Unterbringung von Rektorat und Verwaltung der Universität Flensburg
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1885 15. Wahlperiode 02-05-16 Kleine Anfrage der Abgeordneten Brita Schmitz-Hübsch und Frauke Tengler (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Unterbringung von Rektorat und Verwaltung der Universität Flensburg Vorbemerkung: Einer Meldung des Flensburger Tageblattes vom 26. 4. 2002 war zu entnehmen, dass Rektorat und Verwaltung der Universität Flensburg nicht, wie geplant, in das Gebäude Munketoft 3b einziehen, sondern „auf dringenden Wunsch des Wissenschaftsministeri- ums“ in das Gebäude E auf dem Sandberg in Flensburg. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann wurde durch welches Gremium der Universität Flensburg der Beschluss gefasst, im Rahmen der Umsiedlung der Hochschule auf das Gelände auf dem Sandberg das Rektorat und die Verwaltung im Gebäude Munketoft 3b unterzu- bringen? Antwort: Das Rektorat hat dies im Jahr 2000 in Abstimmung mit dem MBWFK entschie- den, weil nach der Verlagerung wesentlicher Teile der Lehramtsstudiengänge von Kiel nach Flensburg der Neubau der Universität auf dem Sandberg nicht mehr ausreichte, um sowohl die neuen Einrichtungen als auch Rektorat und Ver- waltung auf dem Sandberg unterzubringen. Ziel war, Studiengänge nicht räumlich zu trennen. 2. Welche Gründe gab es für diesen Beschluss der Universität? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
Drucksache 15/1885 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 3. Seit wann hat das Wissenschaftsministerium von diesem Beschluss der Hoch- schule Kenntnis gehabt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie viele Quadratmeter standen im Gebäude Munketoft 3b für Rektorat und Verwaltung zur Verfügung? Antwort: Im Gebäude Munketoft 3b waren ca. 525 m² für Rektorat, zentrale Hochschulver- waltung, Prüfungsamt, akademisches Auslandsamt und Senatssitzungsraum vorgesehen. 5. Wie hoch waren die veranschlagten und tatsächlichen Kosten für den Umbau des Gebäudes Munketoft 3b? Antwort: Für die Herrichtung des Gebäudes Munketoft 3b sind insgesamt 2,2 Mio. € ver- anschlagt. Die Herrichtung umfasst aber das gesamte Gebäude mit ca. 1.830 m². Die tatsächlichen Kosten können noch nicht beziffert werden, da die Maß- nahme noch nicht abgeschlossen ist. 6. Wann wurde von welchem Hochschul-Gremium der Beschluss gefasst, Rektorat und Verwaltung jetzt auf dem Sandberg unterzubringen? Gab es eine Einfluss- nahme der Landesregierung? Antwort: Der Senat der Universität Flensburg hat dies am 24. April 2002 beschlossen. Hintergrund war der Wunsch des MBWFK, Rektorat und Verwaltung zur Ermögli- chung von Synergien in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Fachhochschule Flensburg auf dem Campus Sandberg unterzubringen. 7. Trifft es zu, dass Rektorat und Verwaltung jetzt in das Gebäude E ziehen? Wie viele Quadratmeter stehen dort dafür zur Verfügung? Antwort: Ja. Da Gebäude E verfügt über ca. 1.200 m² Hauptnutzfläche; wie viel davon für Rektorat und Verwaltung zur Verfügung stehen werden, steht noch nicht fest, da die Planungen vor Ort noch nicht abgeschlossen sind. 8. Von welcher Einrichtung der Universität wurden die für Rektorat und Verwaltung benötigten Räume auf dem Sandberg bisher benutzt? Wo wird diese Einrichtung jetzt untergebracht? Wie viele Personen sind von dem Wechsel betroffen? Antwort: Im Gebäude E sind bisher Einrichtungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge sowie von SESAM untergebracht; sie werden in das Gebäude 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 1885 Munketoft 3b verlagert. Von der Verlagerung aus Gebäude E in die Munketoft 3b sind ca. 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Studierendenbezogene Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben auf dem Campus Sandberg konzent- riert. 9. Was kostet die Herrichtung der Räume im Gebäude E auf dem Sandberg, um sie für Rektorat und Verwaltung nutzbar zu machen? Was kostet die Herrichtung der Räume im Gebäude Munketoft 3b, um sie für die neuen Benutzer gebrauchs- fähig zu machen? Antwort: Die endgültigen Kosten können erst nach Abschluß der Maßnahmen benannt werden. Für ohnehin geplante Umbaumaßnahmen im Gebäude E stehen ca. 250.000 € zur Verfügung, für die Herrichtung des Gebäudes Munketoft 3b sind insgesamt 2,2 Mio. € veranschlagt. Nach vorläufiger Einschätzung der GMSH werden darüber hinaus keine weiteren Mittel erforderlich. Wie bewertet die Landesregierung die durch die Beschlussänderung entstandenen Kosten insgesamt für die Herrichtung der Gebäude Munketoft 3b und Gebäude E auf dem Sandberg? Antwort: Eine abschließende Bewertung ist erst nach Abschluß der Maßnahmen möglich. Im üb- rigen siehe Antwort zu Frage 9. 3