Schutzgebiete in Schleswig-Holstein - Bestand und Entwicklung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2322 17. Wahlperiode 2012-03-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schutzgebiete in Schleswig-Holstein - Bestand und Entwicklung Vorbemerkung: In Schleswig-Holstein gibt es gegenwärtig laut Umweltbericht des Landes 47.235 ha Naturschutzgebiete (nur Landesfläche) sowie weitere 160.133 NSG Meeresfläche. Der Bestand an FFH-Gebieten umfasst 124.137 ha, an Vogelschutzgebieten 96.468 ha (bei FFH- und Vogelschutzgebieten keine Unterscheidung in Landes- und Mee- resfläche). 1. In welchem Umfang überlagern sich NSG mit einer der beiden anderen Schutzkategorien? Wie groß ist also die Schutzgebietsfläche insgesamt, ohne diese Überlappungen? Die folgenden Tabellen 1 und 2 benennen sowohl die absoluten Größen als auch den Flächenanteil der einzelnen Schutzgebietskategorien an der Lan- desfläche Schleswig-Holsteins (zu Grunde gelegt ist der Landesumriss Schleswig-Holsteins, der in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz für die bundesweite Flächenstatistik verwendet wird, Landfläche Schleswig- Holstein danach: 1.563.952 Hektar) zum Zeitpunkt 31. Dezember 2011. Be- rechnungsgrundlage sind die Gebietsgrenzen im Maßstab 1:25.000.
Drucksache 17/2322 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Zu Tabelle 1: Die bestehenden NSG (2,99 % der Landesfläche) sind demnach flächenmäßig weit überwiegend auch als FFH- oder Vogelschutzgebiet ge- meldet und geschützt. Im terrestrischen Bereich liegen lediglich 11 % der NSG-Fläche außerhalb. Der Anteil dieser Flächen (NSG, aber nicht FFH- oder Vogelschutzgebiet) an der Landesfläche beträgt 0,32 %. Zu Tabelle 2: Auch die beiden Natura 2000-Kategorien FFH- und Vogel- schutzgebiete überlagern sich zu einem sehr erheblichen Teil. Im terrestrischen Bereich überschneiden sich 63.176 Hektar der Vogelschutz- gebiete mit FFH-Gebieten. Im marinen Bereich (12 Seemeilen-Zone) ist die Gesamtfläche der Vogelschutzgebiete um 168.413 Hektar größer als die der FFH-Gebiete. Die Gesamtfläche der drei Schutzgebietskategorien (alle mehrfach – NSG, FFH oder Vogelschutz – belegten Flächen nur einmal gerechnet) beträgt 925.005 Hektar, wovon 764.550 Hektar (entsprechend 82,7 % der Schutzge- bietsfläche) im marinen Bereich liegen. Im terrestrischen Bereich beträgt die überlappungsfreie Fläche 160.455 Hektar (entsprechend 10,26 % der Landes- fläche). Tab. 1: Absolute Flächen der Naturschutzgebiete (NSG) und Überlagerung mit den Katego- rien FFH-Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete. (Stand: 31.12.2011) Kategorie Gesamt Mariner Terrestrischer Bereich Bereich Fläche Fläche Fläche Flächen- Anteil an in ha in ha in ha anteil an Landes- NSG fläche NSG 207.704 160.465 47.239 100 % 2,99 % NSG in FFH 203.116 163.240 39.876 84 % 2,55 % NSG in Vogel- 197.480 162.986 34.494 73 % 2,21 % schutzgebieten NSG außerhalb 5.104 47 5.057 11 % 0,32 % von FFH oder Vogelschutzgeb. 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2322 Tab. 2: absolute Flächen der Kategorien FFH-Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (Vo- gelschutz) sowie deren Anteil an der Landesfläche Kategorie Gesamt- Mariner Be- Terrestrischer reich Bereich Fläche Fläche Fläche Flächenanteil an Landes- fläche FFH 693.607 ha 580.006 ha 113.601 ha 7,26 % Vogelschutz 853.304 ha 748.419 ha 104.885 ha 6,71 % Natura 2000 919.901 ha 764.503 ha 155.398 ha 9,94 % Natura 2000 + NSG au- 925.005 ha 764.550 ha 160.455 ha 10,26 % ßerhalb („überlappungsfreie Gesamtflä- che“) 2. Wie hoch ist gegenwärtig der Umfang landwirtschaftlich genutzter Flächen in diesen Schutzgebieten (in ha insgesamt und Prozentanteil jeweils an den Schutzgebietskategorien)? Siehe Antwort zu Frage 4. 3. Wie hat sich der Flächenumfang dieser Schutzgebiete in den letzten Jahr- zehnten entwickelt? (wenn möglich in 10-Jahresschritten seit ca. 1980, diffe- renziert nach Landes- und Meeresflächen oder nur Landesflächen). Die Fläche der Naturschutzgebiete in Schleswig-Holstein hat sich seit 1980 folgendermaßen entwickelt: Tab. 3: Zeitreihe Flächenentwicklung Naturschutzgebiete Jahr Anzahl NSG- Mariner Be- Terrestrischer Terrestrische der Fläche ge- reich Bereich in ha NSG-Fläche NSGs samt in ha in ha in % der Landesfläche 1980 90 16.795 1,06 1990 140 27.013 1,71 2000 178 201.392 160.141 41.251 2,61 2010 191 206.475 160.142 46.333 2,94 2012 192 207.704 160.465 47.239 2,99 3
