Drucksache 15/ 3485 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 2001 333.373,55 209.629,67 543.003,22 2002 342.772,00 342.772,00 2003 330.400,00 330.400,00 Gesamt 1.765.976,58 4.044.318,78 5.810.295,36 2. Wie viele Betten sind im Klinikum Nord oder sonst in Hamburg für den Bedarf von Norderstedt reserviert? Antwort: Entsprechend einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1989 wird die Krankenhausversorgung im Norden Hamburgs und für das angrenzende Schleswig-Holstein gemein- sam sichergestellt. Schleswig-Holstein hat im Rahmen dieser Vereinbarung 150 Betten der Chirurgie und der Inneren Medizin des Krankenhauses Heid- berg in seinen Krankenhausplan aufgenommen. Hamburg hat die Zentral- und Schwerpunktversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner des Umlandes übernommen und dazu die Kopfklinik und eine Perinataleinheit im Hamburger Krankenhausplan festgeschrieben. 3. Werden auch psychisch Kranke aus Norderstedt in das Klinikum Nord einge- wiesen? Aufgrund der freien Krankenhauswahl können psychisch Kranke aus Norderstedt auch in das Klinikum Nord eingewiesen werden. 4. Falls psychisch Kranke aus Norderstedt nicht in das Klinikum Nord eingewie- sen werden, a) warum werden psychisch Kranke aus Norderstedt nicht in das Klinikum Nord eingewiesen? Antwort: Entfällt. b) wohin werden diese eingewiesen? Antwort: Entfällt. c) gilt die Nichteinweisung auch für Notfälle? Antwort: Sofern hier mit Notfällen die Unterbringung psychisch Kranker nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen gemeint ist, gilt zunächst der Unterbringungsplan des Landes Schles- wig-Holstein. Danach ist für die Unterbringung im Kreis Segeberg das Psychiatrische Krankenhaus Rickling zuständig und zur Aufnahme ver- pflichtet. Im Einzelfall, insbesondere auf Wunsch des Patienten kann vom Unter- bringungsplan abgewichen werden. Dazu muss im gewünschten Kran- 2