Sozialer Wohnungsbau (dritte Anfrage)
Ii SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 8. Wahlperiode Drucksache 8/328 12. 04. 76 Kleine Anfrage der Abg. Frau Böhrk (SPD) und Antwort des Innenministers Sozialer Wohnungsbau (dritte Anfrage) In der Antwort auf die Frage 1 a) meiner zweiten Anfrage in der oben bezeidmeten Angelegenheit - Drucksache 8/291 - ist die Frage nadl dem regionalen Bedarf an mit öffentlichen Mitteln zu fördernden Wohnungen mit einer ausführlkhen Darstellung über Art und Weise der Erhebung im Land SchleswigMHolstein beant- wortet worden. 1. Welcher regionale Bedarf lag der Verteilung der Kontingente der öffentlichen BaudarJehen für Miet- und Genossenschaftswoh- nungen auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte 1975 bis 1978 zugrunde (Aufstellung nach Kreisen)? Als Ergebnis der in der Beantwortung der Frage 1 a) in Druck- sache 8/291 näher dargestellten Bedarfserhebung wurden folgende Bedarfszahlen genannt: Dia Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag SC:hmldt & Klaunlg, 23 Klei, Ringstraße 19121, Fernruf 62095/96, zu beziehen.
Drucksache 8/328 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode Kreisfreie Städte Gesamtbedarf davon erhoffte Kreise an Wohnungen öffentl. Förderung 1975-1978 für Wohneinheiten Flensburg 2 000 I 600 Kiel 10 000 4 045 Lübeck 9 600 2 200 Neumünster 3 100 2200 Dithmarsd1en 6 216 3 567 Hzgt. Lauenburg 4 603 3 300 Nordfriesland 3 145 I 997 Ostholstein 7 039 4 821 Pinneberg 12 297 7 440 Plön 7 016 5 110 Rendsburg-Eckernförde 10406 7 042 Schleswig-Flensburg 6110 3 020 Sogeberg 9 182 6151 Steinburg 4 749 3 798 Stormarn 7 634 3 770 I 03 097 60 061 Wie bereits in der eingangs erwähnten Beantwortung der Frage 1 a) in Drucksache 8/291 ausgeführt, mußten diese Bedarfserwartungen als überhöht angesehen werden. Den Wünschen auf öffentliche Förderung konnte mangels entsprechender Mittel des Bundes und des Landes sowie i.m Hinblick auf die relativ gute WohnungsversorgUng in Schleswig~Holstein auch nicht annähernd entsprod1en werden. 2. Wie begründet die Landesregierung die Tatsache, daß im Pla- nungszeitraum 1975 bis 1978 in Neumünster 231 Wohnungen = 2,7 Wohneinheiten pro 1 000 Einwohner gefördert werden sol- len und Neumünster damit im genannten Planungszeitraum an der zweiten Stelle der Kreise und kreisfreien Städte in der Liste der Förderungsfälle pro 1 000 ~inwohner steht? Das für die Stadt Neumünster vorgesehene- Förderungskontingent wurde nadt dem in der Beantwortung der Frage 1 a) in Drucksache 8/192 näher dargestellten Verfahren zur Ermittlung des örtlichen Be- darfs festgestellt. Eine Verhältnisrechnung über die Zahl der zu för- dernden Wohneinheiten pro 1 000 Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt wurde dabei nicht aufgestellt. Eine solche Verhält- nisrechnung ist in der Bedarfsmitteilung und Planung für den sozialen Wohnungsbau oder für seine Förderung weder üblich noch sinnvoll. Denn sie würde allenfalls zu statischen Ergebnissen führen, die: nidlt - die untersdtiedliche WohJ?.ungsversorgung in den einzelnen Ge- bietseinheiten, ~ die nach Nr. 19 AbS', 2 des Raumordnungsplanes für das Land Schleswig-Holstein vom 16. 5. 1969 (Amtsbl. Schl.-H. S. 315) maß- geblichen unterschiedlidteil Richtwerte für eine Verbesserung der Wohnungsversorgung in den zentralen Orten und übrigen Gemein- den des Landes, ..,....