Drucksache 17/1792 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 3. Wurden die Leistungen ausgeschrieben? Antwort: Ausgeschrieben wurden die Leistungen im Bereich Karosserie- und Lackin- standsetzung. 4. Wie erfolgt eine qualitative Zuordnung zu den ausführenden Unternehmen? Antwort: Es werden nur durch die Hersteller autorisierte Fachwerkstätten beauftragt. Im Bereich Karosserie- und Lackinstandsetzung handelt es sich um Betriebe, die die Ausschreibungskriterien erfüllt haben. 5. Ist es zulässig, dass beauftragte Betriebe Subunternehmen beauftragen? Antwort: Im Bereich der Karosserie- und Lackinstandsetzung besteht diese Möglichkeit. 6. Wie wird sichergestellt, dass bei einer Vergabe der Leistungen die Vorgaben des schleswig-holsteinischen Vergaberechts werden? Gilt dies auch ggf. für Subunternehmen? Antwort Teilfrage1: Dies wird sichergestellt, indem alle Aufträge über 750 € grundsätzlich über die GMSH vergeben werden. Die Anwendung des Vergaberechts erfolgt nur durch öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wett- bewerbsbeschränkungen (GWB). Antwort Teilfrage 2: Nein. 2