SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 13/520 13. Wahlperiode 10.11.92 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kläre Vorreiter (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Technik und Verkehr- Bau der Bundesstraße B 502 (neu) Der Bauausschuß der Landeshauptstadt Kiel hat mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion beschlossen. den B-Pian Nr. 650 und damitdie Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen fürden Bau der Bundesstraße B 502 (neu) weiter zurückzustellen. Absehbar unerfüll- bare Forderungen, die im übrigen keinen sachlichen Zusammenhang mit dem 8-Pian haben, sind als Bedingung für eine Zustimmung zum B-Pian 650 erhoben worden. Es wird damit deutlich, daß die Landes- hauptstadt Kiel die mit Land und Bund im Jahre 1978 getroffene Ver- einbarung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen fürden Bau der B 502 (neu) von der Schwentinebrücke bis zur neuen Anbindung der Landstraße L 50 zuschaffen, nicht einhalten will. 1. Welche Möglichkeiten hat das Landaufgrund öffentlich· oder pri- vatrechtlicher Regelungen, auf die Landeshauptstadt Kiel einzu- wirken, damit diese ihre Zusage erhält? Die Landeshauptstadt Kiel ist gem. § 12 Straßen- und Wegegesetz Träger der Straßenbaulast für die Schönkirchener Straße (L 50), die nach dem Ausbau Teil der neuen B 502 werden soll. Sie ist daher aus- schließlich zuständig für die diesen Straßenzug betreffenden Angele- genheiten. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und e1nzeln beim Verlag Schm1dt & Klaunig, Ringstraße 19. 2300 Kiel1, Fernruf 04 3116 20 95, zu beziehen