Drucksache 9/875 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 9. Wahlperiode Dieses trifft zu für alle, die im Sommer 1979 mit dem Praktikum be- gonnen haben und im .Sommer 1980 oder später in die Fad1sd1Ule für Sozialpädagogik eintreten. Aus Gründen des Vertrauensschutzes erhalten Schüler, die zum Besud1 der Fachschule für Sozialpädagogik im Schuljahr 1980/81 das Erziehungshelferjahr abgeleistet haben und ab 01. 08. 1981 die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen, noch För-.· derung wie Fachschüler, und zwar ausnahmsweise auch rückwirkend für das Erziehungshelferjahr, das früher nic~t gefördert wurde."· Die Jahreszahlen im letzt~n Absatz sind leider falsch, ebenfalls die in diesem Zusammenhang erwähnten Ang9-ben zur rückwirkenden För- derung des Erziehti.ngshelferjahres. Diese bezieht sich auf die Er- ziehungshelfer, für die erstmalig nach Irrkrafttreten des Schulgeset- zes der Bedarf nach § 14 i. V. m. § 12 BAföG festgesetzt wurde. Die beiden letzten S?tze hätten ridüig heißen müssen: "Dieses trifft zu für alle, die im Som·mer 1979 mit dem Praktikum be- gonnen haben und im Sommer 1980 oder später in die Fachschule für Sozialpädagogik eingetreten sind. Schüler, die zum Besuch der Fach- schule für Sozialpädagogik im Sdmljahr 1978/79 das Erziehungshelfer- jahr abgeleistet haben und ab I. 8. 1979. die Fachschule für Sozial- pädagogik besuchen, erhalten noch Förderung wie Fachschüler; ihr Erziehungshelferjahr war nicht förderungsfähig." 2. Trifft es zu, daß in dem obigen Erlaß ein ähnliche Regelung für das letzte Jahr der Fachschule für Hauswirtschaft nicht vorge- sehen ist? Ja. Mit dem Erlaß vom 7. 1. 1981 waren nicht neue Regelungen ge- troffen, söndern eine Zusammenfassung bestehend_er gesetzlicher Be- stimmungen und Erlasse, die die Fachschule für Sozialpädogagik be- treffen, ·v:orgenommen worden. 3. Trifft es zu, daß dieser Erlaß mit Datum vom 13. Januar 1981 telefonisch gegenüber eiriigen Schulleitern zurüCkgenommen wurde? - Falls ja, welches waren die Gründe? Nachdem der Fehler in dem Erlaß vom 7. Januar 1981 bemerkt wor- den war, ist ein Schnellbrief mit Datum "13. 1. 1981" mit dem berich- tigten Text an alle Schulleiter der betreffenden Schulen geschickt wor- den. Einzelneq Schulleitern, denen der Fehler aufgefallen war und die deswegen im Kultusministerium anriefen, ist gesagt worden, daß der Text beridüig_t würde bzw. ein Schreiherr mit berichtigtem Text auf dem Wege in die Sdmle wäre. 4. Ist im Kultusministerium ein neuer Erlaß zur BAföG-Regelung . für Schüler der Fach-schule für Sozialpädagogik bzw. für Schüler der Fad1Sdmle für HauswirtsChaft in Vorbereitung? Falls ja, wie ·sieht die Förderung für Schüler aus, die neu das Vorpraktikum bzw. den ~chulunterridlt aufnehmen und wie sieht die Regelung für diejenigen Schüler aus, die schon mit der Schule bzw. mit dem Vorpraktikum begonnen haben? Nein.