Zukunft des Landesförderzentrums Sprache in Wentorf bei Hamburg

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache 17/1154 17. Wahlperiode                                                   2011-01-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Schulze (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Bildung und Kultur Zukunft des Landesförderzentrums Sprache in Wentorf bei Hamburg 1. Beabsichtigt die Landesregierung, das Landesförderzentrum Sprache in Wentorf bei Hamburg organisatorisch mit dem Landesförderzentrum Hören in Schleswig zu verbinden, oder plant sie, dieses Förderzentrum aufzulösen und die Beschu- lung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Sprache und Hören ausschließlich am Landesförderzentrum in Schleswig durchzuführen? Antwort: Die Landesregierung wird das Landesförderzentrum Sprache in Wentorf nach Schleswig verlagern und dort räumlich mit dem Landesförderzentrum Hören verbin- den. Beide Einrichtungen werden eine gemeinsame Verwaltung erhalten. 2. Wann und wie will sie ihre Planung für dieses Förderzentrum umsetzen? Antwort: Das Ministerium für Bildung und Kultur plant eine schrittweise Verlagerung des Lan- desförderzentrums Sprache von Wentorf nach Schleswig mit Beginn des Schuljahres
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Drucksache 17/1154           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2011/12. Demzufolge wird der Umzug voraussichtlich zum Schuljahr 2014/15 abge- schlossen sein. Kinder, die bereits im Landesförderzentrum Sprache beschult wer- den, sind von der Verlagerung nicht betroffen (s.a. Kleine Anfrage der Abgeordneten Streitbörger - Drs. 17/1136). 3. Welche finanziellen Auswirkungen wird die Umsetzung dieser Maßnahme für das Land als Schulträger haben? Antwort: Nach dem Ergebnis einer Prüfung des LRH führt die Konzentration der Landesför- derzentren Sehen, Hören und Sprache in Schleswig zu deutlichen Synergieeffekten und einem damit verbundenen Einsparvolumen, das der LRH auf jährlich 1,2 Mio. € beziffert (s.a. Kleine Anfrage der Abgeordneten Streitbörger - Drs. 17/1136). 4. Wie sehen die Konzepte für die Beschulung der bisher aus dem Einzugsbereich des Wentorfer Landesförderzentrums stammenden Schülerinnen und Schüler aus, die nicht in einem Wohnheim/Internat untergebracht sind, sondern über eine tägliche Schülerbeförderung das Landesförderzentrum erreichen? Welche För- derzentren sollen zukünftig diese Schülerinnen und Schüler in ihrem Förder- schwerpunkt betreuen? Antwort: Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bereits teil- oder vollstationär im Lan- desförderzentrum Sprache in Wentorf gefördert werden, ergeben sich keine Verän- derungen, weil diese, sofern notwendig, bis zum Ende der Primarstufe dort beschult werden können. Die erst noch schulpflichtig werdenden Kinder, die nicht einer voll- stationären Beschulung bedürfen, sollen künftig stärker wohnortnah und teilintegrativ beschult werden. Diese Form der Sprachförderung soll nach dem Vorbild der teilsta- tionären Sprachintensivmaßnahmen in Meldorf und Itzehoe landesweit eingeführt werden. Die Förderzentren Lernen der Kreise und kreisfreien Städte sind dabei un- terstützend und beratend tätig. 2
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