Isolierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                              Drucksache                   9/1514 9. Wahlperiode                                                                                                                   16. 06. 82 Kleine Anfrage des Abg. Meyer (SSW) und Antwort der Landesregierung -               Finanzminister - Isolierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden In welchem Umfang wurden im Jahre 1981 öffentliche Gebäude im Lande Schleswig-Holstein einer nachträglichen Wärmeisolierung unterzogen und wie groß ist die im Eigentum des Landes befind- liche Bausubstanz, die bisher nicht ausreichend wärmeisoliert ist bzw. sich für eine nachträgliche Wärmeisolierung eignet? 1. Im Jahre 1981 wurden an landeseigenen Gebäuden in 191 Fällen Mittel in einer Höhe von rd. 7 978 000 DM für eine nachträglidw VVännedämmung aufgewandt. 2. Das Land -unterhält derzeit 2 787 Gebäude mit rd. 1,26 Mio m 2 Hauptnutzfläche. Der Finanzminister des Landes hat durch An- hebung des Wärmeschutzniveaus über die jeweils bestehenden Red1tsvorschriften hinaus redüzeitig zusätzliche Energieeinspa~ rungen sichergestellt. Insoweit verweise id1 auf die "Empfehlun~ gen zum energieeinsparenden Bauen" vom 26. 2. 1975 (Amtsbl. Schl.-H. S. 510) und den Erlaß des Finanzministers des Landes Schleswig-Holstein B 1000/1 - 80 - VI 400 a vom 6. November 1979. Es sind keine Gebäude bekannt, deren Wärmedämmung nicht den bei.ihrer Errichtung jeweils gültigen Bauvorschriften entsprochen haben. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmldt & Klaunlg, Ringstraße 1g, 2300 Klei, Fernruf 6 20 95196, zu beziehen.
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Drucl<sache 9/1514        Schleswig~Holsteinischer Landtag- 9. Wahlperiode 3. Die Landesbauverwaltung setzt seit 1981 eine neu entwickelte In- frarotkamera ein, mit der systematisch Schwächen in der Wärn:te- dämmung an vorhandener Bausubstanz aufgespürt werden können. Die Sanierung dieser Mängel wird entweder im Rahmen der Bau- unterhaltung oder durch die im Landeshaushalt festgesetzten Be- träge für Grundinstandsetzung und Sanierung von Landesbauten beseitigt. Hierbei handelt. eS sich um eine fortlaufende Aktion, deren Ende zur Zeit nicht übersehen werden kann.
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