Haaler-Au-Niederung

/ 4
PDF herunterladen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                   Drucksache              10/786 10. Wahlperiode                                                                                                                    19. 12. 84 Kleine Anfrage der Abg. Frau Springer (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Haaler-Au-Niederung 1. a) Welche einzelnen land- und wasserwirtschaftliehen Maßnah- men umfaßt das Programm Haalcr-Au-Niederung? Welche Ziele - auch unabhängig von Land- und Wasserwirt- schaft - werden verfolgt? b) Welches Einzugsgebiet wird durch die Gesamtmaßnahme be- troffen? c) Welche einzelnen Maßnahmen wurden bis heute realisiert und wie sehen die zeitlichen Planungen für die Vollendung der Gesamtmaßnahme aus? a) Herstellung einer Rechenanlage mit automatischer Krautentnahme am Schöpfwerk Fuhlenau, Ersatz des Schöpfwerkes Ost mit neuem Standort am Nord-Ostsee- Kanal, Ersatz des Schöpfwerkes West, Herstellung von Zuwegungen zu den Schöpfwerken Fuhlenau, Ost und West, Ausbau und Bedeichung der Haaler Au auf ca. 6 km Länge unterhalb vom "Steinwehr" bis zum Nord-Ostsee-Kanal, Nachbau von rd. 34 km Haupt- und Nebenvorflutern in den Schöpfwerksgebieten, Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel1, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen
1

Drucksache 101786            Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode Ausgliederung von rd. 80 ha landwirtschaftlicher Nutzflächen für die Gestaltung eines Feuchtbiotopes mit teilweise wechselfeuchten Standorten. Ziel aller Maßnahmen ist es, geordnete Abflußverhältnisse und einen ausreichenden Hochwasserschutz herzustellen. b) Das Einzugsgebiet der Schöpfwerke mit 4 880 ha. c) Es wurden bisher realisiert: Herstellung einer Rechenanlage mit automatischer Krauten!- nahme am Schöpfwerk Fuhlenau, Ersatz des Schöpfwerkes Ost mit neuem Standort am Nord-Ostsee- Kanal, Ersatz des Schöpfwerkes West, Herstellung von Zuwegungen zum Schöpfwerk Fuhlenau, Ausbau und Redeichung der Haaler Au auf ca. 2,21 km Länge, Ausgliederung von rd. 65 ha landwirtschaftlicher Nutzflächen. Geplant ist: 1985 Ausbau und Redeichung der Haaler Au auf der restlichen Länge, 1986 Nachbau von rd. 34 km Haupt- und Nebenvorflutern und Ausgliederung der restlichen 15 ha, Herstellung von Zuwegungen zu den Schöpfwerken Ost und West. 2. Welches sind die planungsrechtlichen Grundlagen? Planungsrechtliche Grundlagen sind der Plan des Wasser- und Boden- verbandes Haaler Au und die wasserbehördlichen Genehmigungen des Landrates des Kreises Rendsburg- Eckernförde gemäß § 31 Wasser- haushaltsgesetz. 3. Wie hoch ist das geplante Finanzvolumen für die gesamte Maß- nahme, wie schlüsselt es sich für Einzelmaßnahmen auf und von wem werden die Mittel in jeweils welcher Höhe aufgebracht? 10,7 Mio DM Gesamtkosten. Hiervon entfallen auf Rechenanlage Fuhlenau                         320 000,-- DM Schöpfwerk Ost                              1250 000,-- DM Schöpfwerk West                             1 050 000,-- DM Zuwegungen                                    435 000,-- DM Ausbau Haaler Au                            3 300 000,-- DM Nachbau BinnenvorHut                        2 750 000,-- DM Grunderwerb und Nebenkosten                 1 595 000,-- DM Es werden 2 354 000,-- DM Eigenleistungen aufgebracht, der Rest wird vom Land und aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Landwirtschaft (EAGFL) bereitgestellt. 2
2

Schleswig-Holsteinischer      Landtag~  10. Wahlperiode Drucksache 10/786 4. Sind Belange von Naturschutz und Landschaftspflege Anlaß der Maßnahme? Nein. 5. In welcher Weise sind bestehende Natur- und Landschaftsschutz- gebiete von den vorgesehenen Maßnahmen betroffen? Sind unabhängig hiervon Eingriffe in Natur- und Landschaft zu erwarten? Wenn ja, welche? Wie werden diese Eingriffe ausgeglichen? Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete werden von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Nachteilige Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten. 6. a) Ist an die Neuausweisung bzw. Erweiterung vorhandener Natur- schutzgebiete gedacht? b) In welchem Verhältnis stehen diese Naturschutzflächen im Vergleich zu der gesamten Fläche des Projektes? c) Welche Nutzungs- bzw. Freizeitmöglichkeiten sind in den aus- zuweisenden Naturschutzflächen vorgesehen? d) Sind bauliche Maßnahmen zur Gewährleistung vorgesehener Nutzungen geplant? Wenn ja, worum handelt es sich im einzelnen? a) Zur Zeit bestehen keine Hinweise aufgrund derer die Ausweisung von Naturschutzgebieten in der Haaler Au-Niederung zu betreiben wäre. b) Entfällt. c) Entfällt. d) Nein. 7. a) Welche Schöpfleistungen haben die neuerstellten Schöpfwerke Ost und West? b) Dienen Schöpfwerke allein der Vermeidung von Hochwasser- spitzen oder ist darüber hinaus eine Absenkung des Grund- wasserspiegels geplant? c) Bis zu welcher Tiefe ist eine Absenkung des Grundwasserspiegels durch die neuen Schöpfwerke technisch möglich? d) Ist ein Ausbau des Vorflutersystems der beiden Schöpfwerke geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? Ist gegebenenfalls für den Ausbau des Vortlutersysterns die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen? 3
3

Drucksache 10/786           Schleswig-Holsteinischer Landtag- 10. Wahlperiode a) Schöpfwerk Ost:                3 1,6 m /s Schöpfwerk West:               3 1,2 m /s b) [)ie Schöpfwerke dienen in erster Linie der Verhinderung von Uberflutungen bei Hochwasserspitzen. Hieraus ergibt sich örtlich eine Absenkung des Grundwasserspiegels. c) ·Die Schöpfwerke sind so ausgerüstet, daß sie nicht unter den in der Ausbaugenehmigung vom 01.09.1983 festgelegten Tiefe abpumpen können, d. h. maximal bis zu 1,00 m unter Oberkante des mittl. Geländes bzw. NN -1,30 m. d) Ja, in dem in der Antwort auf die Frage 1 a) aufgeführten Umfang. Ein Planfeststellungsverfahren wird durchgeführt, wenn es sich als erforderlich erweisen sollte.
4