Sondermüllablagerung auf dem Gelände der ehemaligen Metallhütte in Lübeck-Herrenwyk

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m-SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 10. Wahlperiode Drucksache                    10/161 04. 11. 83 Kleine Anfrage des Abg. Meyenborg (SPD) und Antwort der Landesregierung -                Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Sondermüllablagerung auf dem Gelände der ehemaligen Metall- hütte in Lübeck-Herrenwyk 1. Trifft es zu, daß auf dem Gelände der ehemaligen Metallhütte Lübeck Abfallstoffe aus der Produktion der Metallhütte gela- gert werden? Ja, die auf dem Werksgelände der Metallhüttenwerke Lübeck (MHW) lagernden Produktionsrückstände sind nach Ansicht der Landesregie- rung Abfälle i.S. des § 1 Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG). 2. Wenn ja, um welche Art von Abfällen handelt es sich dabei und wekhe chemisdJ.e Zusammensetzung weisen diese Abfälle auf (Gehalt an Quecksilber, Arsen, Cadmium, Zyanide usw.)? Handelt es sich bei diesen Abfällen aufgrund ihrer spezifischen Zusammensetzung um Sondermüll? Im wesentlichen handelt es sich um Gichtgasschlamm und Gichtgas- staub, in geringen Mengen lagern auch Hochofenschlacke und Pyritab- brand auf dem Werksgelände; es handelt sich dabei nicht um Ab- fälle i.S. des § 2 Abs. 2 AbfG. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim V•lag Schmldt & Klaunlg, RingstraBe 19, 2300 Kiel, Ferr'l'uf 6 20 95196, zu beziehen.
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Analysen ergaben folgende Schwermetallgehalte: a) Gichtgasschlamm:       2,7 mg/kg Zn, 0,53 mg/kg Pb, 1,8 mg/kgFe, 7,1 ,ug/kg As und 0,18 mg/kg Ni Chrom, Kupfer, Cadmium, Selen und Quecksil- ber sind nicht nachzuweisen. b) Gichtgasstaub:         0,23 mg/kg Cr, 0,80 mg/kg Zrt, 0,23 mg(kg Pb, 1 ,9 mg/kg Fe, 5, 7 ,ug/kg As Kupfer, Cadmium, Selen, Quecksilber und Nik- kel sind nicht nachzuweisen. Diese Gehalte liegen unter den Werten entsprechender Untersuchun- gen von Hausmülldeponien. 3. Auf welcher Fläche und in welcher Menge werden die!>e Abfälle derzeit gelagert? Die Abfälle werden auf mehreren Teilflächen im östlichen Bereich des Werksgeländes in einer Gesamtgröße von ca. 3 ha gelagert. Nach be- hördlichen Ermittlungen wird von einer Gesamtmenge von ca. 110 000 m'1 ausgegangen. 4. Seit wann werden diese Abfälle hier gelagert, welche Geneh- migungen seitens welcher Behörden und ggf. mit welchen Auf- lagen liegen vor? Die festgestellten, auf dem Werksgelände abgelagerten Produktions- rückstände werden dort seit 1972 abgelagert. Abfallrechtliche Genehmigungen wurden weder beantragt noch er- teilt. 5. Wurden Untersuchungen über die Beschaffenheit der Boden- verhältnisse an der Lagerstätte durchgeführt? Wenn ja, wann und durch wen und mit welchen Ergebnissen? ti. Kann nach Auffassung der Landesregierung eine Belastung des Bodens und infoige davon des Grundwassers durch Sickerwas- ser der Müll-Lagerstätte ausgeschlossen werden? Wenn ja, aufgrundwelcher Erwägungen? 7. Ist ein Abschwemmen von kontaminiertem Oberflächenwasser von der Müll-Lagerstätte in die Trave auszuschließen? Wenn ja, aufgrundwelcher Gegebenheiten? Zur. Gefährdungsabschätzung der von den auf dem Werksgelände ge- lagerten Produktionsrückständen möglid:terweise ausgehenden Be- lastungen wurde der tertiäre Grundwasserleiter untersucht und ein Untersuchungsprogramm für die Trave im unmittelbaren Einwirkungs- bereich der MHW eingerid:ttet. Die Untersuchungsergebnisse von 1982 entnommenen Wasserproben aus diesem Raum zeigen eindeutig, daß der genutzte Grundwasser- leiter von den Ablagerungen nicht beeinflußt wird. Die nachweisba- 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag -10. Wahlperiode Drucksadle I 0/161 ren Gehalte liegen weit unterhalb der Grenzwerte der Trinkwasser- verordnung. Die in diesem Jahre durchgeführten Messungen in der Trave ober- halb, mittig und unterhalb des Werksgeländes, die fortgeführt wer- den, haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß belastetes Ober- flächenwassei oder belastetes oberflächennahes Grundwasser in die Trave fließt. 8. Falls eine Gefährdung des Grund- und ObE·rflächenwassers nicht ausgeschlossen werden kann, weldle Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen? Besondere Maßnahmen waren nicht erforderlich, weil auf dem Be- triebsgelände keine Produktionsrückstände lagern, die wegen ihrer Schadstoffbelastung abgefahren werden müssen. 9. Wurden Anträge zur Ausweisung der Müll--Lagerstätte als Sondermülldeponie gestellt und wurde ggf. ein entsprechen- des Genehmigungsverfahren eingeleitet? Wenn ja, wann und wem wurden diese Anträge gestellt und welches ist ggf. der Stand des Genehmigungsverfahrens? Wenn nein, sind der Landesregierung derartige Pläne zur Aus- weisung einer sbndermülldeponie bekannt? Es wurden keine Anträge zur Einrichtung einer Sondermülldeponie gestellt. Der Landesregierung sind auch keine Pläne für die Einrich- tung einer Sondermülldeponie bekannt. · 10. Falls keine ·sandermülldeponie ausgewiesen werden soll, wo- hin soll der Abfall verbracht werden, welche zeitlichen und finanziellen Planungen für die Maßnahmen lie~Jen vor? Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen die vorhande- nen als Abfall anzusehenden Produktionsrückstände auf einem hoch- gelegenen, grundwasserfernen Geländestandort innerhalb des Be- triebsgeländes abgelagert, mit bindigem Boden zum Zwecke der Sik- kerwasserminimierung abgedeckt und eingegrünt werden. Nach den derzeitigen Ergebnissen der technischen Planung für eine solche Monodeponie geht die Landesregierung davon aus, daß deren EinridJ.tung nach Abschluß der technisChen Prüfung und nadi Durch- führung einer förmliChen Zulassung der Monodeponie nach dem AbfG möglich sein wird. Die Landesregierung ist bemüht, die ordnungsgemäße Lagerung der Abfälle so schnell wie möglich herbeizuführen. Sowohl der Zeitraum als audl die Kosten müssen allerdings im Zusammenhang mit der ggf. durchzuführenden förmlichen Zulassung gesehen werden. Zeitraum und Kosten können daher nicht angegeben werden. 3
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