Erhalt der Toxikologie an der Universität Kiel

/ 2
PDF herunterladen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

14. Wahlperiode

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Adelheid Brüchmann-Nikolay
(fraktionslos)

und

Antwort

der Landesregierung — Ministerin für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur —

Erhalt der Toxikologie an der Universität Kiel

Nein.

. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. (0431

Im „Bericht zur Situation und Perspektive der Toxikologie in Schles-
wig-Holstein” {Bericht vom 10.02.1999, Drucksache 14/1959) äußert
sich die Landesregierung wie folgt zum Toxikologischen Institut an der
Universität Kiel: „Ziel muss es sein, [...] das wissenschaftliche Profil
einzelner universitärer Einrichtungen auf hohem wissenschaftlichen
Niveau [...] zustärken. Dies sieht die Landesregierung im Bereich der
universitären Toxikologie dadurch gewährleistet, dass in Kiel ein
eigenständiges Institut für Toxikologie mit den bisherigen human- und
umwelttoxikologischen Schwerpunkten erhalten bleibt [...].”

1. Hat die Landesregierung ihre Einstellung zur Notwendigkeit der
Erhaltung eines eigenständigen Toxikologischen Institutes an der
Universität Kiel zwischenzeitlich geändert?

Wenn ja: Aufgrund welcher Umstände hat die Landesregierung
ihre Einstellung geändert?

Wenn nein: Siehe Frage 5.

)

   

66064-0, Fax

Drucksache 1 4/ 2647

10.01.00

(0431) 660 64-24 zu beziehen.
1

Drucksache 14/2647 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 14. Wahlperiode

2. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich der Wissenschaftsrat in
seiner Empfehlung vom 22.01.1999 ausdrücklich für den Erhalt des
Lehrstuhls {C 4) für Toxikologie an der CAU ausgesprochen hat?

Der Wissenschaftsrat hat sich zum Erhalt des Lehrstuhls für Toxikologie
an der CAU nicht in seinen Empfehlungen (Teil B der Stellungnahme)
geäußert, sondern im Rahmen der Darstellung der Ausgangslage (Teil A
der Stellungnahme) festgestellt, dass der Lehrstuhl für Toxikologie in Kiel
nach Pensionierung des derzeitigen Institutsdirektors im Frühjahr 2000
erhalten bleiben soll (vgl. Stellungnahme des Wissenschaftsrates zur
weiteren Entwicklung der Medizinischen Fakultäten in Kiel und Lübeck
vom 22.01.1999, Teil A IV, S. 45).

3. Unterstützt die Landesregierung die von der Medizinischen Fakul-
tät verbreitete Behauptung, die Toxikologie in Kiel würde durch die
vorgesehene Neustrukturierung eher gestärkt als geschwächt, _ _ ________...
obwohl der C 4-Lehrstuhl für Toxikologie zweckentfremdet (für die
Unfallchirurgie) verwendet werden sall?. .._ _ _.. on on nun

Wenn ja: Warum unterstützt die Landesregierung diese Behäup-
tung? {bitte ausführliche Begründung) \

Die Landesregierung geht davon aus, dass die Medizinische Fakultät der
CAU nicht nur „behauptet”, die Toxikologie in Kiel zu stärken, sondem dass
dies auch tatsächlich geschieht; vgl. hierzu Antwort_zu Frage 5. Die C __.___....
4-Professur für Toxikologie wird im Übrigen nicht für_die Unfallchirurge_ __ .___.__.........
verwendet, dafür diese Professur eine andere © 4-Stelle zur Verfügung steht. _ .. u

 

4. Stimmt die Landesregierung mit.der Einschätzung überein, dass _ .... ._.
bei Umsetzung des Beschlusses des Konvents vom 19.07.1999
weder der im Bericht der Landesregierung (s.o,} betonten Zielset- ___
zung noch den unter 2. erwähnten Empfehlung gefolgt würde?

Beschlüsse der Medizinischen Fakultät zur Besetzung von Professoren- _. nn

stellen können erst beurteilt werden, wenn die Vorschläge für die Aus-
schreibungstexte und das ihnen zugrunde liegende Gesamt-Konzept

der Landesregierung offiziell gem. & 97 Abs. 1 HSG zur Zustimmung

vorgelegt worden sind, Dies ist bislang nicht geschehen. . ..

5. Was kann und was wird die Landesregierung unternehmen, um

den Erhalt der unabhängigen, Toxikologie. an. der Universität Kiel _____ 2... .-

 

zu gewährleisten? _ ._

Die Landesregierung wird keiner Ausschreibung zustimmen, die eine __
unabhängige Toxikologie an der CAU nicht gewährleistet. _ ____. on.
2