Fachschule für Sozialpädagogik (dritte Anfrage)

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                 Drucksache                   9/875 9. Wahlperiode                                                                                                                    29. 01. 81 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Lohmann (SPD) und Antwort der Landesregierung -                Kultusminister - Fachschule für Sozialpädagogik (dritte Anfrage) 1. Hat das Kultusministerium mit Datum vom 7. Januar 1981 einen Erlaß herausgegeben, in dem den Schülern der Fachsdmle für Sozialpädagogik, die schon im-Schuljahr 1979/80 ihr Vorprakti~ kum abgeleistet -haben, die Förderung des Schulbesuchs und rückwirkend des Vorpraktikums nach § 13 des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes zugesagt wurde? Falls nein, wie lautet ansonsten der obige Erlaß? Vom Kultusministerium- Referat X 530- ist mit Datum "7. 1. 1981" ein Schreiben an die Schulleiter der beruflichen Sdmlen mit ange- schlossenen Fachschulen für Sozialpädagogik gerichtet worden, in dem es um Information für die Schulleiter ging. In einem Absatz ist auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsfördetungsgesetz ein~ gega'ngen worden, wobei bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen ist. Der Text hatte folgenden Wortlaut: "Bis zum Sommer 1980 sind Schüler an Fachschulen für Sozialpädago~ gik n6ch dem Bundesausbildungs{örderungsgesetz (BAföG) wie Schü~ ler an Fachschulen gefördert worden, jedoch nur während der schu~ liSchen Ausbildung. Seit .Beginn des Schuljahres 1980/81 wird satt des Erziehungshelferjahres als Voraussetzung zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik ein einjähriges Praktikum abgeleistet, das jetzt in den Förderungszeitraum einbezogen wird. Somit sind· die Schüler BAföG~berechtigt vom Beginn dieses Praktikums an. Sie sind damit Schülern an .den Oberstufen der Gymnasien und Berufsfachschülern gleichgestellt und werden deshalb wie Berufsfachschüler gefördert. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufe.nd und einzeln beim Verlag Schmidt &. Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Ki~l, Fernruf 6 20 9519ö, zu beziehen.
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Drucksache 9/875                Schleswig-Holsteinischer Landtag- 9. Wahlperiode Dieses trifft zu für alle, die im Sommer 1979 mit dem Praktikum be- gonnen haben und im .Sommer 1980 oder später in die Fad1sd1Ule für Sozialpädagogik eintreten. Aus Gründen des Vertrauensschutzes erhalten Schüler, die zum Besud1 der Fachschule für Sozialpädagogik im Schuljahr 1980/81 das Erziehungshelferjahr abgeleistet haben und ab 01. 08. 1981 die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen, noch För-.· derung wie Fachschüler, und zwar ausnahmsweise auch rückwirkend für das Erziehungshelferjahr, das früher nic~t gefördert wurde."· Die Jahreszahlen im letzt~n Absatz sind leider falsch, ebenfalls die in diesem Zusammenhang erwähnten Ang9-ben zur rückwirkenden För- derung des Erziehti.ngshelferjahres. Diese bezieht sich auf die Er- ziehungshelfer, für die erstmalig nach Irrkrafttreten des Schulgeset- zes der Bedarf nach § 14 i. V. m. § 12 BAföG festgesetzt wurde. Die beiden letzten S?tze hätten ridüig heißen müssen: "Dieses trifft zu für alle, die im Som·mer 1979 mit dem Praktikum be- gonnen haben und im Sommer 1980 oder später in die Fachschule für Sozialpädagogik eingetreten sind. Schüler, die zum Besuch der Fach- schule für Sozialpädagogik im Sdmljahr 1978/79 das Erziehungshelfer- jahr abgeleistet haben und ab I. 8. 1979. die Fachschule für Sozial- pädagogik besuchen, erhalten noch Förderung wie Fachschüler; ihr Erziehungshelferjahr war nicht förderungsfähig." 2. Trifft es zu, daß in dem obigen Erlaß ein ähnliche Regelung für das letzte Jahr der Fachschule für Hauswirtschaft nicht vorge- sehen ist? Ja. Mit dem Erlaß vom 7. 1. 1981 waren nicht neue Regelungen ge- troffen, söndern eine Zusammenfassung bestehend_er gesetzlicher Be- stimmungen und Erlasse, die die Fachschule für Sozialpädogagik be- treffen, ·v:orgenommen worden. 3. Trifft es zu, daß dieser Erlaß mit Datum vom 13. Januar 1981 telefonisch gegenüber eiriigen Schulleitern zurüCkgenommen wurde?                      - Falls ja, welches waren die Gründe? Nachdem der Fehler in dem Erlaß vom 7. Januar 1981 bemerkt wor- den war, ist ein Schnellbrief mit Datum "13. 1. 1981" mit dem berich- tigten Text an alle Schulleiter der betreffenden Schulen geschickt wor- den. Einzelneq Schulleitern, denen der Fehler aufgefallen war und die deswegen im Kultusministerium anriefen, ist gesagt worden, daß der Text beridüig_t würde bzw. ein Schreiherr mit berichtigtem Text auf dem Wege in die Sdmle wäre. 4. Ist im Kultusministerium ein neuer Erlaß zur BAföG-Regelung . für Schüler der Fach-schule für Sozialpädagogik bzw. für Schüler der Fad1Sdmle für HauswirtsChaft in Vorbereitung? Falls ja, wie ·sieht die Förderung für Schüler aus, die neu das Vorpraktikum bzw. den ~chulunterridlt aufnehmen und wie sieht die Regelung für diejenigen Schüler aus, die schon mit der Schule bzw. mit dem Vorpraktikum begonnen haben? Nein.
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