Mittel für die Beratung selbstverwalteter Betriebe

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mSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 12. Wahlperiode Drucksache              12/452 25.07.89 Kleine Anfrage des Abgeordneten Udo Wnuck (SPD) und Antwort der Landesregierung -                     Minister für Wirtschaft, Technik und Verkehr - Mittel für die Beratung selbstverwalteter Betriebe Der Landtag hat bei der Verabschiedung des Haushalts. Einzelplan 06. Ministerium für Wirtschaft. Technik und Verkehr. einen Haus- haltstitel685 16 in Höhe von 500 TDM für die Beratung selbstver· walteter Betriebe und Projekte beschlossen, woraus Ausgaben in Höhe von 250 TDM sofort und darüber hinaus bis zur Höhe der tatsächlichen Einnahmen bei Titel 286 06 MG 01 geleistet werden dürfen. Bisher ist jedoch noch kein einziger Bewilligungsbescheid vom Ministerium erteilt worden, obgleich mehrere Anträge gestellt wurden. I. Wie viele Anträge in welcher Förderhöhe liegen dem Ministeri- um vor und wann sind diese gestellt worden? Wann und welchen Inhalts ist Antragstellern geantwortet worden? Vier formlose Anträge in Höhe eines Zuschußvolumens von insge- samt 758 TOM wurden am 30.9.1988/23.5.1989, 6.10.1988/ 3l.l.l989, 31.3.1989 und 21.4.1989 gestellt. Sie waren z.T. noch sehr global gehalten und sind gegenwärtig mit einer Ausnahme nicht be- willigungsreif. Dazu kommt eine Voranfrage. Den Antragstellern konnte nicht - wie bei bestehenden Programmen üblich- umgehend geantwortet werden, da der Landtag erst mit Ver- abschiedung des Haushalts 1989 eine erweiterte Förderung beschlos- sen hat und danach Fördergrundsätze erarbeitet werden mußten, um Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Ver1ag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel1, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 12/452           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode die Gleichbehandlung dieser Fälle zu gewährleisten. Es wurden jedoch parallel zur Erarbeitung der Grundsätze stufenweise Gesprä- che mit den Antragstellern geführt. Mit fast allen Antragstellern fanden Vorgespräche auch schon vor Verabschiedung des Landes- haushalts 1989 statt. Antworten (förmliche Eingangsbestätigungen und Anforderungen von Unterlagen) sind den Antragsstellern gegeben worden am 14.4.1989/3.5.1989, 31.5.1989, 1.6.1989/5.6.1989 und am 1.6.1989/ 19.6.1989. 2. Trifft es zu, daß vom Ministerium deshalb noch keine Bewilli- gungen ausgesprochen wurden, weil auf EG-Förderung gewar- tet wird, obgletch Landesmittel in Höhe von 250 TOM bereits ausgegeben werden könnten? Nein; nachdem sich abzeichnete, daß kurzfristig mit einer Beteiligung der EG nicht gerechnet werden kann, werden für das Jahr 1989 vor- läufig Bewilligungen nur aus Landesmitteln in Höhe von insgesamt 250 TDM vorgesehen. 3. Trifft es zu, daß Antragsteller damit beschieden worden sind, es seien hierzu erst Förderrichtlinien zu erstellen? Ja. Bei einem die Mittel übersteigenden Antragsvolumen ist eine ord- nungsgemäße, insbesondere chancengleiche Abwicklung der Förde- rung nur über Fördergrundsätze möglich. Dieses Verfahren ist haus- haltsrechtlich vorgeschrieben, bevor Bewilligungen erteilt werden (Nr. 1.4 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO). Aufgrund derbe- schränkten Anzahl von Antragstellern werden lediglich Förderungs- sätze und keine Förderrichtlinien erstellt. 4. Trifft es zu, daß das Wirtschaftsministerium hier die Beratung selbstverwalteter Betriebe mit der Förderung selbstverwalteter Betriebe im Rahmen des neuen Progranuns MITI verwechselt hat, für die in der Tat erst Förderrichtlinien zu erstellen sind (s. Drs. 12/305 und Landtagsbeschluß vom April 1989)? Nein. Im übrigen ergibt sich aus der mündlichen Begründung des Abgeord- neten Neugebauer zum Antrag der Fraktion der SPD in der Landtags- sitzung am 25.4.1989 - wonach der Antrag darauf hinzielt, daß ,,neben der von der Landesregierung beabsichtigten Erstellung von Richtlinien ... "MiT!" genannt, ... paraJlel Grundsätze ausgearbeitet werden, die den besonderen Bedürfnissen und Strukturen solcher selbstverwalteten Betriebe gerecht werden" -, daß für die besondere Förderung der selbstverwalteten Betriebe das Programm MiT! nicht in Betracht kommt. 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Drucksache 12/452 5. Wann plant das Wirtschaftsministerium, Antragstellern Bewilli- gungsbescheide zu übersenden? Antragstellern werden Bewilligungsbescheide übersandt, sobald die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Antrags- unterlagen vollständig sind und das Bewilligungsverfahren für den je- weiligen Zuwendungsbescheid abgeschlossen ist. In einem Falle wird z.Z. der Zuwendungsbescheid vorbereitet. Bei drei Anträgen sind die Unterlagen unvollständig. 3
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