MitarbeiterInnen in den Stabsstellen der Landesregierung

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                   Drucksache  17/ 1025 17. Wahlperiode                                                   24.11.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident MitarbeiterInnen in den Stabsstellen der Landesregierung 1. Wie viele MitarbeiterInnen in den Ministerbüros, Pressestellen, Koordinierungsstel- len oder sonstigen Stabsstellen der Landesregierung (einschließlich Staatskanzlei) sind seit den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes zur Neuwahlanord- nung a) verbeamtet worden, b) haben die (mündliche oder schriftliche) Zusage erhalten, dass sie verbeamtet werden, c) sind in eine andere Gehalts- bzw. Besoldungsstufe aufgestiegen bzw. beför- dert worden, d) haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten und hatten vorher einen be- fristeten? Antwort: Ressort           a) Verbeamtung      b) Zusage      c) Beförderung   d) Entfristung StK                       -1-              -0-             -1-               -0- MJGI                      -0-              -0-             -0-               -0- MBK                       -0-              -0-             -0-               -0- IM                        -0-              -0-             -0-               -0- MLUR                      -0-              -0-             -0-               -0- FM                        -0-              -0-             -0-               -0- MWV                       -0-              -0-             -0-               -0- MASG                      -0-              -0-             -0-               -0-
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Drucksache 17/ 1025          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2. Trifft es zu, dass der Regierungspressesprecher in den Rang eines politischen Beamten gehoben wurde oder werden soll? Wenn ja, wann und mit welcher Begrün- dung? Antwort: Das Amt des Regierungspressesprechers gehört gem. § 37 Nr. 2 Landesbeamten- gesetz in Verbindung mit § 30 Abs.1 Beamtenstatusgesetz zu den Ämtern der soge- nannten politischen Beamten, bei denen jederzeit die Möglichkeit besteht, sie in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Die Regelung, dass Regierungspressespre- cher politische Beamte sind, besteht seit dem 19. März 1956. Der derzeitige Regierungspressesprecher hatte als Angestellter ein befristetes Ar- beitsverhältnis mit einer Vergütung entsprechend der BesGrp. B5 und einer unbefris- teten Weiterbeschäftigung in einer niedrigeren Vergütungsgruppe. Mit der Verbeam- tung zum 15.10.2010 ist die Möglichkeit zur Versetzung in den einstweiligen Ruhe- stand eröffnet worden und der Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer niedrigeren Vergütungsgruppe entfallen. Diese größere personalwirtschaftliche Flexibilität und die geringeren Personalkosten waren maßgeblich für die Entscheidung. Zu den Ein- sparungen siehe Antwort zu Frage 3. 3. Welche jährlichen Kosten ziehen die unter 1 und 2 getroffenen/zu treffenden Ent- scheidungen nach sich? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ministerien. Antwort: Die Beförderung zieht jährliche Kosten in Höhe von 3 T€ nach sich. Durch die Ver- beamtung werden keine Mehrkosten verursacht. Die Arbeitgeberkosten reduzieren sich um rd. 20 T€. 2
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