Übernahme der Personalkosten des muttersprachlichen Unterrichts für Kinder ausländischer Arbeitnehmer durch das Land Schleswig-Holstein

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                 Drucksache                    8/1145 8. Wahlperiode                                                                                                                      10, 03. 78 Kleine Anfrage der Abg. Busack und $chulz (SPD) und Antwort der Landesregierung -                 Kultusminister - Obernahme der Personalkosten des muttersprachlichen · Unter- richts für Kinder ausländischer Arbeitnehmer durch das. Land Schleswig-Holstein 1. a} Trifft es zu, daß es Bestrebungen des Rates Europäischer Gemei:rischa:tten gibt, die Erteilung des muttersprachlidlen Unterricht$ für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer zur Pflicht zu mad1-en'? Nein. b) Trifft es zu, dci.ß dieser Unterricht bisher außerhalb der Schul~ pflidlt von -Lehrkräften unter Verantwortung ausländischer KonsUlate erteilt villrde?· · Ja. 2. a) Trifft es zu, daß alle Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein die Personalkosten für diese Lehrkräfte entweder zu e~nenl beträchtlichen Anteil odef voll über- nehmen? Nein. Die Landtagsdrucksachen sind f0rth1ufend und einzeln beim Ve.rfag Schmldt & Klaun!g, Alngs!raße 19/21, 2300 Klei, Fernruf 6 20 95/96, zu beziehen,
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Drucksadle 8/1145             Schleswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode Gegenwärtig beteiligen sich drei Bundesländer an den Personal~ ko,sten für die Erteilung des muttersprachlichen Unterrichts an Kinder ausländischer Arbeitnehmer. b) Mit welchen Beträgen und prozentualen Anteilen überneh- men diese Länder die Personalkosten1 Der Prozentanteil der in drei Bundesländern auf Antrag der Konsu- late gewährten Pauschalierten Zuwendungsbeträge an den Gesamt- kosten derartiger Maßnahmen ist nicht bekannt. 3. a) Beabsichtigt die Landesregierung auch in Schleswig-Holstein diese Personalkosten ganz oder teilweise zu übernehffien? Nein. b) Gegebenenfalls: In welcher Größenordnung und für wie viele Lehrkräfte? Entfällt.
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