Asylbewerber in Schleswig-Holstein

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                 Drucksache               12/1298 12. Wahlperiode                                                                                                                    18.02.91 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bertold Sprenger (CDU) und Antwort der Landesregierung -Minister für Soziales, Gesundheit und Energie - Asylbewerber in Schleswig-Holstein I. Wie viele neue Asylbewerber gab es 1990 im Lande Schles- wig-Holstein und wie sind diese Asylbewerber auf die einzel- nen Kreise bzw. kreisfreien Städte verteilt worden. Nach den statistischen Angaben der "Gemeinsam zuständigen Auslän- derbehörde" in Oelixdorf sind 1990 insgesamt 6.076 Asylbewerberin- nen und Asylbewerber nach Schleswig-Holstein gekommen. Davon sind auf die Kreise und kreisfreien Städte wie folgt verteilt worden: Flensburg                      212               Pinneberg                 615 Kiel                           393*)             Plön                      312 Lübeck                         532               Rendsb.Eck.               663 Neumünster                     197               Schl.-Flensb.             408 Dithmarschen                   355               Segeberg                  647 Hzgt. Lauenb.                  332               Steinburg                 ()()() Nordfriesland                  343               Stormarn                  546 Ostholstein                    436               Gesamtzahl             5.991 *) zzgl. 160 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Zweigstelle der Zentralen Anlaufstelle im Anschar-Krankenhaus in Kiel Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel1, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 12/1298         Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Weitere 63 Personen sind in andere Bundesländer verteilt worden. Dar- überhinaus konnten einige Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die zum Jahresende 1990 in der Zentralen Anlaufstelle eingetroffen waren, erst im Januar 1991 verteilt werden. 2. Wie viele Asylbewerber befinden sich bis zum heutigen Tage in Schleswig-Holstein? Die Gesamtanzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zum Stichtag 31.12.1990 wird derzeit durch Umfrage bei den Ausländerbe- hörden erhoben: Die Zahl der Sozialhilfe empfangenden Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber betrug am 31.12.1990 9.059 Personen. Aktuelleres Zahlenmaterialliegt nicht vor. 3. Wie viele Asylbewerber haben das Land 1990 verlassen? Nach der letzten von den Ausländerbehörden vorgelegten Halbjahres- statistik zum Stichtag 30. Juni 1990- für das 2. Halbjahr 1990 liegen noch keine vollständigen Angaben vor - haben im I. Halbjahr 1990 588 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber kontrolliert Schleswig-Holstein verlassen. Bei 318 abgelehnten Asylbewerberin- nen und Asylbewerbern war bei Eintritt der Ausreisepflicht der Aufent- halt nicht zu ermitteln. Es gibt kein Zahlenmaterial darüber, wie viele Personen davon unkoutrolliert das Land verlassen haben. 4. Wie viele Asylbewerber sind nicht anerkannt worden und könnten bis heute abgeschoben werden? Nach der Halbjahresstatistik der Ausländerbehörden waren am 30. Juni 1990 368 abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber noch nicht ausgereist. Es handelt sich dabei im wesentlichen um Personen, bei denen die Ausreisepflicht erst kurz vor dem 30. Juni 1990 eintrat oder bei denen die Ausländerbehörden aufgrund von Peti- tionen oder kurzfristigen Ausreisehindernissen (z. B. Erkrankung) noch abwarteten. Im 1. Halbjahr 1990 wurde darüber hinaus 273 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ungeachtet der Ablehnung des Asylantrages ein Auf- enthalt aus rechtlichen oder humanitären Gründen ermöglicht. Über die Gesamtzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich aus diesen Gründen in Schleswig-Holstein aufhalten, liegen keine Daten vor. 5. Welche Haushaltsmittel des Landes wurden für die Asylbewer- ber in Schleswig-Holstein im Jahre 1990 gezahlt? Das Land hat im Jahre 1990 einen Betrag in Höhe von 65.355,0 TOM aufgewendet. 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Drucksache 12/1298 6. Wie viele Asylbewerber waren in Gemeinschaftsunterkünften. aufgeteilt nach Kreisen und kreisfreien Städten, 1990 unterge- bracht? Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren am 31.12.1990- aufge- teilt nach Kreisen und kreisfreien Städten - wie folgt untergebracht: Flensburg                 112          Pirmeberg             57 Kiel                      332          Plön                 138 Lübeck                    252          Rendsb.-Eck.         335 Neumünster                178          Schl.-Flensb.        180 Dithmarschen              122          Segeberg             397 Hzgt. Lauenb.             246          Steinburg            255 Nordfriesland              91          Stormarn             317 Ostholstein               381          Gesamtzahl         3.393 Erfaßt wurden dabei, wie auch bei den Anwerten zu den Fragen 7 und 8, nur die Sozialhilfe empfangenden Asylbewerberinnen und Asylbe- werber. 7. Wie viele Asylbewerber waren dezentral, aufgeteilt nach Kreisen und kreisfreien Städten, 1990 untergebracht? Die Anzahl der in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten dezen- tral untergebrachten Asylbewerberinnenund Asylbewerber zum 31.12. 1990 ergibt sich aus der nachfolgenden Ubersicht: Flensburg                 196          Pinneberg            908 Kiel                      269          Plön                 267 Lübeck                    516          Rendsb.