Öffentliche Auftragsvergabe der Hansestadt Lübeck

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                    Drucksache  15/1605 15. Wahlperiode                                                     02-02-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Scheicht (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Öffentliche Auftragsvergabe der Hansestadt Lübeck Vorbemerkung der Landesregierung: Die Vergabe von Bauleistungen wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung (hier Hansestadt Lübeck) eigenständig wahrgenommen. Daher wird im Innenministe- rium keine zentrale Statistik geführt, aus der die Fragen beantwortet werden könnten. Die Fragen wurden der Hansestadt Lübeck übermittelt und von ihr wie folgt beant- wortet: 1) Wie viele Bau- und Sanierungsaufträge (ab 1.600 Euro) wurden im Jahr 2000 bis 2001 von der Hansestadt Lübeck vergeben? Wie hoch war die Gesamtinvestitionssumme? Antwort: Summe der Aufträge         Gesamtinvestitionssumme 2000: 306                  50.438.100 Euro 2001: 414                  54.713.800 Euro
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Drucksache 15/1606          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 2) Wie viele Aufträge gingen an Lübecker Firmen? Welche Städte oder Länder bekamen ansonsten den Zuschlag? Antwort: Auftragserteilung an Firmen aus        Lübeck     Schl.-H.    M.V.     andere 2000                                   200        61          15       30 2001                                   279        71          27       37 3) Nach welchen Kriterien wurde bei der Ausschreibung verfahren? Wurde bei der Auftragsvergabe jeweils das preiswerteste Angebot angenommen? Antwort: Die Art der Ausschreibung u. a. beschränkte und öffentliche Ausschreibung – richtet sich grundsätzlich nach § 29 GemHVO in Verbindung mit der VOB/VOL- Anwendungsverordnung nach dem § 3 der VOB/A, der VOL/A und § 5 der VOF, sowie nach den Richtlinien der Vergabeverordnung der Hansestadt Lübeck. Neben den vorgenannten vergaberechtlichen Regelungen sind u.a. als Grundlage für die Auftragsvergabe zu beachten: Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, Vorschriften des Preisrechts, VOB/A, VOL/A, Vergabegrundsätze des Innenministeriums Schleswig-Holstein, Korrupti- onserlass der Landesregierung Schleswig-Holstein, Runderlass des Innenminis- teriums zur Bekämpfung der Korruption, Vergaberechtsänderungsgesetz, Verga- beverordnung (VgV), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Bauprodukte- gesetz, Vergabehandbuch des Bundes (VHB) und das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVASt). Von den Angeboten, die nach Feststellung der Angemessenheit ihrer Preise in die engere Wahl gekommen sind, soll dasjenige den Zuschlag/Auftrag erhalten, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Preis, Ausführungs- frist, Betriebs- und Folgekosten, Gestaltung, Rentabilität oder technischer Wert als das wirtschaftlichste erscheint. 2
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