l:t SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 8. Wahlperiode Drucksache 8/409 19. 07. 76 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Klingner (SPD) und Antwort des Justizministers Einrichtung von Familiengerichten 1. Bei welchen Amtsgerichten sollen Familienrichter tätig werden? Nach Auffassung der Landesregierung sollen Familiengeridüe grund- sätzlich bei allen Amtsgeridüen gebildet werden, die nach Durchfüh- rung der Amtsgerichtsreform bestehen bleiben. 2. Weld1e baulid1en Verbesserungen sollen wann und wo vorge- nommen werden, um die Aufgaben des Familienrichters bei den Amtsgeridlten wahrnehmen zu können? Bei den Amtsgerichten in Neumünster, Itzehoe und Ahensburg sind räumliche Verbesserungen notwendig. · Das Amtsgericht Neumünster erhält im Herbst dieses Jahres die Räume des Arbeitsgerichts zurück, das in angemietete Räume ziehen wird. In Itzehoe sollen Anfang 1977 zusätzliche Räume angernietet werden. In Ahrensburg sollen größere Räume geteilt ·werden, um das zusätzliche Personal unterbringen zu können. 3. Von wieviel Eingängen geht die Landesregierung im ersten Jahr nad1 Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts aus, insbesondere unter Berücksichtigung einer Anfangsbelastung aus der Auf- hebung des Widerspruchsrechts gemäß § 48 Ehegesetz? Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verleg Schmldt & Klaunlg, 23 Klei, Ringstraße 19/2\, Fernruf 6 20 95196, zu beziehen.