Drucksache 12/225 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode 2. Trifft es zu, daß der Abgeordnete Hager aufgrund seiner SPD- Mitgliedschaft in das Kuratorium der Jugendstiftung berufen wor- den ist, während die beiden anderen Kuratoriumsmitglieder kraft Amtes berufen wurden? Falls Herr Hager nicht wegen seiner SPD-Mitgliedschaft in das Kuratorium berufen wurde, welches waren dann die Gründe für seine Berufung? Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat den Abgeordneten Horst Hager als ihren parlamentarischen Vertreter für Jugend und Sport in das Kuratorium berufen. 3. Treffen Hinweise zu, daß der parlamentarische Vertreter der Mini- sterin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, der Abgeord- nete Horst Hager, erklärt haben soll, er sei deshalb in da~ Kurato- rium der Jugendstiftung berufen worden, um ihre Auflösung im Interesse der SPD von innen heraus zu betreiben? Nein. 4. War oder ist der Landesregierung bekannt, daß der neu in das Kuratorium berufene Vorsitzende des Landesjugendwohlfahrtsaus- schusses, Herr Reinhold Stein, Ratsherr der SPD in Kiel ist? Ja. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtslage im Hinblick auf eine eventuelle Treueverpflichtung der einzelnen Kuratoriumsmit- glieder gegenüber der Jugendstiftung und deren Vermögen? Können Verletzungen solcher Treueverpflichtungen nach Auffas- sung der Landesregierung ggf. zu rechtlichen Konsequenzen führen? Die Landesregierung ist überzeugt, daß die Kuratoriumsmitglieder ihre Verantwortung satzungsgemäß wahrnehmen. 6. Hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur - wie in der Vereinbarung vom 9. August 1988 zwischen dem zuständigen Staatssekretär und dem Vorstand der Stiftung festge- legt - inzwischen für die berufliche Weiterverwendung aller Mit- arbeiter der Jugendstiftung gesorgl? Wenn ja, in welcher Weise ist dies im einzelnen bisher geschehen? Sind die dafür notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden? Wenn ja, in welcher Weise ist das geschehen? Die Landesregierung hat in den Änderungsvorschlägen zum Haus- haltsentwurf 1989 vom 27. Januar 1989 vorgesehen, daß für die Übernahme festangestellter Angestellten der Jugendstiftung vier neue Stellen der Verg.Gr. BAT III geschaffen werden sollen. Der Landtag wird voraussichtlich in seiner März-Sitzung den Haushalt 1989 beschließen. 2