SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 13/2903 13. Wahlperiode 01.08.95 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bertold Sprenger (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport- Fördermittel für Frauenvereine und ihre Projekte durch die Landesregierung Welche förderungsfähigen Kosten der u.a. Einrichtungen sind 1994 anerkannt und gezahlt worden: 1. Frauenhaus Pinneberg 2. Frauenhaus Wedel 3. Frauenhaus Neumünster 4. Frauenhaus Lübeck (AW) a) Welche Mittel zahlte die Landesregierung, wieviel die Ge- meinden? b) Welche anderen öffentlichen Geider/Förderungsmittel wurden zur Verfügung gestellt? c) Wie hoch ist der Eigenanteil des Frauenhauses? d) Wie hoch sind die nicht förderungsfähigen Kosten? Da die Fragen zu 1.- 3. identisch sind mit der Kleinen Anfrage Druck- sache Nr. 13/2901, wird insoweit auf die dortigen Antworten verwiesen. Da die Frage zu 4. identisch ist mit der Kleinen Anfrage Drucksache Nr. 13/2902, wird insoweit auf die dortige Antwort verwiesen. Die Land1agsdrucksachen sind fOrtlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24 "114 Kiel, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.