 83. Gesundheitsministerkonferenz hat mit Be- schluss vom Februar 2010 auf den erheblichen Mangel an Ärztinnen und Ärzten hingewiesen, die sich auf zu besetzende Stellen im Öffentlichen Gesundheits- dienst bewerben und sich dafür ausgesprochen, diesen Beschäftigtenkreis in den Tarifvertrag TV-Ärzte einzubeziehen oder eine entsprechende Sonderregelung auf Länderebene zu ermöglichen. Dieses Anliegen wurde an die Finanzminister- konferenz herangetragen. Aufgrund der von den Kommunalen Landesverbänden zur Verfügung gestellten Daten stellt sich die Situation in Schleswig-Holstein wie folgt dar: Waren zum 31.06.2003 noch 118,80 ärztliche Stellen in den Gesundheitsämtern besetzt (ohne Angaben Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg; zur jeweiligen Aufteilung und Zuordnung vgl. LT-Bericht Drs. 15/3142), waren zum 31.12.2009 ca. 105 ärztliche Stellen besetzt, 10,67 ärztliche Stellen blieben unbesetzt (zu weiteren Angaben siehe Anlage). In allen Ämtern gab es in den vergangenen Jahren erhebliche Probleme bei der Nachbesetzung. Mehrfach blieben Stellen längere Zeit vakant weil trotz wieder- holter Ausschreibungen keine entsprechende Bewerbung erfolgte. Insgesamt konnten 23 Stellen nicht fachärztlich besetzt werden. Dies betraf alle für den ÖGD relevanten Fachgebiete (Öffentliches Gesundheitswesen; Innere Medizin; Psychiatrie; Kinder- und Jugendpsychiatrie; Kinderheilkunde; Zahnheilkunde; Allgemeinmedizin). 20 Stellen wurden mit nicht hinreichend qualifizierten Perso- nen besetzt. An 4 Gesundheitsämtern war kein Facharzt/ keine Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen tätig; in 2 weiteren Ämtern stand eine entsprechende Vakanz bevor. Dies ist im Hinblick auf die nach dem Infektionsschutzgesetz erforderliche Aufgabenwahrnehmung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Öffentli- ches Gesundheitswesen problematisch. Das Land unterstützt die theoretische Weiterbildung dieser Facharztgruppe, die gem. § 40 Heilberufekammergesetz an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf erfolgt. Die Aka- demie steht in der Trägerschaft der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Nieder- sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Zur Sicherung der prakti- schen Ausbildung an den Gesundheitsämtern aufgrund der Weiterbildungser- mächtigung der dort tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Ge- sundheitswesen, kann die Weiterbildung bei bestehender Vakanz durch eine Fachärztin oder einen Facharzt eines anderen Amtes betreut werden. 2