Drucksache 17/2322 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Auch vor dem Jahr 2000 hatten Naturschutzgebiete erhebliche Anteile im ma- rinen Bereich, d.h. in der 12 Seemeilen-Zone (z.B. NSG Nordfriesisches Wat- tenmeer). Diese Anteile wurden aber damals nicht getrennt erfasst. Erst Ende der 90er Jahre wurden diese marinen Anteile digital erfasst. Die Fläche der Natura 2000-Gebiete hat sich seit 1980 folgendermaßen ent- wickelt: Erste Meldungen für Vogelschutzgebiete hat es in den 1980iger Jah- ren gegeben. Sie betrafen mit Ausnahme des Gotteskoog-Gebietes aus- schließlich bestehende Naturschutzgebiete. Eine systematische Meldung von FFH- und Vogelschutzgebieten hat jedoch erst seit In-Kraft-Treten der FFH- Richtlinie im Jahr 1992 begonnen. Die erste Gebietsmeldung gemäß Art. 4 FFH-RL Deutschlands an die EU hat es im Jahr 1997 gegeben; sie umfasste 30 Gebiete in Schleswig-Holstein. Die nächste systematische, landesweite Gebietsmeldung (FFH- und Vogelschutz) erfolgte im Jahr 2000. Mitte 2004 folgten Ergänzungs- und Nachmeldungen. Zur aktuellen überlappungsfreien Gesamtfläche siehe Antwort zu Frage 1, Ta- belle 2. Tab. 4: Zeitreihe Flächenentwicklung FFH-Gebiete Jahr Gesamtfläche Mariner Be- Terrestrischer Bereich reich 1997-1999 313.373 ha 281.209 ha 32.164 ha 2,04 % der 1. Tranche Landesfläche 2000-2009 380.234 ha 298.797 ha 81.437 ha 5,17 % der 2. Tranche Landesfläche Summe 693.607 ha 580.006 ha 113.601 ha 7,21 % der Landesfläche Tab. 5: Zeitreihe Flächenentwicklung Vogelschutzgebiete Jahr Gesamtfläche Mariner Be- Terrestrischer Bereich reich 1983-1989 1.358 ha - 1.358 ha 0,09% der Landesfläche 1990-1999 308.717 ha 281.419 ha 27.437 ha 1,73% der 1. Tranche Landesfläche 2000-2009 543.229 ha 467.000 ha 76.090 ha 4,83 % der 2. Tranche Landesfläche Summe 853.304 ha 748.419 ha 104.885 ha 6,7 % der Landesfläche 4
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2322 4. Wie hoch war dabei jeweils der Anteil/Umfang landwirtschaftlich genutzter Flächen (in ha insgesamt und in Prozentanteil jeweils an den Schutzge- bietskategorien)? Es liegen keine Zahlen vor, die den o.g. Zeiträumen exakt entsprechen. Als systematisch landesweit vorliegende und hinsichtlich der Typisierung ver- gleichbare Datengrundlage konnten für einen Zeitpunkt um 1991 lediglich die CIR-Luftbildgestützte Biotop- und Nutzungstypenkartierung (Luftbilder aus dem Zeitraum 1989 – 1991) sowie für einen Zeitpunkt um 2011 die Daten des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (Basis-DLM) mit dem Themenlayer Vege- tation/Landwirtschaftliche Nutzfläche (VEG01) verwendet werden. Aus diesen Daten kann nicht eindeutig abgeleitet werden, ob die entspre- chenden „landwirtschaftlichen Nutzflächen“ (nur diese konnten erfasst werden) tatsächlich zum jeweiligen Zeitpunkt landwirtschaftlich genutzt wurden oder sie bereits, eventuell seit längerem, ungenutzt waren. Dies gilt insbesondere für das Feucht- und Nassgrünland sowie die Salzwiesen. Tab. 6: Landwirtschaftliche Nutzflächen in den Schutzgebieten NSG, FFH- und Vo- gelschutz-Gebieten Kategorie Landwirtschaftliche Nutzfläche in Schutzgebieten um 1991 um 2011 Anteil Anteil NSG 10.907 ha 33,4 % 17.441 ha 38,0 % NSG in FFH 13.780 ha 34,6 % NSG in Vogelschutz 12.645 ha 36,7 % FFH 40.597 ha 35,7 % Vogelschutz 47.517 ha 45,3 % Natura 2000 65.231 ha 42,0 % Natura 2000 + NSG 68.214 ha 42,5 % außerhalb 5. In welchem Umfang wurden seit ca. 1980 ursprünglich landwirtschaftlich ge- nutzte Flächen aufgrund der Schutzausweisung vollständig aus einer landwirt- schaftlichen Nutzung herausgenommen? Von 1980 bis 2011 wurden 102 NSG neu ausgewiesen. In diesem Zeitraum 5
