Apron-Plus-Anschwemmungen an der schleswig-holsteinischen Westküste

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                             Drucksache              13/2588 13. Wahlperiode                                                                                                                08.03.95 Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Hars (CDU) und Antwort der Landesregierung- Ministerin für Natur und Umwelt- Apron-Pius-Anschwemmungen an der schleswig-holsteinlschen Westküste Im Hinblick auf die Apron-Pius-Anschwemmungen an der schleswig- holsteinischen Westküste im Frühjahr 1994 frage ich die Landesre· gierung:                                              · 1. Welche Menge von Apron-Pius ist angeschwemmt bzw. sicher- gestellt worden? 14.305 Päckchen mit je 10g Inhalt. 2. Wie und auf wessen Kosten ist das Apron-Pius sichergestellt und entsorgt worden? Die betroffenen Küstenabschnitte wurden systematisch abgesucht und die gefundenen Kunststoffbe'utel in zentralen Depots der Pflanzen- schutzabteiJungen bei den Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft Husum, Heide und ltzehoe zwischengelagert. Die Herstellerfirma Ciba-Geigy GmbH hat die gesammelten Mengen auf eigene Kosten zurückgenommen und der Entsorgung zugeführt. 3. Welche organischen Schäden bei Pflanzen, Tieren oder Men- schen sind durch die Einwirkung von Apron-Pius nachgewiesen worden bzw. sind möglicherweise zukünftig noch zu erwarten? Oie Landtagsdrucksachen sindfortlautend und einzeln beim Venag Schmidl &Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Femruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 13/2588          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode Die Analysen der in den betroffenen Küstengebieten entnommenen Wasserproben sowie die Untersuchungen an Muscheln, Krabben und toten Seevögeln aus diesen Bereichen haben keinen Nachweis von Apron-Pius-Wirkstoffen erbracht. Schädliche Auswirkungen auf Men- schen sind nicht bekannt geworden. Aufgrund der kurzen Halbwertzeit des Stoffabbaus (maximal bis zu 5 Wochen) bei Apron-Pius und dessen Zerfallskomponenten sind keine Schäden zu erwarten. 4. a) in welcher Weise wurde der Fremdenverkehr an der Westkü- sten durch die Katastrophe negativ beeinflußt und b. was hat die Landesregierung an Hilfsmaßnahmen für die betroffenen Gemeinden angeboten bzw. durchgeführt? 4. a): Qualitative Beeinträchtigungen der Strände und der Meeresumwelt, die zu einer eingeschränkten Nutzung für den Fremdenverkehr in der Badesaison hätten führen können, waren nicht eingetreten. Zweifellos ist jedoch vor allem der gesamten schleswig-holsteinischen Nordseeküste ein deutlicher Imageschaden entstanden, der schwer zu quantifizieren ist. Nach Auffinden der ersten Apron-Pius-Beutel blieb die Nachfrage nach Informations- und Werbematerial beim Fremdenverkehrsverband, Nordseebäderverband und den angeschlossenen Mitgliedsorten fast aus. Zahlreiche Nachfragen aus allen Bundesländern über die Beeinträchtigung der Strände im Hinblick auf gesundheitliche Schäden sowie Sternierungen von Urlaubsaufenthalten gaben ein Bild über die Verunsicherung in der Bevölkerung. Inwieweit sich die bundesweite negative Berichterstattung aller Medien insgesamt ausgewirkt hat, bleibt nur zu vermuten. Die Westküste hatte 1994 einen Rückgang im Übernachtungsbereich bis zu 10% zu verzeichnen (die Daten liegen noch nichtvollständig vor). Neben anderen Faktoren - z.B. wirtschaftliche Situation, schlechtes Wetter im Vorjahr - spielt dabei sicherlich auch die Apron-Pius-An- schwemmung eine nicht zu vernachlässigende Rolle. 4. b): Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Ämter für Land- und Wasserwirtschaft hatten im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Landräten die organisatorische Federführung übernommen und die betroffenen Gemeinden mit Personal und Geräten bei den Einsammel- aktionen unterstützt. Darüberhinaus sind die hierdurch entstandenen materiellen Kosten - auch der Gemeinden - über die Ämter für Land- und Wasserwirtschaft durch die Ministerin für Natur und Umwelt bei der Firma Ciba-Geigy GmbH geltend gemacht worden. 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2588 5. in welchem Umfang wurde die Herstellerfirma bzw. das verant- wortliche Transportunternehmen (Reederei) in Regreß genom- men bzw. haben diese freiwilligen Schadenersatz geleistet? Die Herstellerfirma Ciba-Geigy GmbH hat freiwillig von den durch die Säuberungsaktionen dem Land, den Gemeinden und den Kreisen entstandenen Kosten 718.965,44 DM erstattet. Wegen des strittigen Restbetrages in Höhe von 9.515,36 DM setzt sich die betroffene Gemeinde direkt mit der Herstellerfirma auseinander. Firma Ciba-Geigy hat die Gesamtkosten vom Verursacher (Reederei) eingefordert. Dies wird im Rahmen eines z.Zt. in Frankreich laufenden Prozesses über den Havariefall des Schiffes "SHERBRO" behandelt werden müssen. Darüberhinaus ist die Landesregierung in Übereinstimmung mit dem Fremdenverkehrsverband Schleswig-Holstein e. V. und dem Nordses- bäderverband Schleswig-Holstein e.V. zu der Auffassung gelangt, daß für das ganze Land als Fremdenverkehrsregion, insbesondere im Bereich der Nordseeküste, ein Schaden durch Imageverlust zu verzeichnen ist. Dieser wurde gegenüber der Firma Ciba-Geigy auch geltend gemacht. Die Firma erklärte jedoch, sie sei nicht Verursacher des Schiffsunglücks und könne daher auf diese Forderung nicht eingehen. Zur Zeit erfolgt eine Prüfung der Forderung durch die von den Versicherern des Containerschiffes "SHERBRO" beauftragte Agentur. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten . • 3
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