Einführung des "Reallehrers" und des "Studienlehrers"

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ID  SCHLESWJG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 7. Wahlperiode Drucksache 7I 10. 04. 73 566 19. 04. 73 Antwort des Kultusministers auf die Kleine Anfrage des Abg. Lund (SPD) Einführung des "Reallehrers". und des "Studienlehrers" 1. Trlifft es zu, daß in Erlassen des Kultusministers auf die Schrift des Kultusministeriums ,.Freiheit durdt Bildung" vom 10. März 1970 wiederholt direkt Bezug genommen worden ist, so daß der Schrift ,ein Stellenwert oim Verwaltungsvollzug zuerkannt Wird? Ja. 2. Welche vorbereitenden oder bereits •in Durchführung befindli~ chen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Lehrerausbildung nach dem ,.Str\].kturmodell für Lehterberufe" umzugestalten, wie es .in der Schr:ift "Freiheit dunh Bildung" auf den Seiten 23 ff. dargestellt ist? a) Die mit dem Strukturmodell getroffene Avssage, daß der Grund- und Hauptsdmliehrer ein Lehrer für die Vorschule (VorklasseL die Grundsdmle und Hauptschule ist, trifft jetzt schon zu. Anstelle des bisher für dep. gesamten Unterricht ausgebildeten Lehrers sieht die Rahmenstudienordnung eine Spezialisierung auf zwei Fächer vor. Durch mehrere Besprechungen mit den Pädagogischen Hochschulen ist eine weitere Änderung der Rahmenstudienordnung eingeleitet, ._ die den Bedürfnissen der Primarstufe besser gerecht wird. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmldt & Klaunfg, 23 Klei, Ringstraße 19/21. farnruf 62095/96, zu beziehen.
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Drucksache 7I 566            Schleswig-Holsteinischer Landtag- 7. Wahlperiode b) Die achtsemestrige grundständige Ausbildung für das Lehramt an Sondersdmlen ist im Jc;.hre 1969 eingeführt worden. Im Rahmen cUeser Ausbildung werden zwei sonderpädagogische Fachrichtungen studiert, eine davon ist immer Lernbehindertenpädagogik. Im Jahre 1972 wurde als Folge dieser Ausbildungsmöglichkeit am IPTS das Seminar Kiel für Sonderschulen errichtet, welches die Ausbildung i.n der 2. Phase übe:rnommen hat. Um den großen Bedarf in den ver~ schiedeneu sonderpädagogischen Fachrichtungen zu decken, können Lehrer mit bisher nur ehier Fachrichtung eine weitere nachträglich dazu studieren. Die Ausbildungszeit der Grund- und Hauptsdmlleh- rer zum Sonderschullehrer wurde auf vier Semester angehoben. c) Zur Ausbildung von ,.Reallehrernu mit fachdifferenzierten Einsatz- möglidlkeiten in der gesamten Sekundarstufe I (Hauptschule, Real- schule, Gymnasium, Berufsfad1sdmle, BerufE:sdmle) wmde die "Ge- meinsame Kommission von Universität und Pädagogischen Hoch- schulen" gebeten, einen entsprechenden Studiengang zu entwickeln, der gemeinsam von Universität und Pädagogischen Hod1sdmlen an- geboten und abgenommen wird .. Die Hochschulen haben dieses An- liegen aufgegriffen und einen koordinierten Studienplan für eine gemeinsame AusbiJdung von Realschullehrern an der Unversität Kiel und den Pädagogischen Hochsdmlen Schleswig-Holsteins erar- beitet. Der vorgenannte koordinierte Studienplan wird schrittweise weiter entwickelt:                                                · 1. In Ausschüssen für jedes Studienfach wurden Vertreter des Lan- desschula:r:ntes, des Landesinstituts Schleswig-Holstein für Pra- xis und Theorie der Scl'1ule und der Berufsverbände der Lehrer gutachtlich gehört, 2. parallel dazu erhielten die FadlVerbände Gelegenh~it, sid1 zu äußern, 3. gemeinsam mit der "Gemeinsamen Kommission von Universität und Pädagogischen Hod1schulen '' wurde danach das weitere Ver- fahren zur Erarbeitung der Prüfungsordnung und einer Studien- ordnung erörtert. Entsprechend dem Besprechungsergebnis ist 4. als nächster Schritt eine Prüfungsordnung für die Erste Staats- prüfung für das Lehramt an Realschulen in Vorbereitm;1g. Diese Ordnung soll nicht nur das Prüfungsverfahren, sondern auch den Prüfungsinhalt regeln. Ein Entvvurf für die Verfahrensbestim- mungen ist den Hochschulen über die "Gemeinsame Kommission von Universität und Pädagogischen Hochschulen" zur Stellung~ nahme und als Grundlage für die weiteren Beratungen zugegan- gen. Für die fachspezifischen Teile, insbesondere der Prüfungsinhalte sowie die Bestimmungen über die Zwisd1enprüfung sind Fachau&- sdlüsse eingesetzt. Diese FachaUsschüsse setzen sich aus Vertretern des Landesschulamtes, des Landesinstituts Sd1Ieswig-Holstein für Praxis und Theorie der Schule und der Hochschulen (Lehrende und Studenten) zusammen. d) Der z. Z. an den Gymnasien des Bundesgebietes tätige Fachlehrer entspricht dem in "Freiheit durch Bildung" genannten "Studienleh- rer". Schles,Vig-Holstein hält an der Auffassung fest, daß das Stu- dium eines Lehrers mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in der Sekun- darstufe II mindestens adü Semester dauern und zwei Fächer um- fasseri soll.        · 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag -       7, Wahlperiode       Drucksache 7/566 3. Wann soll mit der Ausbildung des "Reallehrers" begonnßn werden, der nach der Schrift ,.Freiheit durch Bildung" ein Leh- rer mit fachdifferenz·ierten Einsatzmöglichkeiten ·in der gesam- ten Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Be- rufsfachschule, Berufsschule)" sein wird? Siehe Antwort zu 2. c). 4. Wann soll-mit der Ausbildung des "Studienlehrers" begonnen werden, der ,.ein Lehrer mit fachdifferenzierten Binsatzmög- lichkeiten der allgemeinbildenden- Gymnas,en, Fachgymnasien und beruflid1en Sdmlen (Mittelstufe und Studienstufe)" sein wird? Siehe Antwort zu 2. d). 5. Falls die Landesregierung !inzwischen geänderte Vorstellungen in der Lehrerausbildung entwHckelt hat: In welchen Punkten weichen sie vom Strukturmodell in .,Freiheit durch Bildung.~ ab? Vgl. Antworten zu I. bis 4. Für den Kultusminister Titzck Innenminister 3
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