Arbeitszeit der Polizei

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                 Drucksache               12/1 036 12. Wahlperiode                                                                                                                    18.09.90 Kleine Anfrage des Abgeordneten Herbert Paschen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister - Arbeitszeit der Polizei l. Wie viele Arbeitsstunden standen oder stehen der Landespolizei Schleswig-Holstein getrennt nach S. K. WSP und insgesamt) als regelmäß1ge Arbe1tsze1t m den Jahren 1987. 1988. 1989. 1990. 1991 jewe1ls zur Verfügung? Unter Berücksichtigung der Planstellen im Titel 0410 - 422 01 (in Klammem) standen/stehen dem Polizeivollzugsdienst der Landes- polizeifolgende Arbeitsstunden zur Verfügung: Jahr Schutzpolizei Wasserschutz- Kriminalpolizei                                 Gesamt polizei 1987       9 952 560               482 080                l 757 200            12 191 840 (5 409)                 (262)                    (955)                (6 626) 1988       9 880 800               482 080                l 757 200            12 120 080 (5 370)                 (262)                    (955)                (6 587) 1989       9 849 003               473 041                l 776 612            12 098 656 (5 455)                 (262)                    (984)                (6 701) 1990       9 674 404               472 616                l 805 178            ll 952 198 (5 445)                 (266)                  (l 016)                (6 727) Voraussichtlich: 1991       9636011                 471 086                l 799 336            11906433 (5 441)                 (266)                  (I 016)                (6 723) Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kielt, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 1211036         Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode Neben den Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten beschäftigt die Lan- despolizei Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst ( 1990: 523). beamtete Hilfskräfte (31 ), Angestellte (590) und Arbeiterinnen und Arbeiter (165). die den 3 Sparten teilweise nicht eindeutig zuge- rechnet werden können. 2. Wie viele Stunden kamen oder kommen in den genannten Jahren a) durch Mehrarbeit oder b) durch Überstunden hinzu? Bei der Landespolizei Schles'-':ig-Holstein werden jährlich rund eine Million Mehrarbeitsstunden (Uberstunden gibt es beim Polizeivoll- zugsdienst nicht) geleistet, die jedoch zum größten Teil entsprechend der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zum Antrag der Fraktion der SPD betr. Mehrarbeits- und Uberstunden in der Landes- verwaltung (Drs. 10/1580) durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Situation bei den bezahlten Mehrarbeitsstunden stellt sich in den genannten Jahren wie folgt dar: Jahr   Schutzpolizei Wasserschutz- Kriminalpolizei           Gesamt- polizei                          stunden 1987      57 969               400           104 325         162 694 1988      61 760             1 034            94 659         157 453 1989     33 733            2 426,5           60 313          96 472.5 1990     26 245,5                            39 389          65 634,5 (Stand: 10.09.) 3. Wie viele Stunden fielen oder fallen in den genannten Jahren durch a) Krankheit, b) Sonderurlaub, c) Beurlaubung zum Wohle der Familie (Schwangerschafts-, Erziehungszeiten). d) durch sonstige Ausfälle aus? Jahr        zu a)             zu b)            zu c)            zu d) Krankheit*)      Sonderurlaub     Beurlaubung sonstige Ausfälle 1987 816 880                              22 720           13 500 1988 841 960                              28 570            9 500 1989 870 110               1 330          36 100           12 200 1990           -***)         480**)       46 540**)              -***) 1991           -***)           -**)       32 020**)              -***) 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Drucksache 12/1036 *) Bei der Berechnung dieser Stunden sind alle Wochentage erfaßt; eine Aussage zu der Zahl der tatsächlichen Arbeits- tage/-stunden, die durch Krankheit ausgefallen sind, kann nicht gemacht werden; erfaßt sind dabei auch Kuren. **) Stand am 10. September 1990 ***) Angaben sind noch nicht möglich; Teilberechnungen für 1990 wären nur mit einem unverhältnismäßig großem Arbeitsauf- wand möglich. 4. Wie viele Stunden fallen nach Schätzungen 1991 durch die In- anspruchnahme des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungs- gesetzes (BFQG) aus? Hierzu sind nähere Angaben - auch Schätzungen - zum gegenwär- tigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern deuten darauf hin, daß nur ein Teil der Anspruchs- berechtigten vom Bildungsurlaub pp. Gebrauch machen wird. 3
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