Planungsarbeiten für die Transrapidstrecke Hamburg/Berlin
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 13/3036 13. Wahlperiode 05.10.95 Kleine Anfrage des Abgeordneten Meinhard Füllner (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsidentin - Planungsarbeiten für die Transrapidstrecke Hamburg/Berlin 1. Wie lautet die derzeitige Auffassung der Landesregierung zu der in Planung befindlichen Transrapidstrecke Hamburg/Bertin? Die Landesregierung lehnt die in Planung befindliche Transrapidstrecke Hamburg/Berlin ab. Die Ministerpräsidentin hat diese Position zuletzt in der Sitzung des Bundesrates am22. September 1995 im Rahmen der Beratungen über das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz deutlich gemacht. Sie hat dabei unterstrichen, daß der Magnetschwebebahn zwar grund- sätzlich eine moderne Vertkehrstechnologie zugrunde liegt, die keine Veranlassung bietet, das technologische System als solches abzuleh- nen. Der geplanten Strecke liegt jedoch ein nach Auffassung der Landesre- gierung unzureichend durchdachtes Finanzierungskonzept mit im ein- zelnen nicht absehbaren Folgelasten für die Haushalte des Bundes und der betroffenen Länder zugrunde. Darüber hinaus führt die Realisierung dieser Strecke zu einer nicht vertretbaren Belastung des betroffenen Raumes in ökologischer Hin- Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Vertag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19,24114 Kiel, Femruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
Drucksache 1313036 Schleswig-Holsteinischer Landtag -13 . Wahlperiode sieht und ist mit dem dringend erforderlichen Ausbau der Schienenwege zwischen Harnburg und Berlin unvereinbar. 2. in welcher Weise ist das Land in die Planungsabläufe und Linien- bestimmungsverfahren einge_bunden? Auf Grund des Artikels 2 Abs. 3 und 4 des Gese!4es.Z!lr Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen (Magnetschwebepla- nungsgesel4- MBPIG) vom 23. Novemoer 1994 (BGBI. I 8~~486) sind sowohl § 6 Abs. 1 Buchst. c) des Raumordnungsgeseues als auch § i der Raumordnungsverordnung dab.ingel1.end Q.ei!nctert. blW,.. !;lrgi\n;;-:\ worden, daß die Landesplanungsbehörde vor dem Planfeststellungs- verfahren ein Raumordnungsverfahren durcn4uführen h<~t. Hier!!n wer- den die betroffenen Gemeinden und Kreise, die Stadt-Umlan<;I-Verbän-_ de, die Behörden des Bundes und der LMder. <:lie sonstigen öffellllichEin Planungsträger, die bundesunmittelbaren und die derAufsi!<bt des Lan- des unterslehenden Körperschaften, Anstalten und stiftungen des öf- fentlichen Rechts, der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein . und die nach § 29 des Bundesnaturschuugesetzes anerkann\eo Verei- nigungen sowie die Öffentlichkeit beteiligt. _ Das Raumordnungsverfahren endet mit einer raumon;!.o.eri_!>Ptl~n.ß!l.Yr: .. teilung. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren wirken das_ Ministerium. für Wirtschaft, Technik und Verkehr aLs Anhörungsbehörde und die in diesem Rahmen zu beteiligenden Landesbehörden.mit. 3. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt eine Präferenz fGr eine bestimmte Streckenführung? Da die Landesregierung den Transrapid Hamburg!Berlin ablehnt, erle- digt sich die Frage nach einer Präferenz für einß . .O.ß~.timml~> S!r!:lc;;k!;:O.: ........................ . führung. 4. Zu welchen Fragestellungen hat die Landesregierung im Rahmen des Planungsverfahrens bisher eine offizieae Stellungnahme ab- gegeben? Offizielle steilungnahmen der Landesregi~rung irn Barmen d.e.LVQrlJe: , reitungen zum Raumordnungsverfahren gibt es nicht Die Landesregierung hat aber ihre Haltung im Zusammenb.ang_mi!.d.en______ _ Geseuesinitiativen zum Magnetschwebßbahnbedarfsgesetz und zum Allgemeinen Magnetschwebebahngeseu zuletzt in der Sit.zung des Bundesrats-Plenumsam 22. September 1995 deutlich gemacht (vgl. im übrigen die Antwort zu Frage 1). 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode Drucksache 13/3036 5. in welcher Weise. und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis. gibt es ein Abstimmungsverfahren mit der Hansestadt Hamburg? in Abspnache mit allen beteiligten Ländern werden in etwa zeitgleich Raumordnungsverfahren durchgeführt. in Harnburg wird mangels eines gesetzlich geregelten Raumordnungsverfahrens ein nach Art und Um- fang vergleichbares Abstimmungsverfahren durchgeführt. Alle diese Verfahren enden mit einer abschließenden Iandesplanerischen Stel- lungnahme. 6. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Begleitung und Beteili- gung am Planungsverfahren zu organisieren? Der Landtag bzw. dessen Ausschüsse werden gemäß Art. 22 der Landesverfassung auf dem laufenden gehalten. Dementsprechend wurde der Umweltausschuß in seiner Sitzung vom 20. September 1995 bzw. wird der Wirtschaftsausschuß in seiner Sit- zung am 4. Oktober 1995 über das Transrapidverfahren, insbesondere über die für den 11 . Oktober 1995 angesetzte Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren, informiert. 3