Meldung von FFH-Gebieten an der Westküste durch die Landesregierung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 14/1792 I 4. Wahlperiode 24.11.98 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung - Minister für Umwelt, Natur und! Forsten-· Meldung von FFH-Gebleten an der WestkOste durch die Landesregierung 1. Welche Gebiete mit welchem nationalen Schutzstatus hat die Landesregierung an der WestkOste als FFH-und als Vogelschutz- gebiete an die Bundesregierung gemeldet? Wann sind die Gebiete gemeldet worden? Hat die Landesregierung Gebiete nachgemel- det, wenn ja, wann und welche? Die Landesregierung hat die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christel Happach-Kasan (Drucksache 13/2817) in der Anlage 1 genannten Naturschutzgebiete und den Nationalpark Schleswig-Hol- steinisches Wattenmeer der Bundesregieomg im Juli 1996 als FFH- und zum Teil auch als Vogelschutzgebiet gemeldet, Diese Gebiete sind auch im Entwurf des Landschaftsprogramms Schleswig-Holstein in Tabelle 50 auf den Seiten 214 und 215 (Anlage 1) einschließlich der Westküsten- gebiete aufgezählt. Davor sind 1982, 1983 und zuletzt 1992 bereits Gebiete gemeldet worden, die sich in'l einzelnen aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Dr. Happach-Kasan (Drucksache 1311836) ergeben. Sie sind ebenfalls im Entwurf des Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufen~ und einzelnheim Vertag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19,24114 Kiel, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
Drucksache 14/1792 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Landschaftsprogramms Schleswig-Holstein, dort in Tabelle 46 auf der Sette 182 (Anlage 2) und Tabelle 50 auf den Setten 214 und 215 aufgeführt. Für die in der Tabelle 50 aufgeführten bei der Entwurfsfas- sung noch vorgesehenen Vogelschutzgebiete ist die Ausweisung als Schutzgebiet im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie inzwischen durch die Meldung der Bundesregierung an die Europäische Kommission abgeschlossen. Nachmeldungen sind durch die Landesregierung nicht erfolgt. 2. Welche der von der Landesregierung gemeldeten Gebiete sind von der Bundesregierung an die Kommis~ion in Brüssel weiterge- meldet worden? Alle von der Landesregierung gemeldeten Gebiete sind durch die Bun- desregierung an die Kommission in Brüssel weitergeJettet worden. 3. Ist es richtig, daß die Landesregierung den 150-Meter-Streifen außerhalb des Nationalparks, der nach offiziellen Äußerungen der Landesregierung auch bei einer Novaliierung des Nationalparkge- setzes nicht dem bestehenden Nationalpark angegliedert werden scll, als FFH-Gebiet an die Bundesregierung gemeldet hat? Wenn ja, - mit welcher Begründung hat die Landesregierung den 150-Me- ter-streifen als FFH-Gebiet gemeldet, obwohl sie darauf ver- zichtet, den 150-Meter-Streifen dem Nationalpark anzuglie- dern? - hat die Landesregierung darüber die Nationalparkkuratorien informiert? Es trifft zu, daß der 150-Meter-Streifen auch künftig nicht Bestandteil des Nationalparks werden soll. Unabhängig davon ist der 150-Meter- Streifen im Bereich der Naturschutzgebiete .Wattenmeer nördlich des Hindenburgdammes", .,Nordfriesisches Wattenmeer" und ,,Hamburger Hallig" wegen der dort vonkommenden Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie gemeldet worden. Alle drei Gebiete liegen im Kreis- gebiet Nordfriesland. Der Landrat des Kreises Nordfriesland wurde als Vorsitzender des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland mit Schreiben vom 9. Mai 1995 über die beabsichtigte Benennung des Nationalparks als Fi=H- und Vogelschutzgebiet unterrichtet. Eine mündliche Information des Kurato- riums selbst erfolgte durch Mitarbetter des Ministeriums tor Natur und Umwelt am 06. Juni 1995. Mit Schreiben vom 30. Juli 1996 und 4. November 1997 wurde der Landrat im übrigen auch Ober die erfolgte Meldung der Gebiete an das Bundesumweltministerium und die Wetterleitung an die EU-Kommission informiert. 2
Schleswig-Holsteinlscher Landtag- 14. Wahlperiode Drucksache 14/1792 4. ln welcher Weise ändert sich in dem 150-Meter-Streffen durch die Ausweisung als FFH-Gebiet die Planungshohett? Welche Beein- trächtigungen ergeben sich für zukünftige Vorhaben? Die landesrechtlich bestehenden Planungskompetenzen ändern sich nicht. Zukünftige Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkett mit den Erhaltungszielen des Gebietes zu Ober- prüfen. Maßgebend sind die Regelungen. des geltenden § 19c BNatSchG. Daraus ergibt sich z.B., daß ein Projekt, wozu u. a. auch Maßnahmen des Küstenschutzes im 150-Meter-Streifen gehören, auch dann zuge- lassen oder durchgeführt werden darf, wenn die Verträglichkettsprüfung ergibt, daß mit dem Projekt erhebliche Beeinträchtigungen verbunden sind. Dies gilt, soweit es 1. aus zwingenden Gründen des Oberwieganden öffentlichen Interes- ses, einschließlich solcher sozialer oderwirtschaftlicher Art, notwen- dig ist und 2.. zurnutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind. 3
Drucksache 14/1792 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Tilbelfe 50: Anlage 1 Obersicht der zur Eintragung in die Uste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung nach Artikel4 Abs. 2 FFH-Richtlinie vorgesehenen Gebiete • " Hinweis: von Schleswig-Holsteln gemeldet; EU-Kommission hat alterdlngs die Liste der Gebtabt von gemeinschaftlicher Bedeutung noch nicht erstellt 4
Schleswig-Holsteinischer Landtag -14. Wahlperiode Drucksache 14/1792 Fortsetzung Tabelle_ 50: Obersicht der zur Eintragung in die Liste der Gebiete gemeinschafrtlcher Bedeutung nach Artikel 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie vorgesehenen Gebiete gliedert sich in 32.249 Hektar Landesfläche (2,05 Prozent der Landesfläche) und 293.109 Hektar statistisch nicht erfaßte Wasser- und Wattfläche 5
Drucksache 1411792 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 14. Wahlperiode T•belle 46: Ausgewiesene Schutzgebiete nach der EG-Voge/schutzrichttinie in Schleswig-Holstein 1 Anlage2 Kreis I nachL, ~~~::U.r i ·Kooo 534,00 500,00 1 der Insel 1.1'. 'SVIt 575 ;rune Insel mit I i lmi~ ·Loch I rl ?s: rßirk I T I i 31 'Schlei I i 11 ·See 'lön I t bei •n Nordteil des : Sees und I reich '•n" Teich und U · Warder im Großen PI· lner See " I rum' Kleiner I • t und . ·und Teil tes Großen n r Wiek I IWallnat I Grüner 3 · See. Insel ' und .Obeck BOC I .übeck 46, I II 1 im . I I mit Oher Vor1and 2~ Deiver Koog l1.00 ~.; ... ,., ~~';;; 1 Kuhle, m Iai .38,00 :ee unc 123,00 I und Bucht m Lanker See Plön 22,00 ~der 36 246,00 'in Hektar 11 1 Stand 1 Januar 1995 6