Drucksache 1311099 Schlesw1g-Holste1nischer Landtag- 13. Wahlpenode ten und Feuchtbiotopen, sollen Übungen und Erprobungen m1t Schaum unterbleiben. 3. Der Einsatz von Schaummitteln für Löschvortührungen ohne Übungs- und Erprobungscharakter muß aus Gründen des Gewäs- serschutzes unterbleiben. 4. Schaummittel sollen auf befestigten Flächen mit Ablauf zu biologi- schen Kläranlagen zum E1nsa1z kommen. Eine Beeinträchtigung biologischer Kläranlagen ist be1 Vorliegen eines Verdünnungsver- hältnisses 'Schaumabwasser (Schaummittei-Wasser-Gemisch) zu Kläranlagengesamtzulauf von mindestens 1 : 250 nicht zu erwar- ten. D1e Zustimmung des Kläranlagenbelreibers ist einzuholen. 5. D1e Verwendung von Schaummitteln, bei der die Nummern 1 - 4 nicht einzuhalten sind. bedart der Zustimmung der zuständ1gen Wasserbehörde." 2. G1bt es in Schlesw•g-Holstein speztelle Platze zur DurchfUhrung von Brandübungen, wo d1ese ohne Gefährdung der Umwelt möglich sind? 2.1 Wenn ja. wie viele und wo befinden's1e steh? Wer trägt d1e Kosten für den Unterhalt der Plätze zw. für die EntsOfgung der Rückstände? 2.2 Wenn nein. wie w•rd tn Schlesw1 -Holstein der für d•e Umwelt gefahrlose Ablauf von Bran ubungen gewahrle.stet (beispielsweise das Auffangen was ergefährdender Stoffe zum Schutz des Grundwassers)? Spez1ell ausgewiesene Plätze zur Durchführun von Brandübungen exist1eren nicht. Zur Zeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe aus Vertr tern des Innen- und Umweltministeriums die an Feuerwehrübungspl· ze- auch nach dem Umweltschutzrecht - zu stellenden Anforderun en. Wegen der sehr komplexen Anforderungen und der zugrunde zu egenden Rechtsvor- schriften an Feuerwehrübungsplätze und einem gegebenenfalls artor- derliehen Abstimmungsbadart mit den übrigen Bundesländern und dem Bundesumweltminister kann mit konkreten Ergebnissen vorausSicht- liCh Ende 1993 gerechnet werden. Einstweilen finden keine ,.wanmen" Brandübungen statt. 2