SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/693 15. Wahlperiode 01-01-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Geißler (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie Handys in Justizvollzugsanstalten Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Handys wurden in schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 1998, 1999 und 2000 bei Gefangenen sichergestellt? In den Vollzugsanstalten in Schleswig-Holstein wurde 1998 ein nicht funktionsfähiges Handy sichergestellt. 1999 wurden vier und 2000 drei Handys aufgefunden. 2. Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse, dass durch Nutzung von Handys durch Gefangene Straftaten vorbereitet oder verabredet wurden bzw. werden? Wenn ja, welche? Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch eine Nutzung von Handys durch Ge- fangene Straftaten vorbereitet oder verabredet wurden. 3. Wie viele Prüfgeräte zur Ortung von Handys werden derzeit in den schleswig- holsteinischen Justizvollzugsanstalten eingesetzt? Wie wirksam sind diese Prüfgeräte? In den Vollzugsanstalten sind insgesamt acht mobile Geräte zum Aufspüren von Handys im Einsatz. Die Geräte wurden 1994 beschafft und sind heute aufgrund des technischen Standards für den Einsatz in den Vollzugsanstalten nur noch bedingt geeignet, da sie lediglich die aktive Benutzung eines Funktelefons anzeigen und Ge- räte im stand-by-Betrieb nicht orten können. Ab 1999 sind insgesamt 26 Metallrahmensonden beschafft worden, die insbesonde- re in den Zugangsbereichen, aber auch an anderen Stellen in den Anstalten neben anderen metallischen Gegenständen auch Handys auffinden können.