Verstärkung der Wirtschaftskraft für türkische und deutsche Unternehmen mit türkischem Migrationshintergrund

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                   Drucksache   17/1465 17. Wahlperiode                                                   2011-05-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Heinemann (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Verstärkung der Wirtschaftskraft für türkische und deutsche Unternehmen mit türkischem Migrationshintergrund Vorbemerkung des Fragestellers: Laut dem Verband der Türkischen Unternehmer und Industriellen in Europa gibt es in Deutschland etwa 70.000 Unternehmen mit türkischem Hintergrund. Für 2015 wer- den es laut Ömer Saglam, Geschäftsführer des Verbandes, 120.000 Firmen sein. Die Rahmenbedingungen deutsch-türkischer Wirtschaftsfelder haben nicht nur auf dem Kieler Ostufer ein besonderes Gewicht. 1. Wie viele türkische Unternehmen und wie viele Unternehmen mit türkischem Migrationshintergrund gibt es in Schleswig-Holstein mit wie vielen Mitarbeitenden und wie viele davon in Kiel? Informationen hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Auf Anfrage teilten die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern mit, dass es in Kiel 433 türkische Unternehmen bzw. Unternehmen mit türkischem Migrations- hintergrund gibt. Aufgrund der Kürze der Zeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage konnten Zahlen für Schleswig-Holstein insgesamt nicht ermittelt werden. Angaben zu der Zahl der Mitarbeiter sind aufgrund fehlenden Datenmaterials nicht möglich. 2. Gibt es eigene Förderprogramme und Maßnahmen die die Landesregierung spe- ziell für die Unterstützung türkisch-stämmiger Unternehmen unabhängig von de- ren Größe und Bedeutung aufgelegt hat oder auflegen will?
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Drucksache 17/1465           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Die von der Landesregierung und den Förderinstituten des Landes angebotenen Förder- und Finanzierungsprogramme stehen allen Unternehmerinnen und Un- ternehmern unabhängig von deren Nationalität oder Herkunft diskriminierungsfrei zur Verfügung. Um Existenzgründungen zu unterstützen, fördert die Landesregierung im Rah- men des Zukunftsprogramms Arbeit Projekte, in denen Gründerinnen und Grün- der auf eine Selbständigkeit vorbereitet werden. In den fünf sog. "Gründungs- Camps" mit insgesamt 21 Standorten im Land werden auch Angebote gemacht, die die speziellen Bedürfnisse von Gründerinnen und Gründern mit Migrations- hintergrund berücksichtigen. 3. Welche Förderprogramme zur Entwicklung von selbständigen Kleinunternehmen (Mikrodarlehen u.a.) werden in welchem Umfang in Schleswig-Holstein für Men- schen mit türkischen Migrationshintergrund bereit gestellt und in Anspruch ge- nommen? Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Investitionsbank das Problem des Kreditzugangs bei Existenzgründungs- und Existenzfestigungsvorhaben mit klei- neren Finanzierungsbedarfen frühzeitig erkannt und mit dem Programm „Starthil- fe Schleswig-Holstein“ ein entsprechendes Angebot geschaffen. Die Investitions- bank kann im Rahmen von Starthilfe für entsprechend tragfähige Vorhaben ge- wissermaßen die Hausbankfunktion übernehmen und die entsprechenden Grün- dungskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Es bestehen zudem konkrete Überlegungen, den Zugang für kleine und kleinste Kreditbeträge (Mikrokredite) durch vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfah- ren noch niedrigschwelliger und für die entsprechende Zielgruppe bedarfsgerecht zu gestalten. Auch diese Hilfestellungen werden diskriminierungsfrei und unabhängig von der Nationalität und Herkunft der Antragsteller angeboten. Hinsichtlich der Inanspruchnahme dieser Förderprogramme durch türkische bzw. türkisch-stämmige Antragsteller liegen keine Zahlen vor. 4. In welchem Umfang werden Betriebe mit türkischem Migrationshintergrund bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt und welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote sowie andere Hilfestellungen stehen ihnen ggf. zur Verfügung? Betriebsinhaber mit türkischem Migrationshintergrund werden bei öffentlichen Ausschreibungen genauso behandelt und berücksichtigt wie jeder andere Bie- ter/Bewerber auch. Eine Berücksichtigung der Herkunft und damit eine Bevortei- lung bzw. Benachteiligung verbietet allein schon das Gleichbehandlungsgebot. Spezielle Beratungs- und Informationsangebote werden nicht angeboten. In ei- nem laufenden Vergabeverfahren können Betriebsinhaber mit türkischem Migra- tionshintergrund jedoch, wie alle anderen Bieter bzw. Bewerber auch, Fragen fachlicher oder inhaltlicher Art stellen, die vom öffentlichen Auftraggeber im sog. Fragen-/Antwortenverfahren beantwortet werden. 