Drucl<sacbe 9/400 Schleswig-Holsteinisch~r Landtci.g ~ 9. Wahlperiode Die Stellungnahmen lagen im wesentlichen im Oktober, zu Teilfragen . im November und Dezember 1979 vor. Die-Schwerpunkte der vorgebrachten \Vünsche betreffen eine Verbes~ serung der Stellenbewertun'gen für bestimmte Funktionsinhaber bei den Gemeinden, Kreisen und Ämtern, eine Lockerung der vorgesehe- nen Stellenvorbehalte für technisd1e Beamte sowie eine ErgänzUng des Katalogs derjenigen Beamten, deren Stellen von der Anwendung der Stellenobergr9nzen ausgenOmmen werden sollen. 4. Was hat die Landesregierung daran gehindert, die Änderung der Stellenbewertungsverordnung bis zur Beratung der komnm- nalen Haushalte und Stellenpläne für das· Haushaltsjahr 1980 herauszubringen, zumal die Landesregierung im November 1978 nod1 eine Berücksichtigung der neucn Veiordnung für Haus~ haltsnachträge für das Haushaltsjahr 1979 für möglid1 gehalten hat? Die Hinderung ergab sich aus den in der Antwort auf die Kleine An- frage vom November 1978 dargestellten Sachzusammenhängen und der Notwendigkeit, die Änderungen und insbesondere- die Anregun- gen aus dem Anhörve-rfahren unter Berücksichtigung des Gesamtbe- soldungsgefügeS sorgfältig zu prüfen und -abzustimmen. 5, Mit welchen grundsätzlichen Änderungen ist demgegenüber der · bisherigen Stellenbewertungsverordnu~g zu rechne~? Die Stellenobergrenzenverordnung wird günstigere Stellenanteilsver~ hältnisse als- bisher für Spitzenämter des gehobenen und des höheren Dienstes bri!l-Q"en. Bestimmte Funktionsstellen werden aus der Stellen- schlüsselung _herausgenommen. Darüber hinaus sind Verbessenmgen zu ~rwarten im ländlichen Bereich, um dessen Verwaltungskraft zu stärken im ärztlichen Dienst im veterinärärztlidwn Diertst im mittleren Dienst der Kommunalverwaltungen, um hier einen Anreiz zu verstärktem Einsatz von Beamten zu schaffen. 6. Werden Anregungen_ der. angehörten Organisationen Von der Landesregierung nicht gefolgt? Wie begründet sie ihre ableh- J!ende Haltung? Die Landesregierung kann erst nach Abschluß aller Beteiligungsver~ fahren über die Änderungsanträge der Verbände endgültig entsdwi- den.