FFH-Gebiet 2628-391 Lauenburger Elbvorland

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                       Drucksache 16/963 16. Wahlperiode                                                     06-09-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Matthiessen (Bündnis 90/Die GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume FFH-Gebiet 2628-391 Lauenburger Elbvorland 1. Gibt es zum Prüfauftrag der FFH-Meldung des Lauenburger Elbvorlandes als FFH-Gebiet bereits ein Gutachten? Dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume liegt seit dem 04. August 2006 ein Gutachten des Ökologiezentrums der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel zur „Beurteilung der Vorkommen von Brenndol- den-Auenwiesen (Cnidion dubii) in Lauenburg zwischen Klärwerk und Bahn- hof nach den Kriterien der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, Lebensraum- typ 6440)“ vor. 2. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis der Prüfung? Welche Konsequenzen erge- ben sich daraus? Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgenden Aussagen (Zitat): - „die binnendeichs zwischen Klärwerk und Hafen in Lauenburg gelegenen Auenwiesen sind eindeutig als Brenndolden-Auenwiesen im Sinne des Le- bensraumtyps 6440 zu klassifizieren. - Artenreiche Auenwiesen, insbesondere Brenndoldenwiesen (Lebensraum- typ 6440) sind in der Elbtalniederung zwar stark im Rückgang begriffen,
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Drucksache 16/963            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode müssen aber überregional für mitteleuropäische Verhältnisse weiterhin als ein Hauptvorkommen guter Ausprägung angesehen werden. -  Brenndoldenwiesen sind, bezüglich dominierender Arten, generell schwach charakterisiert, und zwar bezogen auf stete und standortspezifische Arten ausschließlich durch die Brenndolde (Cnidium dubium). Weitere, deutlich seltenere Arten sind – eben aufgrund ihrer Seltenheit – nicht als verlässli- che Indikatoren für die Beurteilung der Qualität der Flächen sowie ihr Ent- wicklungspotential einzustufen. -  Die Arten bezeichnender Bestände des Cnidion sind mäßig überflutungsto- lerant. In der Regel werden Standorte besiedelt, die zwar im Winter und Frühjahr überflutet werden, in den Sommermonaten jedoch stark austrock- nen. Dies erklärt das hohe Entwicklungspotential gerade für die binne n- deichs gelegenen Flächen. -  Entgegen abweichender Auffassungen haben binnendeichs gelegene Flä- chen durchweg eine höhere Artenvielfalt und langfristig ein günstigeres Entwicklungspotential als die flusswärtigen Flächen vor den Deichen. Maß- geblich dafür ist die geringere Belastung durch hohe Phosphat- Konzentrationen und eine dadurch ausgelöste Verdrängung konkurrenz- schwacher, seltenerer Arten. -  Eine Meldung als FFH-Gebiet ist konsequent und nach landschaftsökologi- schen Kriterien unter Würdigung aktueller Quellen nachvollziehbar zu be- gründen.“ Das Gutachten bestätigt im Hinblick auf die FFH-Meldung in vollem Umfang die Auffassung der Landesregierung. Konsequenzen ergeben sich insoweit nicht, da die betreffenden Flächen der Europäischen Kommission bereits als Bestandteil des FFH-Vorschlagsgebietes “2628-392 – Elbe mit Hohem Elbufer von Tesperhude bis Lauenburg mit angrenzenden Flächen“ gemeldet sind. 3. Wird bei entsprechendem Ergebnis das Gebiet als Natura-2000-Fläche nach Brüssel gemeldet? Siehe Antwort zu Frage 2. 2
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