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode     Drucksache 17/1465 5. Wie wurde der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5.2.2004 zur einheit- lichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung in Türkisch als 2. Fremdspra- che bisher umgesetzt und welche Bedeutung haben diese Kompetenzinitiativen für die Deutsch-Türkische Wirtschaft in Schleswig-Holstein? Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.02.2004 zielte darauf ab, dass die Länder spätestens bis zum Jahre 2007 die damals neu gefassten Ein- heitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Informatik, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Tür- kisch und Dänisch umsetzen sollten. Dies erfolgt jeweils für diejenigen Fächer, in denen Unterricht in der gymnasialen Oberstufe erteilt und eine Abiturprüfung ab- genommen wird. Für Türkisch ist dies in Schleswig-Holstein bislang nicht der Fall, da es keine ausgebildeten Lehrkräfte für dieses Fach für das Lehramt an Gymnasien gibt. 6. Welche besonders erfolgreichen berufsqualifizierenden Aus- und Weiterbil- dungsangebote für türkisch-stämmige Menschen sind der Landesregierung be- kannt und inwieweit ist die Wirtschaft nach ihrer Kenntnis in derartige Projekte eingebunden? Zur verstärkten Schaffung von Ausbildungsplätzen in Migrantenbetrieben werden insgesamt vier Ausbildungsplatzakquisiteurinnen und Akquisiteure gefördert. Die bei der IHK zu Kiel, der IHK zu Lübeck und der Türkischen Gemeinde in Schles- wig-Holstein angesiedelten Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter haben selbst einen Migrationshintergrund und können daher noch problembewusster auf die Betrieb- sinhaberinnen und -inhaber eingehen. Eine kultursensible Beratung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund um alle Fragen der beruflichen Ausbildung bieten die beiden Beratungsstellen der Türki- schen Gemeinde in Lübeck und Elmshorn im Rahmen des langjährig geförderten Projektes „Ausbildung und Integration von Migrantinnen und Migranten (AIM)“. Im Rahmen des Projektes „Handwerk ist interkulturell“ der HWK Lübeck werden Flüchtlinge bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt. Wie in der Antwort auf die Große Anfrage „Die schleswig-holsteinische Erwach- senen- und Weiterbildung“ (Drucksache 17/951) dargestellt, ist weiterbildungspo- litisches Ziel der Landesregierung Schleswig-Holstein die Erhöhung der Weiter- bildungsteilnahme aller erwachsenen Mitbürger. Türkisch-stämmigen Menschen stehen wie allen Bürgerinnen und Bürgern auch die vom Land initiierten Strukturen und individuellen Förderangebote in der Wei- terbildung zur Verfügung, etwa die Information und Beratung durch die Weiterbil- dungsverbünde (www.weiterbildungsverbuende.schleswig-holstein.de) oder das Kursportal Schleswig-Holstein (www.sh.kursportal.info), in dem Weiterbildungs- angebote von rund 520 Anbietern aus Schleswig-Holstein recherchiert werden können. Mit ergänzenden zielgruppenspezifischen Beratungen und z.B. mehr- sprachiger Werbung sollen mehr Migrantinnen und Migranten auf die bestehen- den Weiterbildungsstrukturen und Förderinstrumente aufmerksam gemacht und für eine verstärkte Teilnahme an Weiterbildung mobilisiert werden. Mit der Novellierung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (sog. „Meister-BAföG“) wurden für fortbildungsinteressierte Migrantinnen und Migranten die Zugangs- möglichkeiten vereinfacht. 3
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Drucksache 17/1465           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Die Unternehmen übernehmen in besonderem Maß die Verantwortung für die betriebliche Weiterbildung. Dafür bietet die Landesregierung flankierende Unter- stützung. Unternehmer mit türkischem Hintergrund können beispielsweise - wie alle kleinen und mittleren Unternehmer im Land - den „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten nutzen (www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de). 4
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