Unruhe an der Paul-Dohrmann-Sonderschule in Elmshorn

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Schleswig-Holsteinischer Landtag                                            Drucksache      VII 938 6. Wahlperiode 1967 Kleine Anfrage des Abg. Klinke (SPD) betr. Unruhe an der Paul-Dohrmann-Sonderschule in Elmshorn ld1 frage die Landesregierung: 1. Stimmt es, daß an der Elmshorner Sonderschule zu Schulbeginn 1969 nur 54 Ofo des Unterridltssolls nach den Rieblinien vom 1. April 1964 erteilt werden konnten? Falls nein, wie hoch war der Unterrichtsausfall nach Ansicht der   Re~ gierung? 2. VI/ eiche Maßnahmen würden von der Landesregierung eingeleitet, um diesen katastrophalen Zustand zu ändern? 3. Welche disziplinarisd1en Maßregelungen wurden gegen· den Leiter der Sonderschule ergriffen in de:r Folge der Bemühungen des Leiters um Behebung des Unterrichtsausfalls? 4. Ist die Landesregierung bereit, die disziplinarischen 1\1aßnahmen gegen den Schulleiter entsprechend den Entschließungen des Elternbeirats zu- rückzunehmen? 5. Auf welcher Rechtsgrundlage glaubt sid1 die Landesregierung zu be- finden, wenn sie den Eltern "um jeden weiteren VViderspruch im Keime zu ersticken" androhte, daß die Eltern "in jedem Einzelfall mit einer gerichtlid1en Bestrafung zu rechnen" hätten? Kiel, den 5. November 1969 Klinke Druck und Vertrieb: Scbmidt & Klaunlg, Kiel I
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