Anerkennung einer Erkrankung mit COVID-19 als Arbeits- bzw. Dienstunfall
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/3112 19. Wahlperiode 23.06.2021 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Bockey (SPD), Beate Raudies (SPD) und Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Anerkennung einer Erkrankung mit COVID-19 als Arbeits- bzw. Dienstunfall 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Bedienstete des Landes sich im ersten Halbjahr 2021 mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben und infolgedessen an COVID-19 erkrankt sind? Bitte nach Beamt*innen und Tarifbeschäftigten sowie nach Tätigkeitsbereichen aufschlüsseln. Antwort: Die Zahlen, die der schleswig-holsteinischen Landesregierung für das erste Halbjahr 2021 (Stichtag: 14.06.2021) zu der Frage vorliegen, wie viele Lan- desbedienstete sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben und in- folgedessen an COVID-19 erkrankt sind, ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Für den richterlichen Dienst, der weder den Beamtinnen und Beam- ten noch den Tarifbeschäftigten zugeordnet werden kann, die an den Schulen tätigen Personen des Landes, für die keine differenzierte Meldung erfolgt, so- wie die Anwärterinnen und Anwärter als auch die Referendarinnen und Refe- rendare wurde dabei eine dritte Spalte („nicht zuordenbar“) aufgenommen.
Drucksache 19/3112 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Insgesamt haben sich im genannten Zeitraum 516 Landesbedienstete mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert und sind infolgedessen an COVID-19 er- krankt. Im Detail: Beamtinnen Tarifbeschäf- Nicht Tätigkeitsbereich / Beamten tigte zuordenbar StK insgesamt 0 0 0 MJEV insgesamt 26 8 9 Ministerium 1 0 0 Justizvollzug 15 1 0 Gerichte 1 8 7 8 Staatsanwaltschaften 2 2 0 1 MBWK insgesamt 3 15 325 Fachrichtung Allgemeine 0 1 0 Dienste Fachrichtung Wissenschaftli- 1 0 0 che Dienste Lehre an Hochschulen 1 0 0 Wissenschaftliche bzw. tech- 1 14 0 nische MA an Hochschulen Allgemeinbildende und be- Siehe Siehe rufsbildende Schulen sowie 325 3 Fußnote 3 Fußnote 3 Förderzentren 1 Die 8 nicht zuordenbaren Fälle setzen sich zusammen aus 4 Richterinnen bzw. Richtern, 2 Referen- darinnen bzw. Referendaren und 2 Rechtspflege-Anwärterinnen bzw. –Anwärtern. 2 Bei dem nicht zuordenbaren Fall handelt es sich um einen Referendar. 3 Die 325 nicht zuordenbaren Fälle setzen sich zusammen aus 188 Lehrkräften, 26 Schulassistenzen und 111 weiteren an Schulen tätige Personen. Hier erfolgt wie bereits eingangs erwähnt keine nach Tätigkeitsbereich differenzierende Meldung seitens der Dienststellen.
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/3112 MILIG insgesamt 82 3 0 LaZuF 4 0 1 0 LVermGeo SH 0 1 0 Landesfeuerwehrschule 0 0 0 Ministerium 0 0 0 Polizei 82 1 0 MELUND insgesamt 4 5 0 Ministerium 0 0 0 LLUR 2 1 0 LKN.SH 2 3 0 Landeslabor.SH 0 1 0 FM gesamt 28 2 0 Allgemeine Verwaltung 1 1 0 Steuerverwaltung 27 1 0 MWVATT insgesamt 1 4 0 Ministerium 0 0 0 LBV.SH 5 1 3 0 SHIBB (Verwaltung) 0 0 0 APV 0 1 0 4 Am LaZuF hat sich eine weitere tarifbeschäftigte Person infiziert, ist jedoch nicht erkrankt, sodass sie hier nicht berücksichtigt wird. 5 Im LBV.SH haben sich drei weitere Tarifbeschäftigte infiziert, sind jedoch nicht erkrankt, sodass sie hier nicht berücksichtigt werden.
