Förderung Schwimmdock-Neubau

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                Drucksache                     8/1156 8. Wahlperiode                                                                                                                       31. 03. 78 Kleine Anfrage des Abg. Gunnesson (SPD) und Antwort der Landesregierung -                Minister für Wirtschaft und Verkehr - Förderung Schwimmdock-Neubau 1. Beabsichtigt die Landesregierung, den Neubau des Schwimm- docks bei der FSG mit einer Tragfähigkeit von 7 500 t zu fördern? 2. Falls ja, in welcher Höhe werden Förderungsmittel fließen? 4. Falls nein: Weshalb wird eine Förderung abgelehnt? Die LandesregierUng bittet um Verständnis dafür, daß si~ über- Ein- zelheiten, die einen Rückschluß auf Geschäftsgeheimnisse e'ines pri- vaten Unternehmens zulassen, keine Angaben mad1en kann. 3. · Falls eine Entscheidung noch nicht gefallen ist: Von welchen Voraussetzungen Wird eine Förderung abhängig gemacht? Bei weld1en Voraussetzungen ergeben sich - nach Meinung der Landesregierung- Schwierigkeiten? ' Die Voraussetzungen für eine Förderung ergeben sich nach dem Investitionszulagengesetz vom 3. Mai 1977 (BGBl. I, S. 669) und dem 6. Rahmenplan _der Gemeinschaftsaufgabe ,. Verbesserung der regio- nalen Wirtschaftsstruktur", veröffentlidlt im Bundesanzeiger Nr. 129 vom 15. Juli 1977 und Nr. 164 vom 2. 9. 1977. D!e Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln be!m Verlag Schmldt & Klaunlg, Ringstraße 19!21, 2300 Kiel, Fernruf 6 20 95,196, zu beziehen,
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