Drucksache 16/2875 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 3. Wird bei Neubauten der Grundsatz der Barrierefreiheit beachtet? Mit dem Inkrafttreten des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) am 16.12.2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.03.2006 wurden öffentli- che Träger zur Barrierefreiheit in den Bereichen Neubauten, Große Um- und Erweiterungsbauten, Verkehr, Informationstechnik und Verwaltung zur Barriere- freiheit verpflichtet. Der Grundsatz der Barrierefreiheit wird bei der Errichtung von Neubauten im Landeseigentum und den vom Land genutzten Gebäuden, für deren Bauaufgaben die GMSH zuständig ist, beachtet. 4. Wird bei Umbauten Barrierefreiheit mitgeplant und umgesetzt? Der Grundsatz der Barrierefreiheit (hierzu siehe Antwort zu Frage 3) wird auch im Rahmen der Planung und Umsetzung großer Umbaumaßnahmen beachtet. 5. Wird Barrierefreiheit auch bei der Förderung von Bauvorhaben mit öffentlichen Mitteln zum Kriterium gemacht? Falls nein, warum nicht? Die Beantwortung der Frage 5 wird von Zuwendungsgebern (hier die Ressorts) IM, MBF und MWV im Folgenden beantwortet. Die Ressorts MJAE, MLUR und MSGF haben Fehlanzeige gemeldet. a) Soziale Wohnraumförderung Ja, bei der sozialen Wohnraumförderung wird die Barrierefreiheit beachtet. b) Städtebauförderung Die Städtebauförderung ist im Schwerpunkt ausgerichtet auf bauliche Maß- nahmen, die zur Behebung städtebaulicher Missstände sowie zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Stadtteilen bei- tragen oder die der Anpassung von städtischen Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, dienen. Die Berücksichti- gung der Belange von Menschen mit Behinderungen ist in den Städtebauförde- rungsrichtlinien verpflichtend vorgeschrieben. c) Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes / Förderbereich Städtebau Das Innenministerium hat die Herstellung der Barrierefreiheit von bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen explizit als eigenständigen Fördertatbestand fest- gelegt. Dieses Förderangebot haben die Kommunen aufgegriffen und eine Viel- zahl entsprechender Förderanträge gestellt. d) Zukunftsprogramm Wirtschaft In manchen Richtlinien ist unter dem Dach des Zukunftsprogramms Wirtschaft das Thema Barrierefreiheit explizit berücksichtigt. So ist beispielsweise in der geltenden "Richtlinie zur Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrich- tungen" vom 07.12.2007 die Barrierefreiheit von Infrastruktureinrichtungen als Grundsatz verankert. 2