Fristverlängerung für das Beteiligungsverfahren zum Landschaftsprogramm

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                 Drucksache             14/1244 14. Wahlperiode                                                                                                                  30. 01.98 Kleine Anfrage der AbgeCtrdneten Herlieh Marie Todsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Umwelt, Natur und Forsten- Fristverlängerung für das Beteiligungsverfahren zum Landschaftsprogramm 1. Wurden die Trägeröffentlicher Belange -wie z.B. Keise, Verbände u.1d Verwaltungen - über die Entscheidung der Landesregierung sehriftlich informiert, die Frist für das Beteiligungsverfahren zum Landschaftsprogramm bis zum 31.07.1998 zu verlängern? Wenn ja, wann und wer? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten hat mit Schreiben vom 15.12.1997 clen Landräten, Bürgermeistern und Oberbürgermeistern sowie den kommunalen Landesverbänden mitgeteilt, daß der Anhö- rungszeitraum bis zum 31.07.1998 V(lrlängert wird. Gleichzeitig wurde um Unterricl11ung der kreisangehörigen Gemeinden gebeten. Im übrigen wird bzw. wurde bereits allen Stellen, die um Fristverlänge- rung gebeten haben, der neue Termin mitgeteilt. Dia Landtagsdruck\\achen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19,24114 Kief, Fernruf04,31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 14!1244         Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode 2. Mit welcher Begrundung erfolgte die Fristverlängerung bis zum 31.07.1998 und nicht, wie vom Gemeindetag angeregt, um ein Jahr, bis zum Februar 1999? Der neue Termin wurde festgelegt, um insbesondene den Gemeinden eine in jeder Hinsteht-auch unter Berücksichtigung der Kommunalwah- len am 22.03.1998 - ausreichend Zeitraum zugewähren. Insgesamt steht den Beteiligten damtt ein volles Jahr für die Abgabe ihrer Stellung- nahme zur Verfügung. Gleichzeitig bleibteine sacfigerechte Auswertung der Stellungnahmen und auch die Feststellung des Landschallspro- gramms innerhalb der Vorhabenplanung der Landesregienirig gewähr- leistet. 2
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