SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1477 17. Wahlperiode 2011-05-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Ulrich Schippels (DIE LINKE) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Jagdsteuer in Schleswig-Holstein 1. Wo gibt es in Schleswig-Holstein eine Jagdsteuer? In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten, seit wann nicht mehr und mit welcher Begründung wurde sie abgeschafft? Antwort: Rechtsgrundlage für die Erhebung der Jagdsteuer ist § 3 Abs. 3 Kommunal- abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit einer kommunalen Satzung. Es handelt sich dabei um eine örtliche Aufwandsteuer, die nur von den Krei- sen und kreisfreien Städten erhoben werden darf. Aus den Haushaltsplänen der Kreise und kreisfreien Städte ergibt sich, dass von den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Schles- wig-Flensburg und Segeberg in den Jahren 2008 bis 2011 eine Jagdsteuer erhoben worden ist bzw. wird. Weitere Informationen, insbesondere dazu, seit wann und mit welcher Be- gründung die Jagdsteuer in den anderen Kreisen und kreisfreien Städten nicht