Dreiviertelverträge für angestellte Lehrkräfte
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 13/2730 13. Wahlperiode 02.05.95 "I. Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (F.D.P.) ' ' und Antwort· der Landesregierung- Ministerin für Frauen, Blidung, Weiterbildung und Sport- Dreiviertelverträge für angestellte Lehrkräfte 1. Wie hoch ist das monatliche Brutto- und das Nettoeinkommen einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis mit einem Dreiviertei- Teilzeitvertrag (Berechnuhgspeispiel: Alter 30 Jahre, verheiratet, ein Kind, Alleinverdiener und Kirchensteuerzahler)? Für die Berechnung des monatlichen Brutto- und Nettoeinkommens einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkraft wurde auf eine in Vergütungsgruppe 111 BAT eingruppierte Lehrkraft an Grund- und Hauptschulen abgestellt. Danach ergibt sich bei einer Dreiviertel-Teil- zeitbeschäftigung folgendes Brutto- bzw. Nettpeinkommen: Bruttoeinkommen = 3.771,62 DM Nettoeinkommen = 2.640,41 DM 2. Zum Vergleich: in weicher V!>rgütungsgruppe wird dieses Brutto- und Nettoeinkommen bei Wahrnehmung einer vollen Steile erreicht? Dieses Brutto- bzw. Nettoeinkommen wird bei Wahrnehmung einer vollen Stelle von Angestellten der Vergütungsgruppe V c erreicht. Oie Landtagsdrucksachen sind tortlaulend und einzeln beim Verlag Schmidt &!\launig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Femrur 04 31/6 20 95, zu beziehen.
Drucksache 13/2730 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode 3. Wie bewertet die Landesregierung die Attraktivität solcher Teilzett-Beschäftigungsvemältnisse für Lehrkräfte angesichts der damit verbundenen Einkommenserwartungen und ange- sichtsder bisher fehlenden Zusage des Landes, die Teilzeitver- träge nach angemessener Zeit auf volle Stellen aufzustocken (vgl. die Antwort zu Frage 4 meiner Kleinen Anfrage Druck- sache 13/2639)? Für im studierten Beruf Beschäftigung suchende Lehrkräfte ist ein Dreiviertel-Vertrag attraktiver als weiterhin arbeitslos zu bleiben oder nicht in diesem Beruftätig sein zu können. Die Landesregierung vergibt Dreiviertel-Verträge u.a., um möglichst den vielen jungen Bewerberin- nen und Bewerbern eine berufiiche Chance bieten zu können. Im übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4 in der Kleinen Anfrage Drucksache 13/2639: ,.Abhängig u.a. von der jeweiligen Schulversorgung, dem Fächerbedarf und der Bewerberlage werden in Ausnahmefällen volle Stellen angeboten werden können bzw. müssen. Die künftige Aufstockung von Dreiviertel-Verträgen wird abhängig sein von der schulartbezogenen · Schülerentwicklung, den zu erwartenden Abgängen und der jeweiligen Bewerberlage." · 4. ln wie vielen Fällen sind die zum letzten und zum lautenden Schuljahr vom Land angebotenen Dreiviertelverträge von Lehr- kräften, denen ein solches Angebot unterbreitet wurde, abgelehnt worden, und wie viele Stellen wurden insgesamt für diese Schuljahre angeboten? Statistiken werden zwar darüber geführt, wie viele Lehrkräfte Einstel- lungsangebote als Beamtin oder Beamter und Angestellte oder Angestellter erhielten und wie viele Angebote von diesen abgelehnt wurden, aber nicht differenziert nach dem Beschäftigungsverhältnis oder dem Beschäftigungsumfang. Ablehnungsgründe werden eben- falls nicht statistisch erlaßt, zumal Ablehnungen aus den unterschied- lichsten Motiven erfolsen. Zum Schuljahr 1993/94 wurden acht Teilzeitverträge vergeben. Insgesamt erfolgten zum Schuljahr 1993/94 232 Einstellungen ins Beamten- und 66 ins Angestelltenverhältnis. 23 Bewerberinnen und Bewerber haben ein Einstellungsangebot abgelehnt. Zum Schuljahr 1994/95 wurden 80 Teilzeitverträge vergeben. Insge- samt erfolgten vier Einstellungen ins Beamten- und 154 ins Angestell- tenverhältnis. 20 Bewerberinnen und Bewerberhaben ein Einstellungs- angebot abgelehnt. 2