Menschen mit Behinderung im schleswig-holsteinischen Tourismus

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache  17/135 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Baasch und Regina Poersch (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Menschen mit Behinderung im schleswig-holsteinischen Tourismus 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass Projekte für Barrierefreien Tourismus in Städten und Gemeinden mit der Begründung abgelehnt wurden, dass sie nicht in die Zielgruppenausrichtung passten? Antwort: Nein. 2. Teilt die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt der Inklusion und der Vorga- ben der UN-Behindertenrechtskonvention die Auffassung, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlicher Teil der Tourismusstrategie in Schleswig- Holstein sind? Antwort: Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass unter dem Gesichtspunkt der Inklusion und der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderung selbstverständlicher Teil der Tourismusstrategie in Schleswig- Holstein sind. Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt inhaltlich wichtige, teilweise zwingen- de Impulse für die Weiterentwicklung der Rechte von Menschen mit Behinderun- gen in Deutschland. Für diesen Prozess bildet die Behindertenrechtskonvention die verbindliche Grundlage. Vor allem die individuelle Autonomie in Verbindung
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Drucksache 17/135            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode mit der sozialen Inklusion spielen bei der Gestaltung der touristischen Angebote eine wichtige Rolle. 3. Falls ja, wie wird die Landesregierung auf die Tourismusagentur Schleswig- Holstein einwirken, um Menschen mit Behinderung in die Tourismusstrategie bzw. in das Zielgruppenmarketing aufzunehmen? Antwort: Der Auftrag der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein ist die Umsetzung des strategischen Marketingkonzeptes für Schleswig-Holstein, das im Rahmen der touristischen Neuausrichtung entwickelt wurde. Basis hierfür ist die strategische Ausrichtung auf die Zielgruppen Familien, Best Ager und Anspruchsvolle Genie- ßer. Im Rahmen der Umsetzung ist die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein gehalten, bei der Angebotsgestaltung und der Vermarktung diskriminierungsfrei und zielgruppengerecht auch die besonderen Belange der Menschen mit Behin- derungen aufzunehmen. 4. Ist die Einhaltung der UN-Konvention Gegenstand der Gewährung von Fördermit- teln für Infrastrukturprojekte in Kommunen, Regionen oder lokalen Tourismus- Organisationen? Antwort: Die barrierefreie Errichtung und Zugänglichkeit ist ein Grundsatz bei der Förde- rung von öffentlichen touristischen Infrastrukturprojekten und in der Förderrichtli- nie entsprechend verankert (Ziffer 4.9). Diese Richtlinie gilt projektbezogen – un- abhängig davon, wer der Projektträger ist bzw. welche Rechtsform dieser hat. 2
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