-Eck.         558 Neumünster                141          Schl.-Flensb.        491 Dithmarschen              387          Segeberg             416 Hzgt. Lauenb.             358          Steinburg Nordfriesland             468          Stormarn             303 Ostholstein               388          Gesamtzahl         5.666 8. Wie viele Asylbewerber waren 1990 in Hotels oder Pensionen, aufgeteilt nach Kreisen und kreisfreien Städten. untergebracht? Die Anzahl der in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten am 31.12.1990 in Hotels oder Pensionen untergebrachten Asylbe.wer- berinnen und Asylbewerber ergibt sich aus der nachfolgenden Uber- sicht: Flensburg                  69          Pinneberg            229 Kiel                       47          Plön                   79 Lübeck                    338          Rendsb.-Eck.           39 Neumünster                  16         Schl.-Flensb.          25 Dithmarschen                 6         Segeberg              45 Hzgt. Lauenb.                7         Steinburg Nordfriesland                8         Stormarn Ostholstein                  3         Gesamtzahl           911 3
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Drucksache 12/1298          Schleswig~Holsteinischer    Landtag- 12. Wahlperiode Unterbringungen in Hotels oder Pensionen gelten als Formen der de~ zentralen Unterbringung, so daß die vorstehenden Zahlenangaben in der Übersicht der dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Antwort zu Frage 7) mit berücksichtigt worden sind. 9. Welchen Nationalitäten gehören die Asylbewerber in       Schles~ wig~Holstein an, die einen Asylantrag gestellt haben" Eine Statistik über die Nationalitäten aller sich in Schleswig~Holstein aufhaltenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt es nicht. Ent~ sprechende Angaben hinsichtlich der direkt in Schleswig~Holstein ge~ stellten Anträge enthält jedoch die Zugangs~ und Entscheidungsstati~ stik des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Im Jahre 1990 stellten danach 3.685 Asylbewerberinnen und Asylbe~ werber ihren Antrag in Schleswig~Holstein, die hauptsächlich folgen~ den Nationalitäten angehörten: Libanon (548), Türkei (494), Polen (414), Rumänien (300), Ghana (258), Jugoslawien (226), Staatsangehörigkeit ungeklärt (218), Iran (213), Indien(211 ), Syrien ( 101 ), Algerien (91), Pakistan (78), Irak (66), Nigeria (64), Bulgarien (53). 10. In welche Länder kann heute nicht abgeschoben werden? Hinsichtlich der Länder, in die derzeit aufgrundvon generellen Sonder~ regeJungen nicht abgeschoben werden kann, hat sich gegenüber der Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Bertold Sprenger (CDU) ,_,Asylbewerber in Schleswig~Holstein" (Drs. 12/536) nur insoweit eine Anderung ergeben, als die Ausländerbehörden bei An~ gehörigen von Ostblockstaaten (wie bei anderen Herkunftsländern auch) eine sorgfältige Einzelfallprüfung auf der Grundlage der Vor~ schriftendes Ausländergesetzes (insbesondere§§ 51,53 und 55 AusiG) vornehmen müssen. Die bestehenden generellen Sonderregelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 1991 fort. Nach dem neuen Ausländergesetz (§54) bedürfen Anordnungen, mit denen die Abschiebung von Ausländern aus be~ stimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergrup- pen allgemein oder in bestimmte Staaten für länger als sechs Monate ausgesetzt werden soll, des Einvernehmens mit dem Bundesminister des Innern. Derzeit finden Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern über solche Anordnungen statt. II. Wie viele Asylbewerber gibt es zur Zeit in Schleswig~Holstein, a) die straffällig geworden sind und zur Zeit in einer Vollzugs~ anstalt sitzen, b) gegen die ein Erminlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat läuft? a) Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden in den               Justizvoll~ zugsanstallen des Landes nicht gesondert erfaßt. 4
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Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Drucksache 12/1298 Soweit feststellbar war. saßen arn ll. Februar 1991 insgesamt 46 männliche und 3 weibliche Asylbewerber wegen Straffalligkeit bzw. Verdachts der Straffalligkeit in schleswig-holsteinischen Ju- stizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Neumünster ein, nämlich 23 Männer und 3 Frauen in Strafhaft sowie 23 Männer in Untersuchungshaft. b) Zu dieser Frage gibt es nach wie vor keine Erfassung. 12. Welche Gründe liegen vor, daß nicht anerkannte Asylbewerber in abschiebungsfa!nge Länder nicht abgeschoben werden? Asylbewerber, die nicht als Asylberechtigte anerkannt worden sind, werden nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes nur dann ausreisepflichtig, wenn sie nicht aus anderen Gtünden berechtigt sind, sich im Bundesgebiet aufzuhalten. Dies ist z. B. der Fall, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind oder einen Anspruch darauf haben. Datüber hinaus müssen oder können die Ausländerbehörden un- geachtet der Ablehnung des Asylantrages den weiteren Aufenthalt aus den Gtünden des § 51 AuslG (nicht asylrelevante politische Verfol- gung),§ 53 AuslG (konkrete Foltergefahr, Gefahr der Todesstrafe, Aus- lieferungsverfahren, Abschiebungshindernis nach der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, erhebliche konkre- te Gefahr für Leib und Leben), § 54 AuslG (Aussetzung der Abschie- bung für bestimmte Ausländer), § 55 AusiG (tatsächliche, dringende humanitäre oder persönliche Grunde oder erhebliche öffentliche Inter- essen) ermöglichen. In diesen Fällen wird eine Duldung oder eine Auf- enthaltsbefugnis erteilt.
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