Schutz und Erhalt historischer Kulturlandschaften
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 13/270 13. Wahlperiode 28.08.92 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung- Minister für Natur, Umwelt und Landesentwicklung- Schutz und Erhalt historischer Kulturlandschaften 1. Der Minister für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein liegt mit dem ,.Unabhängigen Kuratorium für Landschaft Schleswig-Hol- stein/Verband für Landschaftspflege e.V." in einem Rechtsstreit. Dieser Verband betreibt seit Jahren in den Sorgwohlder Binnen- dünen eine intensive Pflegepraxis. Aus welchen Gründen verschließt sich der Umweltminister einer Zusammenarbeit mit diesem Verband? Wie sieht die Position der Landesregierung ·,n der o.g. Rechtsstreitigkeit aus? Der Minister für Natur, Umwelt und Landesentwicklung des Landes Schleswig-Holstein verschließt sich nicht der Zusammenarbeit mit dem ,.Unabhängigen Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein!Verband für Naturschutz und Landschaftspflege e.V.". Das Kuratorium betreut nach§ 57 Abs. 1 LPflegG und im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die zwischen dem Minister für Natur, Umwelt und Landesentwicklung Schleswig-Holstein und dem Unab- hängigen Kuratorium abgeschlossen worden sind, folgende Natur- schutzgebiete: - Sorgwohld (Kreis Rendsburg-Eckernförde) - Bokelholmer Fischteiche (Kreis Rendsburg-Eckernförde) Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel1. Fernruf 04 3116 20 95. zu beziehen.
Drucksache 13/270 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode - Methorstteich und Rümlandteich (Kreis Rendsburg-Eckernförde) - Trändeisee und Umgebung ( Landeshauptstadt Kiel). Für die Betreuung dieser Gebiete erhält das Unabhängige Kuratorium seit 1984 jährlich Zuwendungen vom Minister für Natur, Umwelt und Landesentwicklung Schleswig-Holstein. Der Minister für Natur, Umwelt und Landesentwicklung des Landes Schleswig-Holstein führt keinen Rechtsstreit mit dem Unabhängigen Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein!Verband für Naturschutz und Landschaftspflege e.V .. Allerdings ist bekannt, daß der Landratdes Kreises Rendsburg-Eckernförde als untere Landschaftspflegebehörde im Zusammenhang mit den Sorgwohlder Binnendünen gegen ein Vorstandsmitglied des Verbandes ein Verfahren eingeleitet hat, welches noch nicht abgeschlossen ist. 2. § 2 des Landschaftspflegegesetzes fordert den Erhalt historischer Kulturlandschaften. Wie ist diese Bestimmung mit der vom Umweltminister betriebenen sog. Sukzessionspolitik in Überein- stimmung zu bringen? Die Verpflichtung, historische Kulturlandschaften und-landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart zu erhalten (§ 2 Nr. 13 LPflegG) und die natürliche Sukzession bestimmter Biotoptypen schließen sich nicht aus, sondern stellen eine wünschenswerte Ergänzung dar. Die Sukzession ist eine Methode zur Umsetzung der Ziele des flächenhaften Naturschutzes, die bei der Entwicklung großflächiger Biotopverbundsysteme sinnvoll sein kann. 2