Drucksache 19/3112 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode MSGFJS insgesamt 1 0 0 Ministerium 0 0 0 LAsD 1 0 0 Gesamtsumme 145 37 334 2. Wie viele dieser Erkrankten haben ihre Erkrankung als Arbeits- bzw. Dienstun- fall gemeldet? Bitte nach Beamt*innen und Tarifbeschäftigten sowie nach Tä- tigkeitsbereichen aufschlüsseln. Antwort: Insgesamt haben 23 Beamtinnen bzw. Beamten ihre Erkrankung als Dienstun- fall gemeldet. Im Detail: Beamtinnen Tarifbeschäf- Nicht Tätigkeitsbereich / Beamten tigte zuordenbar StK insgesamt 0 0 0 MJEV insgesamt 10 0 0 Ministerium 0 0 0 Justizvollzug 9 0 0 Gerichte 1 0 0 Staatsanwaltschaften 0 0 0 MBWK insgesamt 1 0 0 Allgemeinbildende Schulen 1 0 0
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/3112 MILIG insgesamt 12 0 0 LaZuF 0 0 0 LVermGeo SH 0 0 0 Landesfeuerwehrschule 0 0 0 Ministerium 0 0 0 Polizei 12 0 0 MELUND insgesamt 0 0 0 FM insgesamt 0 0 0 MWVATT insgesamt 0 0 0 MSGJFS insgesamt 0 0 0 Gesamtsumme 23 0 0 3. Wie viele der gemeldeten Erkrankungen wurden nicht als Arbeits- bzw. Dienst- unfall anerkannt und aus welchem Grund? Bitte nach Beamt*innen und Tarif- beschäftigten sowie nach Tätigkeitsbereichen aufschlüsseln. Antwort: Von den 23 im 1. Halbjahr 2021 (Stichtag: 14.06.2021) gemeldeten Erkran- kungen der Beamtinnen und Beamten (siehe oben) wurden zwei als Dienstun- fall anerkannt, jeweils eine im Tätigkeitsbereich „Gerichte“ (MJEV) und eine im Tätigkeitsbereich „Allgemeinbildende Schulen (MBWK). Bislang wurden keine Erkrankungen abschließend nicht als Dienstunfall anerkannt, vielmehr ist bei den übrigen 21 Fällen die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Im Detail:
Drucksache 19/3112 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Beamtinnen Tarifbeschäf- Nicht Tätigkeitsbereich / Beamten tigte zuordenbar StK insgesamt 0 0 0 MJEV insgesamt 9 0 0 MJEV 0 0 0 Justizvollzug 6 9 0 0 Gerichte 0 0 0 Staatsanwaltschaften 0 0 0 MBWK insgesamt 0 0 0 MILIG insgesamt 12 0 0 LaZuF 0 0 0 LVermGeo SH 0 0 0 Landesfeuerwehrschule 0 0 0 Ministerium 0 0 0 Polizei 7 12 0 0 MELUND insgesamt 0 0 0 FM insgesamt 0 0 0 6 Die Prüfung der hier genannten Fälle ist noch nicht abgeschlossen. 7 Die Prüfung der hier genannten Fälle ist noch nicht abgeschlossen.
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/3112 MWVATT insgesamt 0 0 0 MSGJFS insgesamt 0 0 0 Gesamtsumme 21 0 0 4. Wie viele der im Jahr 2020 gestellten Anträge auf Anerkennung einer Erkran- kung mit COVID-19 als Arbeits- bzw. Dienstunfall wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt und aus welchem Grund, über wie viele wurde immer noch nicht abschließend entschieden und aus welchem Grund? Antwort: Die zwei im Jahr 2020 gestellten Anträge auf Anerkennung einer Erkrankung mit COVID-19 als Dienstunfall (beide Landespolizei) sind noch nicht beschie- den worden. Die Prüfung dauert an.