Behandlung von Siedlungsabfällen

/ 3
PDF herunterladen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                         Drucksache 15/252 15. Wahlperiode                                                     13.07.2000 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung - Minister für Umwelt, Natur und Forsten Behandlung von Siedlungsabfällen Frage 1:   Auf welche Abfalldeponien in Schleswig-Holstein dürfen zur Zeit noch unbe- handelte Siedlungsabfälle verbracht werden, in welcher Menge und wie lange noch? Antwort:   Die Zulässigkeit der Ablagerung von Abfällen auf Deponien richtet sich nach dem Positivkatalog, also den generell zugelassenen Abfallarten, sowie da- nach, ob konkret die angelieferten Abfälle die Zuordnungswerte der Techni- schen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) einhalten. Die zuständige Behörde kann Überschreitungen der Zuordnungswerte des Anhangs B der TASi nach Nr. 12.1 TASi zulassen, wenn diese Werte absehbar aufgrund mangelnder Behandlungskapazität nicht eingehalten werden können. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift TASi wird durch nachträgliche Anord- nungen des Landesamtes für Natur und Umwelt umgesetzt. Für die einzelnen Deponien ergibt sich zum 30. Juni 2000 folgender Stand: Deponie (nutzende         Überschreitung von Zuordnungswerten Gebietskörperschaft)                      zugelassen bis: Munkmarsch (NF)                               31.12. 2003 Ahrenshöft (NF)                                31.5. 2005 Alt-Duvenstedt (RD)                            31.5. 2005 Schönwohld (KI)                                1.6. 1999 (Antrag auf Verlängerung ist gestellt) Rastorf (PLÖ)                                  31.5. 2005
1

Drucksache 15/252             Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode (Klage beim Verwaltungsgericht ist anhängig) Wittorferfeld (NMS, FL)                          31.5. 2005 (Klage beim Verwaltungsgericht ist anhängig) Neuratjensdorf (OH)                             31.12. 2000 Klage beim Verwaltungsgericht ist anhängig) Damsdorf/Tensfeld (SE)                           31.5. 2005 Ecklak (IZ, HEI)                                 31.5. 2005 Niemark (HL)                                     31.5. 2005 Die Abfallmenge ergibt sich aus dem jeweiligen Restverfüllvolumen bzw. dem Schließungskonzept und den betrieblichen Möglichkeiten der Deponie. Sie ist in der nachträglichen Anordnung nicht festgelegt. Frage 2:   Wie und in welcher Menge werden Siedlungsabfälle in Schleswig-Holstein behandelt, in welchen Anlagen werden sie jeweils behandelt und wohin wer- den die behandelten Abfälle verbracht? Antwort:   Die folgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Behandlung von Restabfällen. Nicht berücksichtigt werden andere Abfallbehandlungsmaß- nahmen wie die Kompostierung von Bioabfällen oder die Sortierung von Verpackungen. In diesem Sinne werden Siedlungsabfallmengen in Schleswig-Holstein in den vier vorhandenen Müllheizkraftwerken (MHKW) behandelt: Behandlungsanlage            behandelte Menge             Verbleib der behandelten (nutzende Gebiets-            (Bezugsjahr 1999)           Abfälle (Schlacke, Schrott) körperschaft)                                                 (Bezugsjahr 1999) MHKW Stapelfeld (OD,              338.136 Mg              103.100 Mg zur Aufbereitung RZ, FHH)                                                        und Verwertung MHKW Kiel (KI, SL)                133.658 Mg              38.150 Mg zur Aufbereitung und Verwertung MHKW Tornesch-                     72.624 Mg              23.920 Mg zur Aufbereitung Ahrenlohe (PI)                                                  und Verwertung MHKW Neustadt (OH)                 57.083 Mg              16.432 Mg zur Aufbereitung und Verwertung Frage 3:   Welche Kooperationsformen bei der Behandlung und Deponierung von Siedlungsabfällen gibt es zwischen Schleswig-Holstein und den angrenzen- den Bundesländern? Antwort:   Bekannt sind der Landesregierung hinsichtlich der Restabfallentsorgung zwei kooperative Anlagennutzungen, die vertraglich geregelt sind: - Das MHKW Stapelfeld wird gemeinsam genutzt von der Stadtreinigung Hamburg sowie den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg. 2
2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode         Drucksache 15/252 Grundlage sind jeweilige Entsorgungsverträge der Abfallwirtschaftsge- sellschaften der beiden Kreise sowie der Stadtreinigung Hamburg (Anstalt des öffentlichen Rechts) mit dem privaten Betreiber (MVA Sta- pelfeld GmbH). - Die Deponie Damsdorf/Tensfeld wurde auf Grundlage eines Vertrages vom 28. Februar 1990 zwischen dem Kreis Segeberg und der Freien und Hansestadt Hamburg mit jährlich bis zu 80.000 Tonnen Abfall aus Ham burg beliefert. Diese Lieferungen wurden seit Mitte 1998 auf nahezu Null redzuiert , wenngleich der Vertrag nicht gekündigt ist und noch eine Laufzeit bis zum 1. März 2005 aufweist. 3
3