Radwege im Kreis Dithmarschen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2999 19. Wahlperiode 21-05-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Radwege im Kreis Dithmarschen 1. An welchen Landesstraßen im Kreis Dithmarschen gibt es begleitende Rad- wege (bitte Darstellung in einer Karte)? Antwort: Die begleitenden Radwege an Landesstraßen sind in der Anlage 1 dargestellt. 2. An welchen Kreisstraßen im Kreis Dithmarschen gibt es begleitende Radwege (bitte Darstellung in einer Karte)? Antwort: Die begleitenden Radwege an Kreisstraßen sind in der Anlage 1 dargestellt. 3. Wer ist für die Unterhaltung dieser Radwege im jeweiligen Einzelfall verant- wortlich (bitte Darstellung in einer Karte)? Antwort: Die Unterhaltung und der Betrieb der Radwege im Zuge der Landesstraßen obliegt dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH (LBV.SH). Der Kreis Dithmarschen hat durch eine Vereinbarung die Unterhaltung seiner Kreisstraßen an den LBV.SH übergeben.
Drucksache 19/2999 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Für Landes- und Kreisstraßen gilt innerhalb der Ortsdurchfahrten gem. §12 StrWG SH: Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und ge- meinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind. In Einzelfällen bestehen auch parallel zur klassifizierten Straße geführte sons- tige Wege in der Baulast der jeweiligen Gemeinden, die auch als Radweg ge- nutzt werden. Die Zuständigkeit für das Radwegenetz ist in Anlage 1 farblich gekennzeichnet. 4. Wie ist der bauliche Zustand dieser Radwege (bitte einzeln aufführen)? Antwort: Der LBV.SH hat im Jahr 2018 eine Zustandserfassung der besonders ver- kehrswichtigen oder netzbedeutsamen Landesstraßen (entspricht „Netz 1“ ge- mäß Bericht zum Zustand der Landesstraßen 2014) durchgeführt. Damit lie- gen für einzelne Landesstraßen bereits objektive Zustandsdaten für die Rad- wege an Landesstraßen vor. Eine entsprechende Darstellung ist als Anlage 2 beigefügt. Im Jahr 2020 ist eine ergänzende Zustandserfassung- und Bewertung (ZEB) auf Radwegen im Landesstraßennetz durchgeführt worden. Mit den Ergebnis- sen der zurzeit laufenden Auswertung ist Ende dieses Jahres zu rechnen. Erst dann ist eine konkrete Aussage über den Gebrauchszustand der hierbei er- fassten Radwege im Landesstraßennetz möglich. Grundsätzlich ist der Zustand der Radwege im Zuge der Landes- und der Kreisstraßen als gut nutzbar bis befahrbar zu bezeichnen. Eine Einzelauflis- tung des baulichen Zustandes erfordert zunächst eine entsprechende flächen- deckende Datenerfassung einschließlich einer Visualisierung der Ergebnisse, die derzeit nicht vorliegt. 5. Wenn Sanierungsbedarf besteht: Gibt es Planungen zur Sanierung der Rad- wege? Wenn ja, in welchem Zeitraum (bitte einzeln mit Nennung des geplan- ten Sanierungsbeginnes aufführen)? 8. Welche weiteren Erhaltungsmaßnahmen an Radwegen im Kreis Dithmar- schen sind geplant (bitte einzeln aufführen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 8 gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung hat sich mit der Strategie zur Entwicklung der Landes- straßen 2019-2022 das Ziel gesetzt, den über Jahrzehnte aufgebauten Erhal- tungsstau im Bereich der Landesstraßen bis 2030 abzubauen. Dies umfasst auch den Erhaltungsstau im Bereich der Radwege. Sanierungsbedürftige Rad- wege an Landestraßen werden grundsätzlich im Zusammenhang mit der Fahr- bahn der jeweiligen Landesstraße saniert. Nähere Einzelheiten sind in der Landtagsdrucksache 19/1034 beschrieben. In der beigefügten Karte (Anlage 3) sind die im Rahmen des Erhaltungsprogramms 2021 und 2022 zur Sanie- rung vorgesehenen schadhaften Radwege an Landesstraßen dargestellt. 