Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                        Drucksache  17/1107 17. Wahlperiode                                                       17.12.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst 1. Wie viele Stellen für Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst gibt es in Schles- wig-Holstein (bitte getrennt für die einzelnen Kreise / kreisfreien Städte angeben) und auf welche Fachgebiete (Psychiatrie etc.) verteilen sie sich? 2. Wie viele Stellen dieser Stellen werden in Teilzeit bzw. Vollzeit ausgeübt und mit welchen Stundenkontingenten? 3. Nach welchen Tarifen und in welcher Eingruppierung werden die Tätigkeiten je- weils vergütet? 4. Wie viele der Stellen sind in welchen Kreisen / kreisfreien Städten nicht besetzt, aus welchen Gründen und seit wann? Antwort zu den Fragen 1. bis 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine näheren Angaben vor. Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes am 01.01.2002 sind die Grundlagen für die Er- fassung der Personaldaten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) der Kreise und kreisfreien Städte beim Land entfallen. Zu einzelnen Aspekten im Sin- ne der Fragestellung bezüglich der Personalausstattung s. Antwort zur Frage 5. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Personalsituation im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Schleswig-Holstein? Sieht sie Probleme oder konkreten Handlungsbedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Landesregierung für er- forderlich und welchen Beitrag wird sie dazu leisten?
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Drucksache 17/1107           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Antwort: Die Problematik der Besetzung ärztlicher Stellen im Öffentlichen Gesundheits- dienst besteht bundesweit. Die 83. Gesundheitsministerkonferenz hat mit Be- schluss vom Februar 2010 auf den erheblichen Mangel an Ärztinnen und Ärzten hingewiesen, die sich auf zu besetzende Stellen im Öffentlichen Gesundheits- dienst bewerben und sich dafür ausgesprochen, diesen Beschäftigtenkreis in den Tarifvertrag TV-Ärzte einzubeziehen oder eine entsprechende Sonderregelung auf Länderebene zu ermöglichen. Dieses Anliegen wurde an die Finanzminister- konferenz herangetragen. Aufgrund der von den Kommunalen Landesverbänden zur Verfügung gestellten Daten stellt sich die Situation in Schleswig-Holstein wie folgt dar: Waren zum 31.06.2003 noch 118,80 ärztliche Stellen in den Gesundheitsämtern besetzt (ohne Angaben Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg; zur jeweiligen Aufteilung und Zuordnung vgl. LT-Bericht Drs. 15/3142), waren zum 31.12.2009 ca. 105 ärztliche Stellen besetzt, 10,67 ärztliche Stellen blieben unbesetzt (zu weiteren Angaben siehe Anlage). In allen Ämtern gab es in den vergangenen Jahren erhebliche Probleme bei der Nachbesetzung. Mehrfach blieben Stellen längere Zeit vakant weil trotz wieder- holter Ausschreibungen keine entsprechende Bewerbung erfolgte. Insgesamt konnten 23 Stellen nicht fachärztlich besetzt werden. Dies betraf alle für den ÖGD relevanten Fachgebiete (Öffentliches Gesundheitswesen; Innere Medizin; Psychiatrie; Kinder- und Jugendpsychiatrie; Kinderheilkunde; Zahnheilkunde; Allgemeinmedizin). 20 Stellen wurden mit nicht hinreichend qualifizierten Perso- nen besetzt. An 4 Gesundheitsämtern war kein Facharzt/ keine Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen tätig; in 2 weiteren Ämtern stand eine entsprechende Vakanz bevor. Dies ist im Hinblick auf die nach dem Infektionsschutzgesetz erforderliche Aufgabenwahrnehmung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Öffentli- ches Gesundheitswesen problematisch. Das Land unterstützt die theoretische Weiterbildung dieser Facharztgruppe, die gem. § 40 Heilberufekammergesetz an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf erfolgt. Die Aka- demie steht in der Trägerschaft der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Nieder- sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Zur Sicherung der prakti- schen Ausbildung an den Gesundheitsämtern aufgrund der Weiterbildungser- mächtigung der dort tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Ge- sundheitswesen, kann die Weiterbildung bei bestehender Vakanz durch eine Fachärztin oder einen Facharzt eines anderen Amtes betreut werden. 2
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