Spezial-Einsatz-Kommando der Polizei (SEK)

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                      Drucksache              13/343 13. Wahlperiode                                                                                                                     18.09.92 Kleine Anfrage des Abgeordneten Herbert Paschen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister - Spezial-Einsatz-Kommando der Polizei (SEK) 1. Welche Personalstärke hat das Speziai·Einsatz·Kommando der Polizei (SEK)? 35 Beamte (Bea.) 2. Wie teilt sich die Personalstärke des SEK auf die einzelnen Laufbahngruppen auf? 5 Bea. des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (gPVD) 30 Bea. des mittleren Polizeivollzugsdienstes (mPVD) 3. Wie teilt sich die Personalstärke des SEK auf die einzelnen Besoldungsstufen auf? Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel1, Fernruf 04 31/6 20 95. zu beziehen.
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~D._..ru._..c:--ks~~a._..c:.:_-h:::_e.:_1:-::3/~34_::3::_--.::.S~c:.::hleswig-Ho lstei nisch er Landtag - 13. Wahlperiode 1 Bea.             A 12 BBesO 1 Bea.             A 11 BBesO 2 Bea.              A 10 BBesO 1 Bea.             A 9 (gD) BBesO 6 Bea.              A 9 (mD) BBesO 14 Bea.                A 8 BBesO 10 Bea.                A 7 BBesO 4. Wie viele Beamte im SEK haben eine spezielle Zusatzausbildung? 25 Bea. 5. Welche Funktionsaufgaben sind den jeweiligen Beamten zuge- wiesen? Wie viele Beamte haben Doppelfunktionen und in welchen Besol- dungsstufen sind sie jeweils eingruppiert? Folgende Funktionsaufgaben sind den jeweiligen Beamten im SEK zugewiesen: -         Kommandoführer                                                                                      ( 1) Gruppenführer (Grf.) der Technischen Gruppe (T.-Gruppe)                                              ( 1) Gruppenführer einer Einsatzgruppe                                                                    ( 3) Innendienstleiter                                                                                   ( 1) Stellv. Grf. der Technischen Gruppe                                                                  ( 1) Stellv. Grf. der Einsatzgruppen                                                                      ( 3) Bea. i. d. T.-Gruppe- 1 Waffen- und Gerätewart (WuG)                                                ( 1) Bea. i. d. T.-Gruppe- 2. WuG                                                                        ( 1) Bea. i. d. T.-Gruppe- Beweissicherung und Dokumentation (BeDo)                                                                                ( 1) Bea. i. d. T.-Gruppe- FM-Gerätewart                                                                  ( 1) Bea. i. d. Einsatzgruppe                                                                             (21) 16 Bea. haben Doppel- oder Mehrfachfunktionen: 1 Bea. in A 11 , 6 Bea. in A 9 (mD), 7 Bea. in A 8, 2 Bea. in A 7 BBesO. Im übrigen wird auf die Antwort auf Fragen 7 und 8 verwiesen. 6. Hält die Landesregierung die Eingruppierung dieser Beamten für sachgerecht? Ja. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Stellenplan für das SEK 2 gebündelte Planstellen A 11/12, 3 gebündelte Planstellen A 9/10 und eine Planstelle A 9 + Amtszulage BBesO vorsieht 2
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--------~Sccc:.chlcces:cwcci"'-g--'-H'-'o-"ls:.ote::cin"'i"-sc::ch:..::e.:...rc:::.La=n-"d=ta::;g,__-----'-13::.:·...:W..:..a=:h.:c1Pcce::.:.r:..::io..::de"------'D::.:r=ucksache 13/343 7. Gibt es derzeit Überlegungen in der Landesregierung. die Eingrup- pierungen zu verändern? Wenn ja: Welche? 8. Welche Eingruppierung ist für Gruppenführer vorgesehen? Es gibt Überlegungen, weitere Funktionen dem gehobenen Dienst zuzuordnen bzw. innerhalb des gehobenen Dienstes höher zu bewer- ten. Dies ist abhängig von den Möglichkeiten der jeweiligen Haushalte. Für die kommenden Jahre ist die stufenweise Einführung der neuen Stellenplanobergrenzen in 5 Raten vorgesehen. Darüber hinaus wird im Rahmen der Realisierung der zweigeteilten Laufbahn der prozentuale Anteil des gehobenen Dienstes entsprechend vergrößert. Die vom Fragesteller erbetenen Angaben zu den betroffenen Funktionen können nicht erfolgen, weil durch die Zuordnung der Funktionen zu den Besoldungsgruppen Zuordnungen auf einzelne Personen erfolgen kön- nen. Da die Daten jedoch nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können bzw. veröffentlicht sind, besteht Grund zu der Annahme, daß schutzwürdige Belange der Betroffenen beeinträch- tigt werden. Die Übermittlung dieser Daten ist aus datenschutzrechtli- chen Gründen unzulässig (§ 9 des L.andesdatenschutzgesetzes). 9. Hält die Landesregierung die Quotierung der Personalbeurteilun- gen in dieser Spezial-Einheit für sachgerecht? Bei den Personalbeurteilungen gibt es keine Quotierung, sondern ledig- lich Richtwerte als Orientierungsrahmen. Die Richtwerte sind so anzu- wenden, daß die Einzelfallgerechtigkeit gewährleistet bleibt. 3
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