Beratungsstellen Frau & Beruf

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache   17/ 715 17. Wahlperiode                                                   2010-07-12 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Baasch, Peter Eichstädt und Siegrid Tenor- Alschausky (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Justiz, Gleichstellung und Inte- gration Beratungsstellen Frau & Beruf In ihren Empfehlungen zur Konsolidierung der Finanzen des Landes Schleswig- Holstein schlägt die Landesregierung vor, zum Abbau von Doppelstrukturen die Be- ratungsstellen „Frau & Beruf“ nach dem Auslaufen der ESF-Förderperiode ab dem Jahr 2014 nicht weiter zu fördern und bereits ab 2011 die Zuschüsse an die Träger zu reduzieren. 1. Wie setzt sich die Finanzierung der Beratungsstellen „Frau & Beruf“ aktuell zusammen? Wie hoch ist der Anteil der Landesmittel im Verhältnis zu EU- Mitteln, kommunalen Mitteln oder anderen Finanzierungsquellen? Antwort zu Frage 1: Im Jahr 2010 sind für die Beratungsstellen Frau & Beruf 1.180,0 T€ aus Lan- des- und ESF-Mitteln vorgesehen. Der Landesanteil daran beträgt 670,0 T€ oder 56,94 %. An anderen Finanzierungsquellen einschließlich kommunalen Mitteln weisen die Förderanträge der Träger der Beratungsstellen Mittel in Hö- he von 33,4 T€ aus. 2. In welchen Bereichen der Tätigkeit von „Frau & Beruf“ sind für die Landesre- gierung Doppelstrukturen erkennbar und welche genau sind das? Antwort zu Frage 2: Die genannte Formulierung ist im Bericht der Haushaltsstrukturkommission
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Drucksache 17/ 715         Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode enthalten, von der Landesregierung z.B. bei der Detailvorstellung der einzel- nen Maßnahmen durch die Staatskanzlei jedoch nicht übernommen worden. 3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die inhaltliche und konzeptio- nelle Arbeit der Beratungsstellen von „Frau & Beruf“ ohne Effizienzverluste von anderen Trägern fortgeführt wird und welche Träger sind das? Antwort zu Frage 3: Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration wird prüfen, ob und wie die Aspekte der Chancengleichheit im Erwerbsleben in eine Neuausrich- tung der Förderlandschaft auf Landesebene ab dem Jahr 2014 integriert wer- den können. 4. Zum 20-jährigen Bestehen der Beratungsstellen „Frau & Beruf“ in Schleswig- Holstein hat Minister Emil Schmalfuß im vergangenen Herbst die gute Leis- tung der Beratung herausgestellt und insbesondere auf die hohen Vermitt- lungszahlen hingewiesen. Wie erklärt die Landesregierung vor diesem Hinter- grund den Ansatz, das etablierte und gut vernetzte System jetzt in Frage zu stellen? Antwort zu Frage 4: Minister Schmalfuß hat seine Einschätzung zu den Beratungsstellen Frau & Beruf seit der Veranstaltung zum 20-jährigen Bestehen dieser Beratungsstel- len im Herbst 2009 nicht geändert. Diese Beratungsstellen leisten hervorra- gende Arbeit. Die Förderung dieser Beratungsstellen stellt jedoch eine freiwil- lige Leistung des Landes dar, diese Leistung ist nicht gesetzlich vorgeschrie- ben. Der Vorschlag, diese Beratungsstellen nicht mehr vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration zu fördern, gleichzeitig aber auch die Neuverankerung des Aspekts der Chancengleichheit im Erwerbsleben zu prü- fen, geht deshalb ausschließlich auf die vorhandenen finanziellen Zwänge zu- rück. 5. Hat sich an der Einschätzung des Ministers seit der Veranstaltung zum 20- jährigen Bestehen der Beratungsstellen etwas geändert? Antwort zu Frage 5: vgl. Antwort zu Frage 4. 2
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