Kreiskrankenhaus Pinneberg

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                    Drucksache              14/508 14. Wahlperiode                                                                                                                   31.01.97 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Kreiskrankenhaus Pinneberg Im Jahre 1987 hat sich der Kreis Pinneberg für den Neubau eines Kreiskrankenhauses in Pinneberg entschieden. Aus den neuasten Zahlen. die dem Kreis und der Landesregierung vorliegen, ergibt sich. daß die zweckmäßigste und wirtschaftlichste Lösung ein Neubau ist. 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Frage eines Neubaus des Kreiskrankenhauses Pinneberg? Die Landesregierung führt seit Jahren Gespräche mit dem Kreis Pinne- berg darüber, wie dei Situation im Kreiskrankenhaus Pinneberg verbes- sert werden kann. Sie hat seit Beginn der Gespräche die Auffassung vertreten, daß eine · Sanierung sinnvoll und wirtschaftlich ist. Diese Einschätzung hat sich bei einer gemeinsamen von Kreis und Land im Jahre 1996 vorgenom- menen Kostenkalkulation restätigt Dabei hat sich der Kreis eines erfahrenen Krankenhausarchitekten bedient. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19,24114 Kiel, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 141508             Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Die Landesregierung ist nach den Bestimmungen des Krankenhausfi- nanzierungsgesetzes gehalten, nur die zweckmäßigste und wirtschaft- lichste Lösung finanziell zu fördern. Auf dieser Grundlage hat der Kreis seine Entscheidung zu treffen. Bisher ist es dem Kreis nicht gelungen, ein entscheidungsreifes Konzept· zu entwickeln. Im Rahmen der o.g. gesetzlichen Vorgaben hat das Land in mehreren Gesprächen und auch öffentlich seine Bereitschaft bekundet, im Falle einer Neubauentschei- dung auch Finanzierungsmodelle zu fördern, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus im Vergleich zur Sanierung zu bewir- ken. ln diese Richtung stellt der Kreis erneut Überlegungen an, die allerdings noch nicht im Sinne der vom Fragesteller vorgegebenen Feststellung zum Ergebnis geführt werden konnten. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur zügigen Verwirklichung des Projektes? Die Maßnahme wurde in den Finanzplan für Krankenhausbaumaßnah- men aufgenommen. Der Kreis bestimmt die Geschwindigkeit des Ver- fahrens durch die Vorlage genehmigungsfähiger Bauunterlagen. 3. Wann ist mit einer Entscheidung der Landesregierung über die Höhe der Bauförderung durch das Land zu rechnen? Nach baufachlicher Prüfung einer genehmigungsfähigen Bauunterlage. 4. Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung, die dafür erforderlichen Finanzration in'zukünftigen Finanzplänen ab- zudecken? Die für zukünftige Finanzpläne zur Verfügung stehenden Mittel werden sich an den jeweils verfügbaren Haushaltsmitteln ausrichten müssen. 2
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