Krankenhausbedarfsplan
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 9/798 .9. Wahlperiode 22. 12. 80 Kleine Anfrage des Abg. Möbusz (SPD) und Antwort der Landesregierung - Sozialminister Krankenhausbedarfsplan 1. H6.ben die Lübecker Nachrichten vom 5. Dezember 1980 unter dem Titel ,.Modernes Klinikum im Grünen'~ mit folgendem Zitat .,Stoltenberg wies in bezug auf die ,auch in Lübeck sehr inten- siv geführte Diskussion über die Krankenhausbedarfsplanung' darauf hin, daß im Gegensatz ·zu anderen Bundesländern in Sd1leswig-Holstein keine Krankenhäuser geschlossen werden müßten ~ au<h nicht wegen des neuen kommunalen Lübecker Krankenhauses.~ die Aussage des Ministerpräsidenten richtig wiedergegeben? Ja. 2. Wenn ja, welchen Wert inißt die Landesregi(;'!rung den Aussa- gen des KrankenhauSbedarfplanes zu: ~Bedarf besteht bis zur Inbetriebnahme des vorgenannten Ersatzneubaues bzw. des Neubaues des Städt. Krankenhauses Lübeck" in der Spalte Be· merkungen zu den Krankenhäusern a) Städtisches Krankenhaus Priwall b) Agnes-Karll-Krankenhaus Bad Schwartau, insbesondere bei Berücksichtigung der unter 6.2 des Allgemei- nen Teils ausdrücklich erwähnten befristeten ·.Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan? Dia Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln b.elm Verlag Schmldt & Klaunlg, Ringstraße 19, 2300 Ktel, Fernruf 6 20 BS/96, zu beziehen,
Drucksache 9/798 Sdlleswig·Holsteinischer Landtag- 9._ Wahlperiode Die Landesregierung wird im Rahmen der Fortschreibung des Kran- kenhausbedarfsplanes zu gegebener Zeit die Bedarfsfrage für die bei- den genannten Krankenhäuser überprüfen. Dazu hat Minister Prof. Dr. Braun bereits am 2. Juli 1980 im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine Erklärung abgegeben (LT-Sitzungsprot. 9 S. 1538). Die Landes- regierung ist bestrebt; gemeinsam mit den Trägern diejenigen Kran- kenhäuser zu erhalten, die aud1 in der weiteren Entwicklung die Vor- aussetzungen für eine moderne Krankenhausversorgung erfüllen. 3. Geht die Landesregierung davon aus, daß die Träger der Kran- kenhäuser, wenn es bei der Aussage nBedarf besteht bis zur Inbetriebnahme des vorgenannten Ersatzneubaues bzw. des Neubaues des Städt. Krankenhauses Lübeck" bleibt und damit die Häuser Priwall und Agnes-Karll nicht mehr im Bedarfsplan enthalten sind, diese beiden Häuser mit allen Fad1bereichen weiterbetreiben. Wenn ja, welche Erklärungen von seiten der Träger a) Priwall-Krankenhaus b) Agnes-Karll-Krankenhaus liegen der Landesregierung vor, die zu einer solchen Annahme beredltigen oder ist die Landesregierung sdwn erneut in Ver- handlungen mit den Trägern eingetreten? Die Entsd1eidung über den Weiterbetrieb eines aus dem Kranken~ hausbedarfsplan ausgeschiedenen Krankenhauses liegt beim Kran- kenhausträger. VerbindliP!e Erklärungen der Krankenhausträger hierüber liegen nicht vor, 4. Plant die Landesregierung, die beiden erwähnten Krankenhäu- ser nach Fertigstellung des Städtischen Krankenhauses Lübeck nur mit einigen Fachbereichen weiterhin im Krankenhausbe- darfsplan zu belassen? Wenn ja, welche Fachbereid1e sind dafür vorgesehen im a) Priwall-Krankenhaus b) Agnes-Karll-Krankenhaus? Nein. 5. Bis wann glaubt die Landesregierung den Katalog über die zu fördernden I(rankenhausbaumaßnahmen für 1981 vorlegen zu können bzw. welche Maßnahmen werden in welcher Größen- ordnung nach bereits gegebenen Zusagen für 1981 gefördert? Wenn der Scllleswig-Holsteinisclle Landtag über den Haushalt 1981 entschieden hat, wird der Sozialminister den Sozialausschuß über die 1981 zu fördernden Krankenhausbaumaßnahmen unterr!chten.