- städtebauliche Erfordernisse und soziale Bedürfnisse in den ein- zelnen Städten und Gemeinden des Landes berücksidttigen. 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 8. Wahlperiode Drucksache 8/328 Sie würde daher dem Ziel und Zweck der öffentlichen Förderung des sozialen Wohnungsbaus nicht entsprechen. Eine Liste der Förderungs- fälle pro I 000 Ejnwohner wird deshalb auch nicht geführt. 3. a) Hat die Landesregierung Gespräche über die Bebauung des im Besitz der BIG-Heimbau befindlid1en Grundstückes in Neu- münster am Kleinflecken geführt, und ist dabei von Landes- zuschüssen für 420 Sozialwohnungen die Rede gewesen? Die aus städtebaulichen Gründen erwünschte Bebauung des Geländes am Kleinflecken ist verschiedentlich erörtert worden. Dabei hat die Landesregierung ihre grundsätzliche 'Bereitschaft zu erkennen ge- geben, für diesen Zweck im Laufe mehrerer Jahre öffentliche Mittel zur Förderung von bis zu 420 Wohnungen bereitzustellen. Sie hat dabei deutlich gemacht, daß u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Für das Gebiet muß von der Stadt ein entsprechender Be- bauungsplan aufgestellt werdeni das gesamte Bauvorhaben muß auf verschiedene Bauträger aufgeteilt und in mehreren Teilabschnitten im Rahmen des jeweils zur Verfügung stehenden Förderungsvolumens durchgeführt werden. Die Landesregierung würde mit einer Förde- rung den Interessen der Stadt Neumünster nad1 Schließung einer das Stadtbild beeinträchtigenden innerstädtischen Baulücke und städte- baulichen Verwertung eines ehemaligen Fabrikgeländes entsprechen, die um so mehr bered1tigt sind, als die Stadt Neumünster in den Städtebauförderungsprogrammen des Landes trotz einer hohen Dring- lichkeitsstufe unter den zentralen Orten bisher nicht berücksichtigt werden konnte. Von Landeszuschüssen war jedoch nicht die Redei eine Förderung kann nur im üblichen Rahmen (z. Z. öffentliche Bau- darlehen und Aufwendungsdarlehen) erfolgen. 3, b) Ist den Interessenten eine Förderung von durchschnittlich ca. 40 000 bis 45 000 DM pro Wohneinheit (gegenüber einer ReM gelförderung von ca. 26 000 bis 28 000 DM pro Wohneinheit) in Aussidü gestellt worden? Nein. Die durchschnittliche Förderung je Wohneinheit zur Einhaltung der jeweils geltenden Mietobergrenzen im sozialen Wohnungsbau ist abhängig von den nach den Vorschriften der Zweiten Berechnungs- verordnung (i. d. F. vom 21. 2. 1975, Bundesgesetzbl. I S. 570, oder der dann maßgeblichen Fassung) zu ermittelnden Gesamtkosten, die einer bauwirtsdwftlid1en Prüfung durch die Wohnungsbaukredit- anstalt des Landes Schleswig-Holstein und der zur Durchführung des Rationalisierungskatalogs des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 2. Juni 1971 berufenen Arbeitsgemein- schaft für zeitgemäßes Bauen e. V. unterliegen. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens hängen u. a. audt wesentlich von seiner Gestaltung nach dem von der Stadt Neumünster noch zu beschließenden Bebau- ungsplan und der Entwicklung der Bau- und Kapitalkosten ab. Deshalb können heute noch keine Angaben über die erforderlichen durch- sdmittlichen Förderungssätze pro Wohneinheit gemacht werden. Es ist allerdings anzunehmen, daß diese über dem allgemeinen Durch- sdmitt liegen werden, da erfahrungsgemäß bei Bauvorhaben in inner- städtisdwn Bereichen höhere Gesamtkosten entstehen als bei Bau- vorhaben an peripheren Standorten. 3