Drucksache 17/ 715 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode enthalten, von der Landesregierung z.B. bei der Detailvorstellung der einzel- nen Maßnahmen durch die Staatskanzlei jedoch nicht übernommen worden. 3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die inhaltliche und konzeptio- nelle Arbeit der Beratungsstellen von „Frau & Beruf“ ohne Effizienzverluste von anderen Trägern fortgeführt wird und welche Träger sind das? Antwort zu Frage 3: Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration wird prüfen, ob und wie die Aspekte der Chancengleichheit im Erwerbsleben in eine Neuausrich- tung der Förderlandschaft auf Landesebene ab dem Jahr 2014 integriert wer- den können. 4. Zum 20-jährigen Bestehen der Beratungsstellen „Frau & Beruf“ in Schleswig- Holstein hat Minister Emil Schmalfuß im vergangenen Herbst die gute Leis- tung der Beratung herausgestellt und insbesondere auf die hohen Vermitt- lungszahlen hingewiesen. Wie erklärt die Landesregierung vor diesem Hinter- grund den Ansatz, das etablierte und gut vernetzte System jetzt in Frage zu stellen? Antwort zu Frage 4: Minister Schmalfuß hat seine Einschätzung zu den Beratungsstellen Frau & Beruf seit der Veranstaltung zum 20-jährigen Bestehen dieser Beratungsstel- len im Herbst 2009 nicht geändert. Diese Beratungsstellen leisten hervorra- gende Arbeit. Die Förderung dieser Beratungsstellen stellt jedoch eine freiwil- lige Leistung des Landes dar, diese Leistung ist nicht gesetzlich vorgeschrie- ben. Der Vorschlag, diese Beratungsstellen nicht mehr vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration zu fördern, gleichzeitig aber auch die Neuverankerung des Aspekts der Chancengleichheit im Erwerbsleben zu prü- fen, geht deshalb ausschließlich auf die vorhandenen finanziellen Zwänge zu- rück. 5. Hat sich an der Einschätzung des Ministers seit der Veranstaltung zum 20- jährigen Bestehen der Beratungsstellen etwas geändert? Antwort zu Frage 5: vgl. Antwort zu Frage 4. 2