Drucksache 17/2322 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode wurde in neun Gebieten durch eine entsprechende Regelung (in § 5 Zulässige Handlungen) die landwirtschaftliche Nutzung mit In-Kraft-Treten der Verord- nung auf Teilflächen der jeweiligen NSG beendet. In acht von neun Fällen en- det die Zulässigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung nach Ablauf einer Frist (Tabelle 7). Insgesamt betreffen diese Regelungen ca. 1.218 ha. Tab. 7: Liste der NSG mit Regelungen zur Beendigung der landwirtschaftlichen Nutzung in der jeweiligen Verordnung NSG-Bezeichnung Größe VO- Zeitpunkt der Beendi- Fläche des NSG Jahr gung der jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzung Lütjensee und Hoch- 155 ha 1990 10 m Randstreifen (ab 1,6 ha felder See südöstlich 1.1.1993) Gut Bothkamp Tal der Langballigau 124 ha 1990 10 m Randstreifen (ab 1,2 ha 1.1.1993) Dummersdorfer Ufer 342 ha 1991 10 m Randstreifen 11,8 ha Beltringharder Koog 3.350 1991 ab 1.1.1995 (Flächen) 1.050 ha (Landeseigentum) ha Ehemalige Bagger- 57 ha 1991 10 m Randstreifen (ab 2,2 ha grube östlich Basedow 1.1.1994) Dannauer See und 40 ha 1993 ab 1.1.1994 (Flächen) 12 ha Umgebung Fieler Moor 255 ha 1993 ab 1.1.1996 106 ha (Großteil Eigentum der Stiftung Naturschutz) Dalbekschlucht 66 ha 1994 Randstreifen ab 1,1 ha 1.1.1998 Steinerne Rinne und 207 ha 2004 Befristete Ackernutzung 32,1 ha Mechower Holz bis 2009 zugelassen Summe ca. 1.218 ha Die betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen sind fast vollständig für Zwe- cke des Naturschutzes erworben worden oder befinden sich im Eigentum des Landes. Durch die Meldung von FFH- und Vogelschutzgebieten sind keine weiteren Regelungen per Gesetz oder Verordnung hinzugekommen, die eine landwirt- schaftliche Nutzung untersagen. 6
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2322 6. In welchem Umfang wurde aufgrund der Schutzausweisung die vorher beste- hende Art (Acker/Grünland) oder die Form und Intensität der Nutzung verän- dert? In der weit überwiegenden Anzahl der Naturschutzgebiete wird die Ausübung der landwirtschaftlichen Nutzung nicht eingeschränkt. Es gibt aber auch eine Reihe von Naturschutzgebieten, in denen für die land- wirtschaftliche Nutzung Auflagen durch die entsprechende Naturschutzge- bietsverordnung auf der Grundlage des Schutzzwecks bestehen. Diese Nutzungsbeschränkungen differieren je nach Gebiet. So gibt es folgende beispielhafte Einschränkungen in einigen der Natur- schutzgebiete: • Grünlandnutzung zulässig, kein Umbruch, keine Intensivierung der Entwässerung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • Grünlandnutzung zulässig, kein Umbruch, keine Intensivierung der Entwässerung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger, • Grünlandnutzung zulässig, keine Intensivierung der Entwässerung, kein Umbruch, Schafbeweidung vom 15.08. bis zum 01.03. eines jeden Jah- res zulässig, • Grünlandnutzung zulässig, keine Intensivierung der Entwässerung, kei- ne Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, nur Standweide vom 01.07. bis zum 15.03 eines jeden Jahres, keine Bodenbearbeitung in der Zeit vom 15.03. bis zum 30.06. eines jeden Jahres, • Beweidungsverbot in der Zeit vom 01.03 bis zum 31.05. eines jeden Jahres (Brutzeit). Diese Auswahl zeigt auf, dass für jedes Naturschutzgebiet individuell je nach Schutzzweck des Gebietes eine spezielle Lösung gefunden wurde. Eine flächenmäßige Zuordnung dieser jeweiligen Nutzungsauflagen landes- weit ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfü- gung stehenden Zeit nicht möglich. 7