SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 8/114 8. Wahlperiode 21. 10.'75 Kleine Anfrage des Abg. Klinke (SPD) und Antwort des Sozialministers Geistig behinderte Erwachsene 1. Wie hoch ist die Zahl der geistig behinderten Erwachsenen in SchleswigwHolstein1 Die Zahl der Behinderten im Kindesalter/Jugendlid>e läßt sich über - Schlüssel werte, die sich in der Praxis als richtig erwiesen haben, zuM verlässig errechnen (Sonderkindergartenplan/Zielplanung für den Ausbau der Werkstätten für Behinderte in Schleswig-Holstein; Amts- blatt Schl.-H. 1974, S. 940 ff.). Der damit zusammenhängende Pro- blemkreis ist im Landtag ausführlich behandelt worden (Drucksache 7/1253). Die Zahl der älteren Mitbürger, deren geistige Behinderung auf Krankheit, schädigende Ereignisse oder Altersabbau zurüCkzuführen ist, ist ·nicht bekannt. 2. Wieviel geistig behinderte Erwachsene sind a) in Wohnheimen, b) in geschlossenen Anstalten, c) bei der Familie untergebracht? Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmldt & Klaunlg, 23 Klei, Ringstraße 19/21, Fernruf 6 20 95/96, zu beziehen.
Drucksache 8/114 Schleswig-Holsteinisd1er Landtag- 8, Wahlperiode a) 1. in Wohnheimen, die' in Verbindung mit Werkstätten für Be- hinderte ·betrieben werden, leben 172 Behinderte im Berufs- alter; 2. Im Bereid1 der· Heimpflege werden 4080 Behinderte versorgt. b) In Landeskrankenhäusern, Krankenhäusern und Anstalten im Lan- de sind 4200, ·in Einrichtungen dieser Art außerhalb des Landes 131 Behinderte aus Sd1leswig-Holstein untergebracht. c) Die Zahl ist nicht bekannt; es kann davon ausgegangen werden, daß eine größere Anzahl - auch älterer - Menschen, die dem Kreis der geistig Behinderten zuzuordnen wären, auch weiterhin innerhalb des Familienverbandes in vertrauter Umgebung betreut werden. 3. Wieviel Wohnheimplätze stehen zur Verfügung, wie hocb. ist der Sofortbedarf an zusätzlichen Plätzen, und wieviel zusätz~ liehe Plätze werden 1985 erforderlich sein? Gegenwärtig stehen (Zilf. 2 a 1) 172 Wohnheimplätze zur Verfügung; ein Wohnheim mit 80 Plätzen wird in Glückstadt gebaut; einer nach der Sozialplanung (Amtsbl. Sch!.-H. 1975, S. 293; Ziff. 7.8) zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehenen Zielplanung wird eine Bedarfs- ermittlung vorangehen. 4. Welches sind .die Planungsvorstellungen der Landesregierung zur zukünftigen Wohnungsversorgung und Betreuung geistig behinderter Erwachsener? a) Wieviel zusätzliche Wohnheimplätze sollen .wann und an weld1en Standorten eingerichtet werden? b) Welche Formen des Wohnens außer den Unterbringungsar- ten nach 2 a bis c (z. B. Wohngemeinschaften) sind in der Planung berücksidüigt? c) Welche Folgerungen zieht die Landesregierung hinsichtlich der Versorgung und Betrem.mg aus den Erkenntnissen nam- hafter Wissensdmftler, die das .. Recht auf Sexualität" fü1· geistig behinderte Erwad1sene bejahen? Die Zielplanung für den Wohnheimbereich ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen; in Verbindung damit werden Ergebnisse er- arbeitet werden, die auch eine Beantwortung der Teilfragen er- möglichen. Zu 4 c) kann die Landesregierung schon jetzt erklären, daß sie im Hinblick auf die Belange der nicht oder nur bedingt eigenverantwort- lich handlungsfähigen geistig Behinderten mit dem gebotenen Ernst und der notwendigen Zurückhaltung diesen Problembereich mit den Trägern von Einridltungen erörtern wird. Dabei wird sie sich von dem Grundsatz leiten lassen 1 daß auch den geistig Behinderten eirie Lebensführung ermöglicht werden soll, die der Würde des Mensc:I:ten entspridlt. Dem Schutz des Behinderten vor sexuellem Mißbrauch und Ausnutzung kommt hierbei besondere Bedeutung zu. 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode Drud<sache 8/114 5. Welche den Landeshaushalt entlastende Finanzierungsmodelle für die Einrichtung und- den Betrieb von Wohngemeinschaften geistig behinderte1· Erwachsener sind denkbar? Zur Zeit laUfen in einigen Be_reid1en des Landes bei den Kreisen und kreiSfreien Städten als örtlichen Trägern der Sozialhilfe Objektprü- fungen zur- Schaffung von Wohnmöglichkeiten für weitgehend ver- selbständigte Behiriderte. Ob mit einer Realisierullg gerechnet wer- den kann, läßt sich schon im Hinblick auf die Finanzlage der öffent- lichen Hände gegenwärtig nidlt absehen. 3