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/2999 Über den konkreten Sanierungsbedarf des jeweiligen Radweges wird aller- dings erst im Rahmen einer detaillierten Begutachtung im Rahmen der Bau- vorbereitung der Maßnahme entschieden. Sollte sich dabei bei den im Erhal- tungsprogramm mit Baubeginn ab 2022 vorgesehenen Maßnahmen heraus- stellen, dass Radwegabschnitte nicht sanierungsbedürftig wären, würden dort Maßnahmen entfallen. Im Jahr 2022 sollen die Erhaltungsprogramme Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen fortgeschrieben werden, da mit den neuen Zustandserfas- sungen neue Datengrundlagen zur landesweiten Bewertung vorliegen werden. Die Baustellenkoordinierung für das Jahr 2022 ist noch nicht abgeschlossen und Änderungen infolge der geplanten Umleitungskonzepte sind noch mög- lich. Die Anlage 3 enthält auch entsprechende Radwegsanierungen an den Kreisstraßen nach den mit dem Kreis abgestimmten Erhaltungsprogrammen. 6. An welchen Landesstraßen im Kreis Dithmarschen fehlen begleitende Rad- wege? Antwort: Die Landesregierung hat mit dem landesweiten Radverkehrsnetz im Jahr 2008 eine umfassende Netzanalyse durchgeführt. Gemäß dem aktuellen LRVN sind im Kreis Dithmarschen die in der Anlage 4 dargestellten Lücken- schlüsse ausgewiesen. 7. Beabsichtigt die Landesregierung, diese Lücken im Radwegenetz zu schlie- ßen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Grundlage für den Radwegebau bildet das Landesweite Radverkehrsnetz (LRVN). Entsprechend der Zielrichtung der Landesstraßenstrategie sind im Bereich des Radwegebaus vorrangig Lücken zu schließen, die im LRVN ent- halten sind; hierbei aber auch nur jene, bei denen aufgrund der Verkehrsbe- lastung, der Unfallsituation, fehlender alternativen Verbindungen etc. ein Rad- weg zwingend notwendig ist. Neue Radwege an Landestraßen werden seit dem Jahr 2003 grundsätzlich gemeinsam vom Land und den Kommunen finanziert. Voraussetzung für den Bau wäre die Bereitschaft der Gemeinden, einen solchen Radweg zu planen, zu bauen und mitzufinanzieren. In dieser Legislaturperiode wurden zusätzliche Landesmittel für Radverkehrs- maßnahmen zur Verfügung gestellt und erstmalig werden wieder Lücken- schlussprojekte umgesetzt. Über die zusätzlichen Finanzmittel werden die Ge- meinden bei diesen Projekten unterstützt, um die Radverkehrsinfrastruktur weiterzuentwickeln. Für die finanzielle Unterstützung der Gemeinden werden das IMPULS-Programm sowie das Sonderprogramm „Stadt und Land“ ge- nutzt. Da Radwegplanungen grundsätzlich von Dritten abhängig sind (z.B. Grunder- werb, behördliche Genehmigungen) können zeitliche Perspektiven seriös nur für Maßnahmen benannt werden, deren Projektstatus einen Baubeginn in die- sem Jahr zulässt. Dieser Status ist im Kreis Dithmarschen bislang bei keinem Projekt erreicht. 3
Anlage 1 zu DS 19/2999 Kreis Dithmarschen straßenbegleitende Radwege Gemeindebaulast Hauptbaulast Straßenkategorie Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Quelle: Straßendatenbank SH © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)
Anlage 2 zu DS 19/2999 Kreis Dithmarschen Substanzwerte Radwege 2018 0- 1,49 besser als 1,5 Wert 1,5 - 2,49 1,5 Wert überschritten 2,5 - 3,49 2,5 Wert überschritten 3,5 - 4,49 Warnwert überschritten 4,5 - 5 Schwellenwert überschritten Straßenkategorie Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)
Anlage 3 zu DS 19/2999 Kreis Dithmarschen geplante Erhaltungsmaßnahmen 2021 ab 2022 Straßenkategorie Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Quelle: Projektdatenbank LBV.SH © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)
Anlage 4 zu DS 19/2999 Kreis Dithmarschen Radweglücken gemäß LRVN Straßenkategorie Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Quelle: Straßendatenbank SH / LRVN © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)