Drucksache 17/1154 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2011/12. Demzufolge wird der Umzug voraussichtlich zum Schuljahr 2014/15 abge- schlossen sein. Kinder, die bereits im Landesförderzentrum Sprache beschult wer- den, sind von der Verlagerung nicht betroffen (s.a. Kleine Anfrage der Abgeordneten Streitbörger - Drs. 17/1136). 3. Welche finanziellen Auswirkungen wird die Umsetzung dieser Maßnahme für das Land als Schulträger haben? Antwort: Nach dem Ergebnis einer Prüfung des LRH führt die Konzentration der Landesför- derzentren Sehen, Hören und Sprache in Schleswig zu deutlichen Synergieeffekten und einem damit verbundenen Einsparvolumen, das der LRH auf jährlich 1,2 Mio. € beziffert (s.a. Kleine Anfrage der Abgeordneten Streitbörger - Drs. 17/1136). 4. Wie sehen die Konzepte für die Beschulung der bisher aus dem Einzugsbereich des Wentorfer Landesförderzentrums stammenden Schülerinnen und Schüler aus, die nicht in einem Wohnheim/Internat untergebracht sind, sondern über eine tägliche Schülerbeförderung das Landesförderzentrum erreichen? Welche För- derzentren sollen zukünftig diese Schülerinnen und Schüler in ihrem Förder- schwerpunkt betreuen? Antwort: Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bereits teil- oder vollstationär im Lan- desförderzentrum Sprache in Wentorf gefördert werden, ergeben sich keine Verän- derungen, weil diese, sofern notwendig, bis zum Ende der Primarstufe dort beschult werden können. Die erst noch schulpflichtig werdenden Kinder, die nicht einer voll- stationären Beschulung bedürfen, sollen künftig stärker wohnortnah und teilintegrativ beschult werden. Diese Form der Sprachförderung soll nach dem Vorbild der teilsta- tionären Sprachintensivmaßnahmen in Meldorf und Itzehoe landesweit eingeführt werden. Die Förderzentren Lernen der Kreise und kreisfreien Städte sind dabei un- terstützend und beratend tätig. 2