Gefährdung des Grundwassers der Stadt Elmshorn und der Gemeinde Kl. Nordende

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                             Drucksache                    8/1592 8. Wahlperiode                                                                                                                      08. 11. 78 Kleine Anfrage des Abg. Harms (Eimshorn) (SPD) und Antwort der Landesregierung -                Minister fiir Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Gefährdung des Grundwassers der Stadt Elmshorn und der Ge- . meinde Kl. Nordende In ihrer Pressemitteilung vom 13. 2. 1978 hat die Landesregierung erklärt, von der zuständigen Wasserbehörde seien weitergehende Untersuchungen eingeleitet worden, die "Klarheit über die Ursad1e des Fischsterbens und den Umfang der Grundwasserbeeinträchti- gung" bringen sollen. 1. Um welche Untersudmngen handelt es sid1'? Es handelt sich um Untersuchungen zur Feststellung der Grundwas- serfließrichtung, aufgrund derer in der Umgebung der Deponien der Feldmühle und der Stadt Elmshorn dann gezielt Brunnen zur Ent- nahm~ von Grundwasser abgeteuft werden köTirien, die AufschlUß über Umfang und Ursache von Grundwasserverunreinigungen geben werden.                                  ' 2. Wann und mit welchem Ergebnis wurden diese abgeschlossen? Die von der Wasserbehörde des Kreises Pinneberg veranlaßten Ug- tersuchungen sind in Auftrag gegeben,. jedoch noch nid1t abgeSdllos- sen. Die landtagsdrucksSehen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmldt & Klaunlg, Ringstraße 19121, 2300 Kiel, Fernruf 6 20 95}96,  z'! beziehen.
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Drud<sache 8/IS92 ·           Schleswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode 3. Gegebenenfalls: a) Aus welchen Gründen wurden die ·angekündigten Unter- suchungen nicht durchgeführt? . b) Was hat die Landesregienmg ihrerseits getan, um eine schnelle Klärung des Umfangs der ~ing~treienen Umwelt• schädigung zu bewirken? Zu a): Die Antwort ergibt sich aus der Antwort zu 2. Zu b): Die · Wasserliehörde des Kreises Pinneberg hat sich von Anfang an durd1 das Landesamt für Wasserhallshalt und Küsten und das Geb- logisdle Landesamt beraten lassen. Ein Eingreifen der Landesregie- rung war daher nicht erforderlich. 4. Ist die Landesregierung bereit, 'durd1 eill von ihr veranlaßtes Obergutachten das Ausmaß der Grundwassergefährdung für die Stadt Elmshorn und die Gemeinde Kl. Nordende klären zu lassen, nachdem sie in der PdL vom 13. 2. 1978 darauf hinge- wiesen hat, daß Ndie bisher vorgelegten Gutad1t€n zu teHweise. widerspriidllichen Aussagen gekommen .sind."? Bei den eingeleiteten Vntersuchungen handelt es sich bereits um eine Art Obergutachten, da die Weisungen, wo und wie zu unter- suchen ist, von Amts wegen erteilt w·erden.
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