Drucksache 17/135 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode mit der sozialen Inklusion spielen bei der Gestaltung der touristischen Angebote eine wichtige Rolle. 3. Falls ja, wie wird die Landesregierung auf die Tourismusagentur Schleswig- Holstein einwirken, um Menschen mit Behinderung in die Tourismusstrategie bzw. in das Zielgruppenmarketing aufzunehmen? Antwort: Der Auftrag der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein ist die Umsetzung des strategischen Marketingkonzeptes für Schleswig-Holstein, das im Rahmen der touristischen Neuausrichtung entwickelt wurde. Basis hierfür ist die strategische Ausrichtung auf die Zielgruppen Familien, Best Ager und Anspruchsvolle Genie- ßer. Im Rahmen der Umsetzung ist die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein gehalten, bei der Angebotsgestaltung und der Vermarktung diskriminierungsfrei und zielgruppengerecht auch die besonderen Belange der Menschen mit Behin- derungen aufzunehmen. 4. Ist die Einhaltung der UN-Konvention Gegenstand der Gewährung von Fördermit- teln für Infrastrukturprojekte in Kommunen, Regionen oder lokalen Tourismus- Organisationen? Antwort: Die barrierefreie Errichtung und Zugänglichkeit ist ein Grundsatz bei der Förde- rung von öffentlichen touristischen Infrastrukturprojekten und in der Förderrichtli- nie entsprechend verankert (Ziffer 4.9). Diese Richtlinie gilt projektbezogen – un- abhängig davon, wer der Projektträger ist bzw. welche Rechtsform dieser hat. 2