Polizeieinsatz beim sog. "Werner-Rennen"

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                       Drucksache          12/58 12. Wahlperiode                                                                                                              23.09.88 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Amthor (SPO) und Antwort der Landesregierung - Der Innenminister - Polizeieinsatz beim sog.•werner-Rennen" 1. a) Wie viele Polizeibeamte waren während des sog. "Werner- Rennens" in und um Hartenholm (Kreis Segeberg) im Einsatz? In der Zeit vom 1. bis 5. September 1988 waren im Bereich Harten- holm insgesamt ca. 400 Beamte (einschl. BGS) in unterschiedlicher Dienststärke im Einsatz. b) Waren auch Bundesgrenzschutzbeamte (auch in Zivil) im Ein- satz? Wenn ja, waren sie dienstlich oder privat, d.h. in ihrer Freizeit eingesetzt? Auf Anforderung der Landespolizei waren auch Beamte des BGS aus- schließlich in Dienstkleidung im Einsatz. Die BGS-Beamten waren dienstlich eingesetzt. Ob auch unter den vom Veranstalter eingesetzten Ordnern BGS-Beamte -in Zivil -waren, ist der Landesregierung nicht bekannt; diese Frage wäre auch nicht von der Landesregierung zu klären. Oie L.llndtegedrucksachen sind fortlau~end und einzeln beim Verleg Sctunldt und Klaunlg, Alngatra&e 19, ~Kiel, Fernruf 82095198, zu beziehen . . :.;
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Drucksache 12158 • Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode 2. Welche Kosten hatte der Polizeieinsatz? Vorbehaltlich einer noch durchzuführenden genauen Berechnung wer- den Kosten in Höhe von ca. 300 000 DM anfallen. 3. Sind beim Einsatz für die Polizeibeamten Überstunden angefalien? Wenn ja, wie viele und welche Kosten sind dadurch für das Land entstanden? Ja. Insgesamt sind ca. 15 000 Überstunden geleistet worden, die für den Fall, daß Freizeitausgleich nicht möglich ist, ca. 215 000 DM an Kosten verursachen werden. Dieser Betrag ist in den oben (zu Frage 2) genannten Kosten enthalten. 4. Beabsichtigt die Landesregierung die angefallenen Kosten (Frage 2 und 3) dem Veranstalter in Rechnung zu stellen? Wenn nein, ist beabsichtigt, dies in Zukunft bei ähnlichen Anlässen zu tun? Was spricht aus der Sicht der Landesregierung dagegen, dies zu tun? Nein. Ein Rückgriff auf den Veranstalter ist nach der in Schleswig- Holstein bestehenden Rechtslage nicht möglich. Es ist zur Zeit auch nicht beabsichtigt, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Insbesondere sprechen folgende Gründe gegen eine Kostenpflicht 1. Es ist Aufgabe des Staates, allen Bürgern den verfassungsmäßig garantierten Raum für eine freie Betätigung zu verschaffen und sie dabei vor Gefahren zu schützen. Daher hat der Staat auch bei Massenveranstaltungen für die Sicherheit aller Teilnehmer zu sor- gen - unabhängig davon, ob die Veranstalter die Polizei rufen oder nicht, oder ob die Anwesenheit der Polizei erwünscht ist. 2. Bei Einführung einer Kostenpflicht müßte befürchtet werden, daß Veranstalter darauf verzichten, Polizei anzufordern, obwohl dies um der Gefahrenabwehr willen nötig wäre, und daß sich die Polizei ihrerseits - um die Veranstalter nicht mit zu hohen Kosten zu belasten - bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr stärker zurückhält als geboten ist. 3. In Schleswig-Holstein sind Veranstaltungen dieser Größenordnung selten.
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